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Große Koalition stellt die Weichen für Biosprit: neues Gesetz beschlossen
Eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe hat das Bundeskabinett beschlossen. Wie das Bundesumweltministerium bekannt gibt, sollen mit dem neuen Gesetz Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel vermieden werden. Die Politik wolle den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen ausrichten. Die bisher für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird den Angaben zufolge um ein Jahr verschoben.
Wie es weiter heißt, sieht die Gesetzesvorlage vor, dass der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt wird. Erst ab 2010 soll er Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe die Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei werde die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen.
Für reinen Biodiesel will die Große Koalition die steuerliche Belastung in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung absenken. In 2009 betrage die Steuer auf Biodiesel als „Reinkraftstoff“ damit 18 statt 21 Cent pro Liter.
Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraftstoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können.
Ab dem Jahr 2015 sollen die Biokraftstoffquoten mit dem Gesetzentwurf dann von der energetischen Quote auf ihren Netto-Beitrag zur Treibhausgasverminderung umgestellt werden. Dabei würden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe entstehen.
Wie es weiter heißt, sieht die Gesetzesvorlage vor, dass der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt wird. Erst ab 2010 soll er Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe die Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei werde die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen.
Für reinen Biodiesel will die Große Koalition die steuerliche Belastung in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung absenken. In 2009 betrage die Steuer auf Biodiesel als „Reinkraftstoff“ damit 18 statt 21 Cent pro Liter.
Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraftstoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können.
Ab dem Jahr 2015 sollen die Biokraftstoffquoten mit dem Gesetzentwurf dann von der energetischen Quote auf ihren Netto-Beitrag zur Treibhausgasverminderung umgestellt werden. Dabei würden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe entstehen.