Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Genossenschaften mit Zuschlag bei deutscher Solarauktion

Bei der letzten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur in 2015 sind erstmals auch kleine Akteure wie Energiegenossenschaften zum Zug gekommen. Die Bundesnetzagentur wertet das als positives Signal für die viel kritisierten Ausschreibungen, die in Deutschland erstmals in der Solarbranche getestet werden.

In der dritten und damit für 2015 letzten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sich 43 Gebote durchgesetzt. Die Bieter können nun Solaranlagen mit zusammengenommen 204 Megawatt (MW) Gesamtkapazität bauen. Insgesamt hatte es der Agentur zufolge 127 Gebote gegeben, die Anlagen mit zusammen 562 MW Kapazität errichten wollten. Ausgeschrieben waren allerdings nur 200 MW. 13 der 127 Gebote hatte die Bundesnetzagentur ausgeschlossen – meist wegen formaler Fehler.

Energiegenossenschaften und Direktinvestment-Anbieter kommen zum Zug
Unter den erfolgreichen Bietern sind erstmals auch Private und Energiegenossenschaften. Folgende Genossenschaften entschieden die Ausschreibungen für sich: Energielandkreis-Cham eG und Bürger Energie Region Regensburg eG. Außerdem kamen auch Direktinvestmentanbieter wie die Wattner AG aus Köln zum Zug.

Ebenfalls unter den erfolgreichen Bietern sind mehrere Gesellschaften der Enerparc AG, die 2014 unter anderem eine Photovoltaik-Anleihe auf den Markt gebracht hat, die wir in diesem  ECOanlagecheck untersucht haben. Die Bundesnetzagentur hat die  Liste der erfolgreichen Bieter samt ihrer Projekte veröffentlicht.

Kleinere Marktakteure sehen sich klar im Nachteil

Vor allem kleine und mittelständische Photovoltaikbetriebe und der Branchenverband der Energiegenossenschaften Bündnis Bürgerenergie (BBEn) kritisiert die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für größere Freiflächenanlagen schwer. Das Ausschreibungsmodell führe kleine Marktakteure in eine Kostenfalle, so die Kritik (mehr dazu lesen Sie  hier). Wie die Ausschreibungen grundsätzlich funktionieren, lesen Sie  hier. Ziel der Bundesregierung ist die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energien. Das Ausschreibungsmodell soll 2017 zunächst auf Windkraftvorhaben angewendet werden, um anschließend das bisherige System der staatlich garantierten Einspeisevergütungen abzulösen.
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