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Geothermie-Anleihe: GEOKRAFTWERKE.de mit Zinsen in Verzug
Anleihe-Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH aus Regensburg haben für 2014 und 2015 keine Zinsen ausbezahlt bekommen. Dies bestätigte Franz Heidelsberger, Prokurist der Firma, auf Nachfrage von ECOreporter.de. Er sagte dazu: "Diese Zinsen fallen nicht aus, sondern die Auszahlung wird verschoben." Einen konkreten Zeitpunkt konnte er allerdings nicht nennen.
Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH sammelte bei Anlegern Kapital für die Umsetzung von fünf geothermischen Kraftwerke in Oberbayern. Dazu hat das Unternehmen im März 2011 die Anleihe "Kraftwerke Portfolio 1" gestartet. Es hatte darüber rund 30 Millionen Euro bei Anleihe-Anlegern eingeworben. Aus den Einnahmen der Kraftwerksgesellschaften sollten 7,25 Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden. ECOreporter.de hatte die Anleihe 2014 in einem Anlagecheck unter die Lupe genommen und von dem Investment abgeraten.
Die Zinsen einer Anleihe werden üblicherweise aus den erwirtschafteten Jahresüberschüssen bezahlt. Deshalb kommt es vor, dass Unternehmen die Zinszahlungen in schwierigen Zeiten ohne Überschüsse vorübergehend aussetzen. So sei dies auch im Fall der Anleihe-Anleger, erklärte Franz Heidelsberger, der auch Geschäftsführer der Projektgesellschaften im Bereich Geothermie ist.
Der Hauptgrund seien die fehlenden Einnahmen aus den Projektgesellschaften. Einzelne Bauvorhaben habe man noch nicht wie geplant umsetzen können. Etwa das Projekt in Kirchweidach: Hier sollte ursprünglich im Frühjahr 2015 ein Geothermiekraftwerk in Betrieb gehen.
Pumpen-Pannen und Probleme mit dem Mitgesellschafter
Doch kam es zu Verzögerungen, weil die von einer kanadischen Firma gelieferten Pumpen immer wieder kaputt gingen, erklärte Heidelsberger. Außerdem wurde bei Voruntersuchungen weniger und kälteres Thermalwasser gefördert als erwartet und der ehemalige Mitgesellschafter habe zusätzlich den Bau eines (kleineren) Kraftwerks verzögert, so Heidelsberger.
Immerhin: Mit der Erdwärme werden ein großes Gewächshaus und das Fernwärmenetz der Gemeinde beheizt. Die Einnahmen aus dem Fernwärmevertrag mit der Gemeinde sind insgesamt aber gering, solange noch kein Kraftwerk steht. Und weil noch kein Strom verkauft werden kann, fehlen Einnahmen aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH sammelte bei Anlegern Kapital für die Umsetzung von fünf geothermischen Kraftwerke in Oberbayern. Dazu hat das Unternehmen im März 2011 die Anleihe "Kraftwerke Portfolio 1" gestartet. Es hatte darüber rund 30 Millionen Euro bei Anleihe-Anlegern eingeworben. Aus den Einnahmen der Kraftwerksgesellschaften sollten 7,25 Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden. ECOreporter.de hatte die Anleihe 2014 in einem Anlagecheck unter die Lupe genommen und von dem Investment abgeraten.
Die Zinsen einer Anleihe werden üblicherweise aus den erwirtschafteten Jahresüberschüssen bezahlt. Deshalb kommt es vor, dass Unternehmen die Zinszahlungen in schwierigen Zeiten ohne Überschüsse vorübergehend aussetzen. So sei dies auch im Fall der Anleihe-Anleger, erklärte Franz Heidelsberger, der auch Geschäftsführer der Projektgesellschaften im Bereich Geothermie ist.
Der Hauptgrund seien die fehlenden Einnahmen aus den Projektgesellschaften. Einzelne Bauvorhaben habe man noch nicht wie geplant umsetzen können. Etwa das Projekt in Kirchweidach: Hier sollte ursprünglich im Frühjahr 2015 ein Geothermiekraftwerk in Betrieb gehen.
Pumpen-Pannen und Probleme mit dem Mitgesellschafter
Doch kam es zu Verzögerungen, weil die von einer kanadischen Firma gelieferten Pumpen immer wieder kaputt gingen, erklärte Heidelsberger. Außerdem wurde bei Voruntersuchungen weniger und kälteres Thermalwasser gefördert als erwartet und der ehemalige Mitgesellschafter habe zusätzlich den Bau eines (kleineren) Kraftwerks verzögert, so Heidelsberger.
Immerhin: Mit der Erdwärme werden ein großes Gewächshaus und das Fernwärmenetz der Gemeinde beheizt. Die Einnahmen aus dem Fernwärmevertrag mit der Gemeinde sind insgesamt aber gering, solange noch kein Kraftwerk steht. Und weil noch kein Strom verkauft werden kann, fehlen Einnahmen aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).