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Hesse Newman Capital AG meldet hohen Fehlbetrag
Das Hamburger Emissionshaus Hesse Newman Capital AG setzt stark auf nachhaltige Immoblien. Es hat dazu etliche Beteiligungsangebote auf den Markt gebracht, über das sich Anleger an solchen so genannten Green Buildings beteiligen können. So etwa in den geschlossen Fonds Hesse Newman Classic Value 4, der in ein Hamburger Büro- und Geschäftshaus investiert, und über ein Genussrecht (per Mausklick (Link entfernt) gelangen Sie zu einem Kurzportrait von Hesse Newman). Doch nun steckt das Unternehmen in Schwierigkeiten. Es hat eine Gewinnwarnung veröffentlicht.
Nach eigenen Angaben muss Hesse Newman Wertberichtigungen in Höhe von mehr als 18 Millionen Euro auf den Buchwert einer stillen Beteiligung und Forderungen daraus vornehmen. Diese seien aber „nicht liquiditätswirksam“, betont das Unternehmen. Es erhoffe sich aber künftig kaum noch Ergebnisbeiträge aus dieser Beteiligung.
Überdies sei zum 31.12.2013 ein Jahresfehlbetrag „im niedrigen zweistelligen Millionenbereich“ zu erwarten, so das Emissionshaus weiter. Durch diesen Jahresfehlbetrag sinke das Eigenkapital der Hesse Newman Capital AG unter die Hälfte des Grundkapitals. Der Vorstand müsse daher „unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen“. Auf dieser werde der Verlust angezeigt. Es sollen dann aber noch keine weiteren Beschlüsse gefasst werden. Diese „bleiben der ordentlichen Hauptversammlung vorbehalten, die plangemäß im Juni stattfinden soll“, hieß es dazu.
Das Unternehmen gab ferner bekannt, dass es mit seinen Angeboten im Jahr 2013 deutlich weniger Kapital von Anlegern eingesammelt hat. Das platzierte Eigenkapital sei im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 65,9 Millionen Euro gesunken. Hesse Newman Capital AG leidet wie auch andere Emissionshäuser darunter, dass zum 22. Juli vergangenen Jahres mit dem Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) neue Spielregeln für Direktbeteiligungen eingeführt wurden. Es ersetzte das bisherige Investmentgesetz und bildet seither die rechtliche Grundlage für deutsche Investmentfonds und deren Verwalter. Diese müssen sich erst auf die neuen Regeln einstellen.
Nach eigenen Angaben muss Hesse Newman Wertberichtigungen in Höhe von mehr als 18 Millionen Euro auf den Buchwert einer stillen Beteiligung und Forderungen daraus vornehmen. Diese seien aber „nicht liquiditätswirksam“, betont das Unternehmen. Es erhoffe sich aber künftig kaum noch Ergebnisbeiträge aus dieser Beteiligung.
Überdies sei zum 31.12.2013 ein Jahresfehlbetrag „im niedrigen zweistelligen Millionenbereich“ zu erwarten, so das Emissionshaus weiter. Durch diesen Jahresfehlbetrag sinke das Eigenkapital der Hesse Newman Capital AG unter die Hälfte des Grundkapitals. Der Vorstand müsse daher „unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen“. Auf dieser werde der Verlust angezeigt. Es sollen dann aber noch keine weiteren Beschlüsse gefasst werden. Diese „bleiben der ordentlichen Hauptversammlung vorbehalten, die plangemäß im Juni stattfinden soll“, hieß es dazu.
Das Unternehmen gab ferner bekannt, dass es mit seinen Angeboten im Jahr 2013 deutlich weniger Kapital von Anlegern eingesammelt hat. Das platzierte Eigenkapital sei im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 65,9 Millionen Euro gesunken. Hesse Newman Capital AG leidet wie auch andere Emissionshäuser darunter, dass zum 22. Juli vergangenen Jahres mit dem Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) neue Spielregeln für Direktbeteiligungen eingeführt wurden. Es ersetzte das bisherige Investmentgesetz und bildet seither die rechtliche Grundlage für deutsche Investmentfonds und deren Verwalter. Diese müssen sich erst auf die neuen Regeln einstellen.