Erneuerbare Energie

Großes Potential für Repowering von deutschen Windkraftanlagen

Das Leistungspotential der deutschen Windkraftprojekte ist bei weitem nicht ausgeschöpft. Branchenexperten erwarten durch Repowering eine Halbierung der Anlagenzahl, eine verbesserte Netzverträglichkeit und vor allem eine Verdopplung der Leistung sowie eine Verdreifachung des Stromertrags. Der deutsche Windkraftverband schätzt das Potential des Repowering in der Bundesrepublik bis zu 1.000 Megawatt (MW) pro Jahr ein, das entspräche 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Windenergieanlagen, die für ein Repowering infrage kommen, müssen mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem muss eine neue Anlage mindestens die doppelte Leistung der zu ersetzenden Anlage bringen, darf aber das Fünffache der Leistung nicht überschreiten.

„Repowering will eine optimierte Ausnutzung der verfügbaren Standorte erreichen, indem die installierte Leistung erhöht wird“, erläutert Thomas Hartauer, Vorstand der Lacuna AG den Grundgedanken. Es würden vorrangig ältere Windenergieanlagen (WEA) mit geringer Leistung durch moderne und leistungsstärkere Multi-Megawatt-Anlagen ersetzt. Bereits 2011 wurden 116 WEA mit einer Gesamtleistung von 55 MW durch nur 80 moderne WEA mit einer wesentlich höheren Gesamtleistung von 183 MW ausgetauscht. Auf diese Weise bestätigt sich der vom BWE erwartete Anstieg der durchschnittlich installierten Nennleistung pro WEA von 1,2 MW (Stand 2008) auf bis zu 3 bis 6 MW in den kommenden Jahren. Für 2012 rechnet der Verband mit weiteren 9.300 Anlagen – insgesamt etwa 6.100 MW –, für die ein Repowering infrage kommt.

„Betreiber müssen sich bei Repowering auf Neuinvestitionen einstellen, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der 2- bis 3-MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro belaufen“, so Hartauer. Aber Beträge dieser Größenordnung würden in der Regel nur dann investiert, wenn es entsprechende Anreize gibt. Mit dem EEG 2012 wurde ein solcher Bonus festgeschrieben, der mit der Erhöhung der Anfangsvergütung zu einer deutlichen wirtschaftlichen Verbesserung von Repowering-Projekten führen soll.
Doch nicht nur für die Betreiber von Windparks, auch für die Gemeinden, in denen ein Repowering-Projekt umgesetzt werden soll, bietet sich ein finanzieller Mehrwert. Seit 2009 ist ein neues Gewerbesteuergesetz in Kraft, das den Standortgemeinden von Windparks mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens rechtlich zuspricht. Die restlichen 30 Prozent erhält die Kommune, in der der Sitz der Betreibergesellschaft liegt. Darüber hinaus haben Landkreise durch Repowering-Projekte die Möglichkeit, Fehlplanungen aus der Anfangszeit zu korrigieren und so brispielsweise inzwischen ratifizierte Naturschutzbestimmungen beim Bau neuer WEA umzusetzen.

Erschwert wird Repowering in Deutschland durch Hindernisse im Genehmigungsprozess. „Besonders Höhenbegrenzungen und Abstandsregelungen schränken das Repowering-Potenzial in Deutschland erheblich ein“, erklärt Thomas Hartauer. So haben Onshore-Windenergieanlagen inzwischen Gesamthöhen von gut 120 bis 140 Meter erreicht. Vielerorts aber liegen die von den Landkreisen festgesetzten Begrenzungen hierfür bereits bei 100 Meter. Darüber hinaus müssen höhere Anlagen aufgrund des Flugverkehrs mit einer speziellen Beleuchtung ausgerüstet sein. „Anwohner fühlen sich durch die im Nachthimmel gut sichtbaren Lichter jedoch häufig gestört“, so der Lacuna-Vorstand. „Daher entwickeln Fachleute bereits Lösungsansätze.“ So arbeitet etwa der BWE an der Reduzierung der Leuchtstärke und dem Einsatz spezieller Radarsysteme. Hinsichtlich der auf regionaler Ebene eher willkürlich festgelegten Abstandsregelungen seien nach Hartauer künftig klare Richtlinien notwendig, wie sie etwa die flexiblen und sachlich begründeten bundesgesetzlichen Regelungen des Immissionsschutzes vorgeben.

„Aus meiner Sicht ist Repowering unter den aktuellen technologischen Voraussetzungen neben dem Onshore-Ausbau an Binnenstandorten eine tragfähige Lösung, den weiteren Leistungszubau von Windenergie voranzutreiben“, so Thomas Hartauer. „Das neue EEG hat hierzu erste Hürden genommen und Repowering-Anreize geschaffen, die es für Anlagenbetreiber attraktiv machen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Dennoch fehlen vor allem im genehmigungsrechtlichen Umfeld klare Richtlinien, ohne die das Potenzial nur sehr eingeschränkt ausgeschöpft werden kann“, resümiert Hartauer.
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