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Gericht verurteilt ehemaligen EECH-Vorstand wegen Kapitalanlagebetruges

Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG (EECH AG) zur Zahlung von 30.000 Euro Schadenersatz wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt. Das teilt die Münchener Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit, die drei Anleger vor Gericht vertrat. Die Kanzlei benennt den Beklagten als Herrn Michael B. Vorstand der mittlerweile insolventen EECH AG war über Jahre Michael Bode. Ob es sich bei diesem um besagten Michael B. handelt, konnte bislang von ECOreporter.de nicht verifiziert werden.

Die Urteile wurden nach Darstellung der Anwaltskanzlei teilweise damit begründet, dass die EECH AG die mittels der ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ eingeworbenen Gelder in erheblichem Umfang nicht im Bereich von regenerativen Energien, sondern zum Ankauf von Kunst verwendete. Nach Auffassung des Gerichts und der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hätte im Prospekt zur „Anleihe Solar“ angegeben werden müssen, dass die Gelder aus den Inhaberteilschuldverschreibungen auch für den Ankauf von Kunstwerken verwendet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter des Vorstands der EECH AG hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Prozessbevollmächtigte bestritt, dass die EECH AG Kunstgeschäfte getätigt habe.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weist darauf hin, dass die EECH AG bereits vom Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Kunstkaufgeschäften rechtskräftig zur Rückzahlung der Anleihen verurteilt wurde. Zudem ergäben sich die Kunstgeschäfte der EECH AG aus deren eigenem Geschäftsbericht aus dem Jahr 2005. Der Beklagte sei zu diesem Zeitpunkt als Vorstand der EECH AG bestellt gewesen.

EECH Group AG: ISIN DE0006852809 / WKN 685280

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