Grüne Werte ist erneut mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. / Foto: Pixabay, CC0-Lizenz

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Grüne Werte soll weitere Anleger-Gelder zurückzahlen

Das Oberlandesgericht München hat erneut die Berufung der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts München I aus dem April 2018 zurückgewiesen. Dies geht aus einem Beschlussschreiben des Gerichts hervor, das ECOreporter vorliegt.

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In dem konkreten Fall geht es um 55.000 Euro, die Mandanten der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei Kern Cherkeh von der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH aus dem bayerischen Ismaning zurückfordern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München hat die Revision zum Bundesgerichtshof zwar nicht zugelassen. Hiergegen könnte Grüne Werte allerdings eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Die Vorgeschichte: Das Landgericht München I hatte die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH jeweils zur Rückzahlung von Anlagebeträgen nebst Zinsen an die Kläger verurteilt. Die Anleger hatten eine als "Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH erworben. Statt Zinsen zu zahlen, berief sich das Unternehmen jedoch auf eine sogenannte "qualifizierte Nachrangklausel“. Diese war nach Ansicht der Kläger ungültig.

Das Oberlandesgericht München wies eine Berufung der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH jetzt zum zweiten Mal zurück. Demnach wäre die Nachrangklausel ungültig. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für die klagenden Anleger. Ob sie ihr Geld zurückerhalten, bleibt dennoch offen. Denn es sollen noch eine ganze Reihe von weiteren, ähnlich gelagerten Verfahren laufen. Die Beklagten sind also mit etlichen Zahlungswünschen konfrontiert. Ob genügend Geld für solche Zahlungen vorhanden wäre, wurde bislang nicht mitgeteilt.

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