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Grüne kritisieren EEG-Pläne der Regierung scharf – wird Photovoltaik ausgebremst?
Werden die Einschnitte in die Vergütung für Photovoltaikstrom zum Jahreswechsel drastischer als bislang vermutet? Davon geht zumindest die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aus. „Ganz nach dem Motto ‚schlimmer geht`s immer‘, setzen sich Energiepolitiker der Union nun dafür ein, den Ausbaukorridor bei der Photovoltaik abzusenken, ganz so als ob es Fukushima nie gegeben hätte“, schreibt der energiepolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Hans Josef Fell in einem aktuellen Infobrief zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach aktueller Gesetzeslage sinkt die Vergütung sobald der jährliche Zubau 3.500 Megawatt (MW) erreicht.
Es sei fest damit zu rechnen, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium in den Ressortverhandlungen zum Gesetzentwurf des EEG ebenfalls für deutliche Verschlechterungen bei der Photovoltaik einsetzen wird“, so Fell weiter.
Über die Gesetzesnovelle wird derzeit in den verschiedenen Ressorts abgestimmt.
Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, die einzelnen Kategorien für die Einspesietarife umzustrukturieren. Konkret soll die Einteilung für Solaranlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt (kW) abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine Vergütungsklasse für Kleinanlagen bis 30 kW, eine für Photovoltaikkraftwerke zwischen 30 und 500 kW und eine dritte für Großanlagen ab 500 kW geben. Diese Neuregelung kommt einer Kürzung für alle Anlagen zwischen 30 und 100 kW Leistung gleich. Außerdem sollen kleine Photovoltaikanlagen nur noch für 70 Prozent ihrer maximalen Modulleistung vergütet werden.
Es sei fest damit zu rechnen, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium in den Ressortverhandlungen zum Gesetzentwurf des EEG ebenfalls für deutliche Verschlechterungen bei der Photovoltaik einsetzen wird“, so Fell weiter.
Über die Gesetzesnovelle wird derzeit in den verschiedenen Ressorts abgestimmt.
Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, die einzelnen Kategorien für die Einspesietarife umzustrukturieren. Konkret soll die Einteilung für Solaranlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt (kW) abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine Vergütungsklasse für Kleinanlagen bis 30 kW, eine für Photovoltaikkraftwerke zwischen 30 und 500 kW und eine dritte für Großanlagen ab 500 kW geben. Diese Neuregelung kommt einer Kürzung für alle Anlagen zwischen 30 und 100 kW Leistung gleich. Außerdem sollen kleine Photovoltaikanlagen nur noch für 70 Prozent ihrer maximalen Modulleistung vergütet werden.