Die Aktie von fox e-mobility hat im Jahresvergleich 90 Prozent an Wert verloren. / Foto: Unternehmen

  Nachhaltige Aktien, Wachhund

Green Assets Holding: BaFin untersagt Angebot von Aktien der fox e-mobility AG

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat das öffentliche Angebot von Aktien des Münchener Elektroautobauers fox e-mobility durch die Schweizer Green Assets Holding AG in Deutschland untersagt. Der Behörde zufolge liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung vor.

Laut BaFin hat Green Assets keinen von der Behörde gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot veröffentlicht, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden.

Das Verbot der BaFin ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

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Bereits im April hatte die BaFin in einer Meldung vermutet, dass Green Assets Aktien von fox e-mobility ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. fox e-mobility teilte damals auf Anfrage von ECOreporter mit: „Zu dem tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund der Meldung auf der BaFin-Webseite liegen uns keine Informationen vor. Die Green Assets Holding war einer der Gründungsaktionäre unserer Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG und hatte bei der letzten Hauptversammlung der fox e-mobility AG 2021 ein Aktienpaket von mehr als 5 Prozent gemeldet. Die fox e-mobility AG hält an der Green Assets Holding keine Beteiligung, und die Organe sind personell auch nicht verflochten.“

Von Green Assets konnte ECOreporter kurzfristig keine Stellungnahme einholen, weil der Redaktion nur postalische Kontaktdaten des Unternehmens vorliegen.

Mehr zu fox e-mobility und weiteren E-Auto-Unternehmen lesen Sie in diesem ECOreporter-Dossier: Junge Elektroauto-Aktien: Mit Karacho vor die Wand?

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