Erneuerbare Energie

Grünstrom-Zwangsabschaltungen sollen neu geregelt werden

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem neuen Leitfaden, der den zwischenzeitlichen Stromeinspeisestopp für Erneuerbare-Energie-Anlagen vereinheitlichen und erweitern soll. Ein Konsultationspapier dazu befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Erneuerbare-Energien sind tageszeit- und witterungsabhängig. Deshalb entstehen immer wieder Stoßzeiten, zu denen besonders viel „grüne“ Energie in Stromnetz eingespeist wird. Um die Überlastungen zu vermeiden können die Stromnetzbetreiber Grünstromanlagen kurzfristig zwangsweise vom Netz nehmen. Welche Anlagen davon betroffen sind, hängt davon ab, wie viel Strom sie produzieren können. Für Solaranlagen gilt dies laut Erneuerbare-Energie-Gesetz seit dem 1. Januar 2012 bereits für Anlagen die zwischen 30 und 100 KW Leistungskapazität haben. Das bedeutet das kleine Dachanlagen, wie sie auf privaten Hausdächern errichtet werden, meist nicht betroffen sind, weil diese in der Regel unter 30 kW liegen.

Kommt es zu wegen eines Engpasses im Stromnetz zu einer Zwangsabschaltung sieht der Leitfaden der Bundesnetzagentur eine Entschädigung für die entsprechend entgangene Einspeisevergütung vor. Bislang hatte der Leitfaden sich fast ausschließlich auf Windkraft beschränkt. Die neue Version soll nunmehr auch Biomasse, Biogas und Photovoltaik berücksichtigen und detaillierte Informationen zum Einspeisemanagement für alle diese Energieträger enthalten. Außerdem soll die Abwicklung der Entschädigungszahlungen durch Pauschalen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist zudem neu , dass nicht nur die Strom- sondern auch die entgangenen Wärmeerlöse bei dem Einspeisemanagementsystem berücksichtigt werden.

Schon jetzt scheint klar,  dass es wohl Kritik an dem Konsultationspapier geben wird.  Denn ein wichtiges Thema wird bislang bewusst völlig ausgeklammert: Eine Regelung in welcher Reihenfolge Deutschlands Grünstromkraftwerke der verschiedenen Energiegattungen im Fall der Fälle abzuschalten sind. „Die Abschaltrangfolge soll zu einem späteren Zeitpunkt an den novellierten Rechtsrahmen angepasst werden“, hieß es dazu von der Bundesnetzagentur. Noch bis zum 15.8. erbittet die Bundesnetzagentur Stellungnahmen zu dem Konsultationspapier.
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