Gewinnt das Wachstum der Wasserstoffbranche mit den neuen EU-Regeln jetzt an Fahrt? / Foto: imago images, Jochen Tack

  Erneuerbare Energie

Grüner Wasserstoff: EU legt Kriterien fest

Die EU-Kommission hat sich darauf geeinigt, wann Wasserstoff als "grün" bezeichnet werden darf. Eine zeitliche Komponente spielt dabei die wesentliche Rolle. Welche Kriterien genau künftig gelten.

So muss der erneuerbare Strom für die Produktion des Wasserstoffs in derselben Stunde produziert werden wie der Wasserstoff selbst. Die zeitliche Vorgabe war bis zuletzt ein wesentlicher Streitpunkt gewesen: Diskutiert worden waren Zeiträume von einer Viertelstunde bis hin zu drei Tagen.

Zeit wird ein entscheidender Faktor

Der Kern der Debatte: Die EU will die Wasserstoffproduktion bis 2030 auf zehn Millionen Tonnen pro Jahr hochfahren. Dafür soll ein Viertel des gesamten in Europa produzierten Stroms verwendet werden. Der enorme Bedarf soll aber nicht mit Kohle und Gas gedeckt werden, sondern vor allem mit Wind und Sonne. Das bedeutet: In Zeiten ohne Wind- und Solarenergie sollen die Elektrolyseure, die den Wasserstoff erzeugen, abgeschaltet werden.

Allerdings will die Wasserstoffbranche möglichst konstant laufende Elektrolyseure. Andere Branchen wie die Stahlproduktion, der Schwerlastverkehr oder auch die Luft- und die Schifffahrt haben wiederum ein Interesse daran, möglichst schnell relevante Mengen Wasserstoff einkaufen zu können - und hoffen deshalb auf eine zügige Produktion großer Mengen.

Die Wasserstoffbranche zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss, wie das "Handelsblatt" berichtete. Gegenüber der Zeitung gaben sich Verbände und Privatwirtschaft zuversichtlich, dass die neue Rechtssicherheit nun den weiteren Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur deutlich beschleunigen wird.

Konkret sollen in der EU nun folgende Vorgaben gelten:

  • Zwischen dem Stromerzeuger und dem Wasserstofferzeuger muss es einen festen Abnahmevertrag für Strom (Power Purchase Agreement, kurz PPA) geben.
  • Ab 2028 soll der Strom für grünen Wasserstoff nur aus Erneuerbaren-Anlagen stammen, die jünger als 36 Monate sind und nicht öffentlich gefördert wurden.
  • Bis 2029 muss der Strom im selben Monat produziert werden wie der Wasserstoff, ab 2030 in derselben Stunde. Zu Zeiten, in denen der Strompreis unter 20 Euro pro Megawattstunde liegt, kann auch anderer Strom aus dem Netz bezogen werden.
  • Strom und Wasserstoff müssen in der Regel in derselben Stromgebotszone erzeugt werden.

Grüner Wasserstoff aus dem EU-Ausland soll über ein Zertifizierungssystem den gleichen Anforderungen unterliegen wie der innerhalb der EU produzierte.


Grüne Energie allein macht noch keinen grünen Wasserstoff. / Foto: Pixabay

Von den Kriterien soll es zwei wesentliche Ausnahmen geben: In Stromgebotszonen mit mehr als 90 Prozent Erneuerbaren Energien im Netz fallen die Kriterien weg. Solche Zonen gibt es bislang laut "Handelsblatt" allerdings nur in Nordschweden.

Eine weitere Ausnahme ist für Stromgebotszonen mit einem hohen Anteil an Nuklearenergie geplant. Der Strom kann dort auch aus bestehenden Wind- und Solaranlagen geliefert werden und muss nicht aus neuen Anlagen stammen. Kritik an dieser Regel kam von den Grünen auf EU-Ebene.

Klimaschützer warnen dem Bericht zufolge zudem vor möglichen negativen Effekten von Subventionen. Diese dürften nicht die Stromnachfrage und damit den Strompreis in die Höhe treiben. Die Förderung sei daher nur dort gerechtfertigt, wo es keine technische Alternative zu Wasserstoff gebe.

Die neuen Regeln sind in einem delegierten Rechtsakt der EU-Kommission enthalten. Er erhält Rechtskraft, wenn EU-Parlament oder EU-Rat nicht innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben.

Einen Überblick zu den Unternehmen der Wasserstoffbranche erhalten Sie im ECOreporter-Dossier  Von Plug Power bis Linde: Das sind die besten Wasserstoff-Aktien.

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