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Gericht verurteilt Kirchen-Finanzinstitut Liga Bank zu Schadensersatz

Kunden haben mit Erfolg gegen die Liga Bank eG aus Regensburg geklagt. Die kirchliche Genossenschaftsbank unterlag vor dem Landgericht Regensburg im Rechtsstreit über ein Immobilien-Darlehen. Ein Ehepaar hatte die katholische Kirchenbank auf Rückabwicklung und Schadensersatz verklagt. Die Richter gaben der Klage nun statt.

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg stellte in ihrem Urteil fest, dass der Darlehensvertrag der Kunden vom Mai 2009 mit der Liga Bank eG über 950.000,00 Euro von den Klägern wirksam widerrufen wurde und daher rückabzuwickeln sei, wie Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte aus Hamburg mitteilt. Er hat das Urteil erstritten, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Ihm zufolge hatten die Kunden den Darlehensvertrag im Februar 2015 widerrufen. Das habe die Bank mit dem Argument nicht akzeptiert, dass die Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag abgelaufen sei. Das Gericht habe jedoch entscheiden, dass die Widerrufsbelehrung der Kirchenbank für den Darlehensvertrag „unzureichend“ gewesen und deshalb die Widerrufsfrist nicht als abgelaufen zu bewerten sei. Das Gericht habe den Klägern Schadensersatz dafür zugesprochen, dass diese nach Widerruf des alten Darlehensvertrages nicht einen neuen mit attraktiveren Konditionen abschließen konnten.

„Wir stellten aktuell fest", meint Hahn weiter, „dass bei den sogenannten Widerrufsfällen zunehmend auch Instanzgerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden". Verbraucher sollten sich laut dem Anwalt mit der Überprüfung ihrer Widerrufsbelehrung auf Fehlerhaftigkeit aber beeilen. Denn Pläne der Bundesregierung würden darauf abzielen, dass bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, das Widerrufrecht zum 21. Juni 2016 erlischt.
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