Anleihen / AIF

Hiobsbotschaften für Anleger des Biogasanlagenbauers MT Energie

Keine frohen Ostern gibt es für Anleger der MT Energie GmbH aus Zeven. Sie müssen ihr Investment wohl zum größten Teil als verloren ansehen und zudem damit rechnen, dass deren Insolvenzverfahren sich noch Jahre hinzieht. Das hat Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm gegenüber der Beraterfirma One Square Advisory Services GmbH erklärt. Diese vertritt die Interessen von Anlegern, die in die mit 8,25 Prozent verzinste Anleihe von MT Energie (ISIN DE000A1MLRM7) investiert haben. Der Biogasanlagenbauer hatte 2013 über diese Anleihe 13,6 Millionen Euro eingesammelt. Das Wertpapier wäre ursprünglich 2017 zur Rückzahlung fällig gewesen. Den Antrag auf Insolvenz hatte die MT Energie GmbH im Oktober 2014 wegen „drohender Zahlungsunfähigkeit“ gestellt. Sie litt unter dem Markteinbruch im Bereich der Biogasanlagen infolge starker Einschnitte bei der Förderung des Sektors durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wie die One Square Advisory Services GmbH mitteilt, erwartet Insolvenzverwalter Böhm den Abschluss des Insolvenzverfahrens der MT-Energie „frühestens in drei bis vier Jahren. Er habe dies mit der Abhängigkeit des Insolvenzverfahrens der MT-Energie GmbH von den Verkäufen und Insolvenzverfahren weiterer Tochtergesellschaften begründet, aber auch betont, dass diese zeitliche Einschätzung „höchst spekulativ“ sei.

Gegenüber der Beraterfirma stellte der Insolvenzverwalter zudem klar, dass die Anelihegläubiger den Großteil ihres Investments abschreiben müssen. „Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens der MT-Energie GmbH schätzt Herr. Dr. Böhm die Quote für die Anleihegläubiger aktuell auf circa 15 Prozent ein“, teilte die One Square Advisory Services GmbH dazu mit. Diese Quote könne sich jedoch „aufgrund von Befriedigungseffekten auf Ebene der Tochtergesellschaften“ noch erhöhen. Laut Böhm sei dadurch immerhin eine Quote von 25 bis 30 Prozent für die Anleihegläubiger am Ende des Insolvenzverfahrens für möglich. Das würde aber immer noch bedeuten, dass 70 bis 75 Prozent des Investments verloren sind. Zum Vergleich: Der Insolvenzverwalter des Windkraftunternehmens Prokon, dessen Pleite 2014 für große Aufregung gesorgt hat, hat dessen Genussschein-Investoren bisher einer mögliche Insolvenzquote zwischen 30 und 60 Prozent in Aussicht gestellt.
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