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Genussrechtsemittentin Murphy & Spitz Green Energy AG erweitert Grünstromportfolio
Die Rahmenbedingungen für Direktbeteiligungen an Erneuerbare Energieanlagen sind schwieriger geworden. Zum einen werden die staatlich garantierten Einspeisevergütungssysteme in den einzelnen Staaten Europas immer weiter gekürzt. Zum anderen sind die gesetzlichen Anforderungen für Initiatoren strenger geworden. Die Murphy & Spitz Green Energy AG, eine 100-prozentige Tochter der Murphy & Spitz Green Capital AG aus Bonn, bewegt sich mit einem aktuellen Genussrecht in diesem Umfeld und blickt optimistisch in die Zukunft. Das Genussrecht „ Sonne + Wind 2018“ könnte allerdings das bis auf Weiteres letzte Festzins-Beteiligungsangebot von Murphy & Spitz sein. Das erklärte Vorstand Philipp Spitz heute bei einer Telefonkonferenz.
Eine Investition in Italien, bei der Spitz zufolge Kapital aus dem Genussrecht Sonne + Wind 2018 zum Einsatz kam, hat das Grünstromanlagen-Portfolio um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf 5,25 Megawatt (MW) in drei Ländern erweitert. Nach knapp sechs Monaten „konstruktiver Verhandlungen“ sei mittlerweile auch das sogenannte Financial Closing für den Kauf erfolgt, erklärt Spitz. Die Neuerwerbung befinde sich in der Region Marken in Mittelitalien. Die Anlage sei bereits seit 2011 in Betrieb und verfüge über 756 kW Leistungskapazität. Die Module der Anlage stammen vom chinesischen Hersteller LDK Solar, die Wechselrichter kommen von der US-amerikanischen ABB-Tochter Power One. Allerdings kalkuliere Murphy & Spitz Green Energy „einen erhöhten Aufwand“ für die Instandhaltung ein‚ beispielsweise um einzelne Module auszutauschen, so Spitz. Im Kauf, der rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sei unter anderem 500.000 Euro Liquidität aus Erträgen der bisherigen Stromproduktion inbegriffen gewesen, eine Art „Kaufpreisabschlag“, so Spitz. Alles in allem sei mit dieser Bestandsanlage ein Objekt „mit sehr guten Renditen“ erworben worden, betonte er.
Zudem wies Spitz darauf hin, dass die Anlage ohne Bankfinanzierung oder Leasing gekauft worden sei. Das Photovoltaikportfolio der Murphy & Spitz Green Energy AG umfasse nunmehr 3,3 Megawatt (MW), die sich auf Anlagen in Deutschland, Italien und der Tschechischen Republik verteilen. Murphy & Spitz Green Energy sei auch weiterhin auf der Suche nach geeigneten Photovoltaik-Bestandsanlagen in Europa, die den technischen und rechtlichen Ansprüchen genügen, „mit denen wir unseren Anlegern den 6 prozentigen Festzins sicher bieten können“, so Spitz: „Die Suche ist schwieriger geworden“, gab Philipp Spitz dazu zu Protokoll. Die energiepolitischen Reformen in vielen europäischen Ländern hätten die einzelnen Märkte unattraktiver gemacht. Dies gelte beispielsweise für Polen, wo ein festes Einspeisevergütungssystem durch ein Auktionsmodell ersetzt worden sei. Nichts desto trotz gebe es weiterhin interessante Märkte wie beispielsweise Großbritannien oder Frankreich. „Jeder Kauf ist eine Einzelfallentscheidung, bei der rechtliche wie technische Aspekte sehr genau geprüft werden“, stellte Spitz klar.
Reform in Tschechien wirkt sich für Murphy & Spitz Green Energy positiv aus
Auch in der Tschechischen Republik, die bereits ein wichtiger Photovoltaik-Standort der Murphy & Spitz Green Energy AG ist, hatte es rückwirkende energiepolitische Reformen gegeben (ECOreporter.de berichtete).
Spitz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen für das tschechische Solaranlagenportfolio damit letztlich verbessert hätten. In Tschechien wird bislang 26 Prozent Steuer auf die Erträge aus der Solarstromproduktion erhoben. Mit der endgültigen Verabschiedung einer rückwirkend geltenden Reform sinkt diese Steuer für ältere Anlagen auf zehn Prozent und für Anlagen vor 2010 ans Stromnetz gegangen sind, entfällt diese Steuer komplett. Die Anlagen, die Murphy & Spitz Green Energy in Tschechien betreibt, sind 2009 beziehungsweise 2010 in Betrieb gegangen. Sie werden also zum Teil ab 2014 von der Steuer befreit, beziehungsweise sind deutlich weniger belastet.
Windkraftanlage liegt im Soll – optimistischer Ausblick
Neben Photovoltaik ist Windkraft ein weiteres Standbein der Murphy & Spitz Green Energy AG. Im Anlagenportfolio befindet sich eine Windkraftanlage, die das Unternehmen in Delbrück errichten ließ. Dieses Windrad der Baureihe V 90 von Vestas hat ihr erstes Betriebsjahr hinter sich. Obwohl das laufende Windjahr so wie die vergangen zehn Vorjahre eher schwach ausgefallen sei, habe die Windkraftanlage ihr kalkuliertes Soll mit 4,22 Millionen Kilowattstunden leicht übererfüllt, nämlich um 0,5 Prozent, bilanzierte Spitz heute.
Mit Blick auf das Gesamtportfolio zeigte sich der Vorstand für das kommende Jahr zuversichtlich. Zum einen hätten sich die Neuregelungen in Tschechien positiv auf das Solaranlagen-Portfolio ausgewirkt. Zum anderen sei davon auszugehen, dass die Windkraftanlage in Delbrück noch Steigerungspotenzial bei der Stromproduktion habe. Dieses Potenzial ergebe sich aus der Tatsache, dass das erste Betriebsjahr der Turbine ein schwaches Windjahr gewesen sei und daraus, dass die das Windrad nicht über die volle Zeit technisch verfügbar gewesen sei.
Offen ließ Spitz, ob es in Zukunft weiter fest verzinste Beteiligungsangebote für Privatanleger von Murphy & Spitz geben wird. Grund dafür, dass dies derzeit geprüft werde seien unter anderem die gestiegenen Gebühren, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Genehmigung solcher Beteiligungen erhebe.
Lesen sie auch den ECOanlagecheck (Link entfernt) zum Genussrecht „Sonne + Wind 2018“ der Murphy & Spitz Green Energy AG
Eine Investition in Italien, bei der Spitz zufolge Kapital aus dem Genussrecht Sonne + Wind 2018 zum Einsatz kam, hat das Grünstromanlagen-Portfolio um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf 5,25 Megawatt (MW) in drei Ländern erweitert. Nach knapp sechs Monaten „konstruktiver Verhandlungen“ sei mittlerweile auch das sogenannte Financial Closing für den Kauf erfolgt, erklärt Spitz. Die Neuerwerbung befinde sich in der Region Marken in Mittelitalien. Die Anlage sei bereits seit 2011 in Betrieb und verfüge über 756 kW Leistungskapazität. Die Module der Anlage stammen vom chinesischen Hersteller LDK Solar, die Wechselrichter kommen von der US-amerikanischen ABB-Tochter Power One. Allerdings kalkuliere Murphy & Spitz Green Energy „einen erhöhten Aufwand“ für die Instandhaltung ein‚ beispielsweise um einzelne Module auszutauschen, so Spitz. Im Kauf, der rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sei unter anderem 500.000 Euro Liquidität aus Erträgen der bisherigen Stromproduktion inbegriffen gewesen, eine Art „Kaufpreisabschlag“, so Spitz. Alles in allem sei mit dieser Bestandsanlage ein Objekt „mit sehr guten Renditen“ erworben worden, betonte er.
Zudem wies Spitz darauf hin, dass die Anlage ohne Bankfinanzierung oder Leasing gekauft worden sei. Das Photovoltaikportfolio der Murphy & Spitz Green Energy AG umfasse nunmehr 3,3 Megawatt (MW), die sich auf Anlagen in Deutschland, Italien und der Tschechischen Republik verteilen. Murphy & Spitz Green Energy sei auch weiterhin auf der Suche nach geeigneten Photovoltaik-Bestandsanlagen in Europa, die den technischen und rechtlichen Ansprüchen genügen, „mit denen wir unseren Anlegern den 6 prozentigen Festzins sicher bieten können“, so Spitz: „Die Suche ist schwieriger geworden“, gab Philipp Spitz dazu zu Protokoll. Die energiepolitischen Reformen in vielen europäischen Ländern hätten die einzelnen Märkte unattraktiver gemacht. Dies gelte beispielsweise für Polen, wo ein festes Einspeisevergütungssystem durch ein Auktionsmodell ersetzt worden sei. Nichts desto trotz gebe es weiterhin interessante Märkte wie beispielsweise Großbritannien oder Frankreich. „Jeder Kauf ist eine Einzelfallentscheidung, bei der rechtliche wie technische Aspekte sehr genau geprüft werden“, stellte Spitz klar.
Reform in Tschechien wirkt sich für Murphy & Spitz Green Energy positiv aus
Auch in der Tschechischen Republik, die bereits ein wichtiger Photovoltaik-Standort der Murphy & Spitz Green Energy AG ist, hatte es rückwirkende energiepolitische Reformen gegeben (ECOreporter.de berichtete).
Spitz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen für das tschechische Solaranlagenportfolio damit letztlich verbessert hätten. In Tschechien wird bislang 26 Prozent Steuer auf die Erträge aus der Solarstromproduktion erhoben. Mit der endgültigen Verabschiedung einer rückwirkend geltenden Reform sinkt diese Steuer für ältere Anlagen auf zehn Prozent und für Anlagen vor 2010 ans Stromnetz gegangen sind, entfällt diese Steuer komplett. Die Anlagen, die Murphy & Spitz Green Energy in Tschechien betreibt, sind 2009 beziehungsweise 2010 in Betrieb gegangen. Sie werden also zum Teil ab 2014 von der Steuer befreit, beziehungsweise sind deutlich weniger belastet.
Windkraftanlage liegt im Soll – optimistischer Ausblick
Neben Photovoltaik ist Windkraft ein weiteres Standbein der Murphy & Spitz Green Energy AG. Im Anlagenportfolio befindet sich eine Windkraftanlage, die das Unternehmen in Delbrück errichten ließ. Dieses Windrad der Baureihe V 90 von Vestas hat ihr erstes Betriebsjahr hinter sich. Obwohl das laufende Windjahr so wie die vergangen zehn Vorjahre eher schwach ausgefallen sei, habe die Windkraftanlage ihr kalkuliertes Soll mit 4,22 Millionen Kilowattstunden leicht übererfüllt, nämlich um 0,5 Prozent, bilanzierte Spitz heute.
Mit Blick auf das Gesamtportfolio zeigte sich der Vorstand für das kommende Jahr zuversichtlich. Zum einen hätten sich die Neuregelungen in Tschechien positiv auf das Solaranlagen-Portfolio ausgewirkt. Zum anderen sei davon auszugehen, dass die Windkraftanlage in Delbrück noch Steigerungspotenzial bei der Stromproduktion habe. Dieses Potenzial ergebe sich aus der Tatsache, dass das erste Betriebsjahr der Turbine ein schwaches Windjahr gewesen sei und daraus, dass die das Windrad nicht über die volle Zeit technisch verfügbar gewesen sei.
Offen ließ Spitz, ob es in Zukunft weiter fest verzinste Beteiligungsangebote für Privatanleger von Murphy & Spitz geben wird. Grund dafür, dass dies derzeit geprüft werde seien unter anderem die gestiegenen Gebühren, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Genehmigung solcher Beteiligungen erhebe.
Lesen sie auch den ECOanlagecheck (Link entfernt) zum Genussrecht „Sonne + Wind 2018“ der Murphy & Spitz Green Energy AG