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Gesetzesänderung: Crowd-Investments werden attraktiver
Für Entwickler von Erneuerbare-Energien-Projekten dürfte es bald leichter werden, über Crowd-Investments Bürgerkapital einzuwerben.
Laut der Münchener Beratungsagentur eueco wird in den nächsten Wochen der angepasste §2a des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Kraft treten. Dann können Crowd-Investments bis zu einem Volumen von 6 Millionen Euro ohne Verkaufsprospekt angeboten werden. Bislang war dies nur bis zu einem Volumen von 2,5 Millionen Euro möglich. Außerdem steigt die maximale Anlagesumme für Privatpersonen von 10.000 auf 25.000 Euro pro Crowd-Projekt. Und die regulatorischen Vereinfachungen für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen gelten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung auch für Genussrechte.
"Für die Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende ist das eine gute Nachricht“, sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer von eueco. "Schwarmfinanzierungen sind heute schon ein beliebtes Instrument der Ausgestaltung von Bürgerfinanzierungen, da sie auch prospektfrei umgesetzt werden können.“
Baur geht davon aus, dass Bürgerbeteiligungen durch die Gesetzesänderung noch attraktiver werden – für Energieversorger und Projektierer von Wind- und Solarparks, aber auch für Anbieter von Mobilitäts- und umfangreicheren Mieterstromkonzepten.