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Gemischte Reaktionen auf Klimakompromiss der EU - Kritik von Umweltschützern, Zuversicht bei Erneurerbare Energie Verbänden
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union halten an dem Ziel fest, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauchs in der Gemeinschaft bis 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2005 lag er bei 8,5 Prozent. Ferner legten sich die Staatslenker darauf fest, die Treibhausgasemissionen der Union bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Mit nationalen Aktionsplänen müssen die Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission darstellen, wie sie die Ziele erreichen wollen. Wie Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte, bedeuten die Beschlüsse, dass der Anteil der Erneuerbaren in der Bundesrepublik von gegenwärtig 6 auf 18 Prozent steigen muss. Das beschlossene Klimapaket der EU biete stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa.
Laut Gabriel können Mitgliedstaaten in Zukunft Klimaschutz-Investitionen in anderen Mitgliedstaaten fördern und auf die eigenen nationalen Ziele anrechnen. Dies schaffe Anreize für Staaten, die kostengünstige Potenziale in anderen Ländern nutzen wollen: Windenergie an den Küsten, Bioenergie in vorwiegend agrarisch orientierten Mitgliedsstaaten oder Solarenergie in sonnenreichen Ländern. Ferner sehe die Richtlinie vor, dass auch Investitionen in Ländern außerhalb der EU auf das nationale Ausbauziel angerechnet werden können. Damit sei es etwa möglich, das große Potential an Sonnenenergie in den Ländern Nordafrikas zu erschließen.
Besonders hob der Minister hervor, dass erstmals Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biomasse zur energetischen Verwendung auf EU-Ebene eingeführt werden. Sie sollen zugleich für die Nutzung von Biotreibstoffen gelten. Die Nachhaltigkeitskriterien umfassen folgende Bereiche: Treibhausgaseinsparungen, die flüssige Bioenergieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens erreichen müssen, Kriterien zum Schutz natürlicher Lebensräume und soziale Kriterien. Mit der neuen EU-Richtlinie soll bis 2020 auch der Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf zehn Prozent gesteigert werden. Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden, sind bei dieser Zielvorgabe einbezogen. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe begrüßte die beim EU-Gipfel erzielte Einigung über die Richtlinie Erneuerbare Energien.
Positiv reagierte auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Die Richtlinie erhöht die Investitionssicherheit für die Solarindustrie erheblich und ist ein wichtiger Schrittmacher für das mittel- bis langfristige Marktwachstum der Branche in Europa“, sagte Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar. Der Export deutscher Solartechnik werde davon profitieren. Derzeit exportieren deutsche Solarunternehmen bereits rund 50 Prozent ihrer Produktion, davon einen Großteil ins europäische Ausland. Körnig begrüßte es vor allem, dass die zeitweise erwogene Einführung eines europaweiten Zertifikatehandels für erneuerbare Energien nun vom Tisch ist. Diese hätte den Solarsektor bedroht. Die Solarbranche strebt laut dem Verband an, bis 2020 rund zehn Prozent des europäischen Strombedarfs aus Solarenergie zu decken. "Die Richtlinie ist ein großer Erfolg für die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa. Sie gibt der deutschen Windindustrie verlässliche Rahmenbedingungen – sowohl für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland als auch für den Export", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
Neben den europäischen Staats- und Regierungschefs muss auch das EU-Parlament der Richtlinie noch zustimmen. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, der WWF und das Climate Action Network (CAN) haben das Parlament dazu aufgerufen, den Kompromiss vom Wochenende abzulehnen. „Das ursprüngliche Ziel der Europäischen Union, einen bedeutenden Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten, um damit die globale Erwärmung unter den notwendigen zwei Grad Celsius zu halten, kann auf diese Weise unmöglich erreicht werden“, stellte etwa Greenpeace dazu fest.
Die Umweltschützer kritisieren vor allem die Vereinbarungen zum EU-weiten Emissionshandel ab 2013. Dann sollen zwar Betreiber von Kraftwerken ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern müssen. Es wird jedoch den Mitgliedsstaaten im Osten Europas eine Übergangsfrist für Bestandsanlagen
eingeräumt. Erst ab 2020 müssen auch dort alle Zertifikate für den Kraftwerksbetrieb ersteigert werden. Zudem bemängeln die Umweltschutzorganisationen die verabredete freie Zuteilung von Emissionsrechten für die besonders energieintensive Industrie und dass die Mitgliedsländer zwei Drittel ihrer CO2-Emissionen durch Reduktionen außerhalb der EU zukaufen dürfen. Dies relativiere das bisherige Minderungsziel so weit, dass ein klimafreundlicher Umbau der Wirtschaft nun ausbleibe. Zudem gebe es keine ernst zu nehmende Strafandrohung für das Scheitern an den nationalen Reduktionszielen.
Laut Gabriel können Mitgliedstaaten in Zukunft Klimaschutz-Investitionen in anderen Mitgliedstaaten fördern und auf die eigenen nationalen Ziele anrechnen. Dies schaffe Anreize für Staaten, die kostengünstige Potenziale in anderen Ländern nutzen wollen: Windenergie an den Küsten, Bioenergie in vorwiegend agrarisch orientierten Mitgliedsstaaten oder Solarenergie in sonnenreichen Ländern. Ferner sehe die Richtlinie vor, dass auch Investitionen in Ländern außerhalb der EU auf das nationale Ausbauziel angerechnet werden können. Damit sei es etwa möglich, das große Potential an Sonnenenergie in den Ländern Nordafrikas zu erschließen.
Besonders hob der Minister hervor, dass erstmals Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biomasse zur energetischen Verwendung auf EU-Ebene eingeführt werden. Sie sollen zugleich für die Nutzung von Biotreibstoffen gelten. Die Nachhaltigkeitskriterien umfassen folgende Bereiche: Treibhausgaseinsparungen, die flüssige Bioenergieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens erreichen müssen, Kriterien zum Schutz natürlicher Lebensräume und soziale Kriterien. Mit der neuen EU-Richtlinie soll bis 2020 auch der Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf zehn Prozent gesteigert werden. Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden, sind bei dieser Zielvorgabe einbezogen. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe begrüßte die beim EU-Gipfel erzielte Einigung über die Richtlinie Erneuerbare Energien.
Positiv reagierte auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Die Richtlinie erhöht die Investitionssicherheit für die Solarindustrie erheblich und ist ein wichtiger Schrittmacher für das mittel- bis langfristige Marktwachstum der Branche in Europa“, sagte Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar. Der Export deutscher Solartechnik werde davon profitieren. Derzeit exportieren deutsche Solarunternehmen bereits rund 50 Prozent ihrer Produktion, davon einen Großteil ins europäische Ausland. Körnig begrüßte es vor allem, dass die zeitweise erwogene Einführung eines europaweiten Zertifikatehandels für erneuerbare Energien nun vom Tisch ist. Diese hätte den Solarsektor bedroht. Die Solarbranche strebt laut dem Verband an, bis 2020 rund zehn Prozent des europäischen Strombedarfs aus Solarenergie zu decken. "Die Richtlinie ist ein großer Erfolg für die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa. Sie gibt der deutschen Windindustrie verlässliche Rahmenbedingungen – sowohl für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland als auch für den Export", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
Neben den europäischen Staats- und Regierungschefs muss auch das EU-Parlament der Richtlinie noch zustimmen. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, der WWF und das Climate Action Network (CAN) haben das Parlament dazu aufgerufen, den Kompromiss vom Wochenende abzulehnen. „Das ursprüngliche Ziel der Europäischen Union, einen bedeutenden Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten, um damit die globale Erwärmung unter den notwendigen zwei Grad Celsius zu halten, kann auf diese Weise unmöglich erreicht werden“, stellte etwa Greenpeace dazu fest.
Die Umweltschützer kritisieren vor allem die Vereinbarungen zum EU-weiten Emissionshandel ab 2013. Dann sollen zwar Betreiber von Kraftwerken ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern müssen. Es wird jedoch den Mitgliedsstaaten im Osten Europas eine Übergangsfrist für Bestandsanlagen
eingeräumt. Erst ab 2020 müssen auch dort alle Zertifikate für den Kraftwerksbetrieb ersteigert werden. Zudem bemängeln die Umweltschutzorganisationen die verabredete freie Zuteilung von Emissionsrechten für die besonders energieintensive Industrie und dass die Mitgliedsländer zwei Drittel ihrer CO2-Emissionen durch Reduktionen außerhalb der EU zukaufen dürfen. Dies relativiere das bisherige Minderungsziel so weit, dass ein klimafreundlicher Umbau der Wirtschaft nun ausbleibe. Zudem gebe es keine ernst zu nehmende Strafandrohung für das Scheitern an den nationalen Reduktionszielen.