Erneuerbare Energie

Hintertür für kleine Dachanlagen? - wie Betreiber vielleicht der starken Solartarifkürzung entgehen können

Wer sein geplantes Solarstromkraftwerk auf dem eigenen Hausdach schnell genug anmeldet, bekommt unter Umständen noch die aktuell gültigen Vergütungstarife – fest, für 20 Jahre. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Regierung bei kleinen Dachsolaranlagen eine dreimonatige Übergangsfrist gewährt. Davon gehen informierte Branchenkreise aus. Demnach wird darüber diskutiert, dass jeder künftige Kleindachanlagenbetreiber, dessen Solaranlage zwischen dem 1. April und dem 1. Juni 2012 ans Stromnetz angeschlossen wird, noch die aktuell gültigen Vergütungstarife bekommen kann. Voraussetzung soll allerdings sein, dass der Stromnetzanschluss bis spätestens zum 9. März 2012 beim Netzbetreiber angemeldet wird. Deshalb raten Experten den Bauherren dazu, diese Anträge möglichst schnell zu stellen, sofern es realistisch erscheint, dass die Anlage bis zum 1. Juni 2012 in Betrieb gehen kann.

Wer noch nicht weiß, wie groß das eigene Kraftwerksvorhaben tatsächlich werden soll, könne auf dem Antragsformular Schätzwerte angeben und diese später gegebenenfalls nach unten korrigieren. Dies gilt als fast kostenneutrale Maßnahme, um sich die Chance auf die bisherigen Vergütungstarife zu sichern.  
Solaranlagen auf privaten Hausdächern sind in der Regel zwischen fünf und zehn Kilowatt stark. Aktuell bekommen die Betreiber solcher Anlagen exakt 24,43 Eurocent pro Kilowattstunde (kWh/h) Strom. Träte die vom der Bundesregierung bereits gebilligte neuerliche Tarifkürzung zum 9. März 2012 in Kraft bekämen die Betreiber für ihre Anlagen nur noch 19,50 Eurocent pro kWh/h. Zudem würde dieser Tarif monatlich weiter gesenkt: zwischen Mai und Dezember 2012 von 19,35 auf 18,30 Eurocent pro kWh. Gute Gründe also, um darauf zu hoffen, dass im Falle der Kürzung auch die besagte Übergangsfrist eingeführt wird (Näheres zur ab dem 9.März 2012 geplanten Staffelung erfahren Sie Opens external link in new windowhier).

Unterdessen appellieren einige Photovoltaik-Unternehmen, darunter auch IBC Solar, an die schwarz-gelbe Regierungskoalition das EEG in seiner aktuellen Form zu belassen und die zusätzliche Kürzung zum 9. März zu kippen. Diese neuerliche Kürzung sei „eine Wende weg von Erneuerbare Energien hin zu den konventionellen Stromversorgern in Deutschland. Ein guter Weg sicher für EON, RWE und Kollegen, nicht aber für die Umwelt und die Menschen in Deutschland, von denen mehr als 80 Prozent Photovoltaik beführworten“, heißt es in einer öffentlichen Erklärung des Unternehmensbündnisses. Das Argument der Regierung, die neuerliche Kürzung sei kostensenkend und werde den Strompreis von der EEG-Umlage  [Obolus, den vor allem Privathaushalte pauschal für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zahlen Anm. d. Red.] befreien kontern die Unternehmen wie folgt: „Es steht  fest, dass die EEG-Umlage den Strompreis nicht belastet. Dazu gibt es verschiedene Gutachten, zum Beispiel vom Fraunhofer Institut (übrigens nachzulesen auf der Homepage des Umweltministeriums).“ Dabei verweisen die Autoren der Erklärung auf den so genannten Merit-Order-Effekt wonach günstiger produzierte Energie  die teureren Angebote auf dem Markt verdrängen. Zudem sei die EEG-Umlage für Privathaushalte  nur deshalb so hoch, „weil die stromintensive Großindustrie davon ausgenommen ist, zum Beispiel die Braunkohlegewinnung. Wäre das nicht der Fall und alle gleichmäßig belastet, würde das EEG den Strompreis für alle senken.“ Deshalb so das Unternehmerbündnis weiter sei es ratsam, das Erneuerbare-Energie-Gesetz in seiner bisherigen Form beizubehalten und erst zur Jahreshälfte weitere Kürzungen vorzunehmen, die aber davon abhängen, wie viele neue Sonnenstromkraftwerke zuvor installiert worden sind.
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