Anleihen / AIF

Hoffnung oder Totalverlust für Anleger? - Was die Insolvenz der Solvis GmbH & Co. KG bedeutet

Das Insolvenzverfahren der Solvis GmbH & Co. KG steht noch am Anfang. Dennoch ist jetzt schon klar, dass zahlreiche Anleger in dem Verfahren leer ausgehen werden – allerdings längst nicht alle. Das erfuhr ECOreporter.de auf Nachfrage bei der Geschäftsführung.

Die Solvis GmbH & Co. KG gehört zu den Pionieren des „grünen“ Mittelstands in Deutschland. Der Produzent für Solarheizsysteme und Solarthermie aus Braunschweig wurde bereits 1988 gegründet und gab ab 1994 Kapitalbeteiligungen heraus. Außerdem beteiligten sich in den frühen Jahren der Solvis GmbH & Co. KG auch zahlreiche Investoren als Darlehensgeber und Genussrechte-Anleger. Insgesamt sind es nach Unternehmensangaben 400 Kommanditisten und 200 Darlehensgeber. Hinzu kommt nach Angaben von Solvis-Geschäftsführer Stefan Lindig eine „dreistellige Zahl von Genussrechteinhabern“, die einen zusammengenommen „siebenstelligen Betrag“ in Solvis-Genussrechte investiert hat. Das Unternehmen hatte nach eigener Darstellung drei Tranchen dieser Wertpapiere auf den Markt gebracht.
Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt

Die finanzielle Schieflage der Solvis GmbH & Co. KG war erstmals 2014 bekannt geworden (mehr lesen Sie  hier).  Das Unternehmen beantragte am 30. Oktober 2015 Insolvenz. Die Geschäftsführung betont hierzu gegenüber ECOreporter.de, dass die Solvis GmbH & Co. KG nicht Pleite ist: „Das Unternehmen wäre voraussichtlich im Dezember 2015 zahlungsunfähig gewesen. Die Geschäftsleitung ist in einer solchen Situation gezwungen, zu handeln.“,  sagt Stefan Lindig, einer von zwei Geschäftsführern bei Solvis. 

Kapital der Kommanditisten und Genussrechte-Anleger wohl verloren


Der Insolvenz der Solvis GmbH & Co. KG folgte direkt die  Komplettübernahmedurch den US-Investor Andlinger & Company Inc. Sie trifft die Solvis-Anleger unterschiedlich hart. Klar ist allerdings: Ein Großteil der Investoren geht im laufenden Verfahren leer aus. Das gilt sowohl für die Kommanditisten als auch für die Genussrechteinhaber: „Das Kommanditkapital war leider bereits aufgezehrt. Die Kommanditisten sind Eigentümer der alten Solvis GmbH & Co. KG und daher keine Gläubiger im eigentlichen Sinne“, erläutert Lindig. „Deshalb können sie nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen.“ Allerdings könnten die Kommanditisten ihre Beteiligung immerhin steuerlich geltend machen, so Lindig weiter. Damit stehen diese Investoren besser da als die Genussrechte-Anleger. Diese nehmen dem Geschäftsführer zufolge nämlich ebenfalls nicht am Insolvenzverfahren teil.  Außerdem könnten die Genussrechte-Anleger ihre Beteiligung nicht steuerlich geltend machen. Diesen Bedingungen hätten die Anleger schon beim Kauf der Genussrechte schriftlich zugestimmt, betont der Geschäftsführer. Anlegern, die nicht auf die Insolvenzmasse eines Unternehmens hoffen können, raten Fachanwälte häufig, prüfen zu lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler der jeweiligen Geldanlage möglich sind. Als Ansatzpunkt dazu gilt Falschberatung. Allerdings verjähren solche Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren. 

Darlehensgeber können hoffen – Insolvenzquote noch offen

Besser sieht es für die rund 200 Solvis-Darlehensgeber aus: „Die Darlehensgeber sind Gläubiger. Als solche können diese Investoren Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, sagt Geschäftsführer Lindig. Allerdings sind die Chancen auf Erfolg unterschiedlich: „Die Solvis GmbH & Co. KG hat  in der Vergangenheit verschiedene Darlehen eingeworben. Das heißt, ob ihre Forderungen im Verfahren vor- oder nachrangig behandelt werden, hängt vom jeweiligen Darlehen ab“, erklärt der Geschäftsführer. Wichtig zu wissen: In Insolvenzverfahren sind die Forderungen von Mietern und Mitarbeitern per Gesetz vorrangig. Banken sichern sich oftmals ab, indem sie den Vorrang ihrer Forderungen mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbaren. Im Falle der Solvis GmbH & Co. KG sollen die Forderungen der Gläubiger vor allem aus zwei Quellen bedient werden. Lindig: „Das geschieht in erster Linie mit den Mitteln aus dem Kaufpreis, über den Stillschweigen vereinbart wurde. Dies und einzelne Posten wie zum Beispiel offene Forderungen gegenüber Kunden fließen in das Verfahren ein“, sagt er. Geleitet wird das Insolvenzverfahren von dem Braunschweiger Rechtsanwalt Peter Steuerwald.  Wie hoch die Insolvenzmasse ausfallen werde, sei zum aktuellen Zeitpunkt noch offen, sagt Solvis-Geschäftsführer Lindig. „Es ist eine der Aufgaben des Insolvenzverwalters, sich in den kommenden Monaten einen Überblick zu verschaffen“, erklärt er. Erst danach werde der Jurist sich dazu äußern können. Erste Informationen sollen die Gläubiger auf einer Versammlung am 27. Januar erhalten.
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