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Gelten die neuen Solarstromtarife in Italien schon ab September 2012?
Die Neuregelung der Einspeisevergütung für Sonnenstrom in Italien ist der endgültigen Einführung ein großes Stück näher gekommen. Mittlerweile haben die zuständigen Minister das Gesetz unterzeichnet. Endgültige Rechtsicherheit haben Bauherren und Betreiber jedoch erst, wenn das Gesetz im offiziellen Register eingetragen ist.
Klar ist: Das Tarifsystem zur Einspeisevergütung von Sonnenstrom ins italienische Stromnetz bleibt hoch komplex. Klar ist auch: Die in den bisherigen Entwürfen vorgesehenen massiven Tarifkürzungen bleiben bestehen. Im Wesentlichen richten sich die Tarifansprüche für Sonnenstromproduzenten in Italien nach der Größe und Art der Anlage sowie ihrem Standort. So berichten es italienische Medien. Die Betreiber kleinster Dachsolaranlagen mit bis zu 3 kW Leistungskapazität erhalten im Conto Energia V demnach mit 20,8 Cent je kWh den höchsten Tarif. Der niedrigste Tarif beginnt künftig bei 11,3 Cent je kWh. Zusätzlich dazu erhalten die Betreiber von Solaranlagen mit Komponenten europäischer Hersteller bis zu 2 Cent je Kilowattstunde, wenn sie ihre Bauvorhaben bis Ende 2013 ans Stromnetz bringen. Dieser Zusatz ist aber ebenfalls von der Größe der Anlage abhängig. Gelten sollen die Tarife für 20 Jahre. Neu im Gesetz ist allerdings eine feste fortlaufende Absenkung der Tarife, die sogenannte Degression, die halbjährlich erfolgt.
Ein wesentlicher Punkt für Bauherren und Betreiber italienischer Solaranlagen ist das Melderegister. Denn der Strom aus meldepflichtigen Solaranlagen wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Deshalb ist wenig verwunderlich, dass die zuständigen Politiker im Vorfeld der Unterzeichnung über das Register und das dazugehörige Bewerbungsverfahren hart verhandelt hatten (ECOreporter.de
berichtete). Besonders an dieser Stelle wurde das Gesetz Marktbeobachtern zufolge stark vereinfacht und einige Anlagentypen sind im Conto Energia V von der Meldepflicht befreit. Das sind vor allem kleinere und kleinste Dachanlagen. Diese sind bis zu 12 kW überhaupt nicht meldepflichtig. Bis 50 kW sind sie ausgenommen, sofern bei der Installation eine Asbestsanierung des Daches inbegriffen ist. Ebenfalls nicht im Register eingetragen sein müssen Anlagen bis 20 kW, wenn die Betreiber freiwillig auf 20 Prozent des Vergütungstarifs verzichten. Weitere Ausnahmen gibt es für Solarprojekte der öffentlichen Hand und solche, die mit höchst effizienter, innovativer Technologie ausgestattet sind.
Bei der Registrierung der meldepflichtigen Anlagen werden ebenfalls die Dachanlagen bevorzugt, bei deren Errichtung Asbest entfernt wird. Als Positivkriterium in der Bewerbung gilt für Dachanlagen auch, wenn sie Komponenten europäischer Hersteller enthalten. Dem nachrangig sind Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, also beispielsweise ehemaligen Mülldeponien, Tagebauflächen, ehemaligen Militärfugplätzen oder ähnlichen. Danach kommen Solarsysteme bis 200 kW, die Strom ins lokale Stromnetz einspeisen.
Ob neue Photovoltaikanlagen noch in das italienische Melderegister aufgenommen werden, hängt auch davon ab, wie viel Einspeisevergütung schon an die Betreiber von Solaranlagen ausgezahlt wurde. Im Conto Energia V sollen im ersten Halbjahr seiner Gültigkeit 140 Millionen Euro bereitgestellt werden, im zweiten weitere 120 Millionen vorgesehen sind. Danach sinkt die Grenze auf 80 Millionen Euro pro Halbjahr.
Ursprünglich sollte das Conto Energia V in Kraft treten, sobald nach dem aktuellen System 6 Milliarden Euro Solarstromvergütung ausgezahlt sind. Diese Grenze wurde auf 6,7 Milliarden Euro erhöht. Anfang Juli 2012 waren nach offiziellen Angaben 5,8 Milliarden Euro davon ausgezahlt. 30 Tage nach Erreichen der 6,7 Milliarden-Euro-Marke soll die Neuregelung in Kraft treten. Marktbeobachter schätzen deshalb, dass das Conto Energia V ab September 2012 gilt. Eine Übergangsfrist gebe es für Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken. Gelinge der Netzanschluss noch bis zum Jahresende 2012, geschehe dies zu den derzeit geltenden Förderbedingungen.
Aus der Herstellersicht bieten die Neuregelungen zwei Ansatzpunkte am italienischen Photovoltaik-Markt: Zum einen die Spezialisierung auf kleine Dachsolarsysteme, wie sie Privathaushalte installieren, zum Anderen die Tatsache, dass „innovative Technologie“ im Conto Energia V Solaranlagen künftig von der Meldepflicht befreit. Der Strom aus neuen großen Freiflächenanlagen, so wie sie häufig von geschlossenen Solarfonds betrieben werden, wird mit dem Conto Energia wesentlich schlechter vergütet als bisher.
Klar ist: Das Tarifsystem zur Einspeisevergütung von Sonnenstrom ins italienische Stromnetz bleibt hoch komplex. Klar ist auch: Die in den bisherigen Entwürfen vorgesehenen massiven Tarifkürzungen bleiben bestehen. Im Wesentlichen richten sich die Tarifansprüche für Sonnenstromproduzenten in Italien nach der Größe und Art der Anlage sowie ihrem Standort. So berichten es italienische Medien. Die Betreiber kleinster Dachsolaranlagen mit bis zu 3 kW Leistungskapazität erhalten im Conto Energia V demnach mit 20,8 Cent je kWh den höchsten Tarif. Der niedrigste Tarif beginnt künftig bei 11,3 Cent je kWh. Zusätzlich dazu erhalten die Betreiber von Solaranlagen mit Komponenten europäischer Hersteller bis zu 2 Cent je Kilowattstunde, wenn sie ihre Bauvorhaben bis Ende 2013 ans Stromnetz bringen. Dieser Zusatz ist aber ebenfalls von der Größe der Anlage abhängig. Gelten sollen die Tarife für 20 Jahre. Neu im Gesetz ist allerdings eine feste fortlaufende Absenkung der Tarife, die sogenannte Degression, die halbjährlich erfolgt.
Ein wesentlicher Punkt für Bauherren und Betreiber italienischer Solaranlagen ist das Melderegister. Denn der Strom aus meldepflichtigen Solaranlagen wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Deshalb ist wenig verwunderlich, dass die zuständigen Politiker im Vorfeld der Unterzeichnung über das Register und das dazugehörige Bewerbungsverfahren hart verhandelt hatten (ECOreporter.de

Bei der Registrierung der meldepflichtigen Anlagen werden ebenfalls die Dachanlagen bevorzugt, bei deren Errichtung Asbest entfernt wird. Als Positivkriterium in der Bewerbung gilt für Dachanlagen auch, wenn sie Komponenten europäischer Hersteller enthalten. Dem nachrangig sind Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, also beispielsweise ehemaligen Mülldeponien, Tagebauflächen, ehemaligen Militärfugplätzen oder ähnlichen. Danach kommen Solarsysteme bis 200 kW, die Strom ins lokale Stromnetz einspeisen.
Ob neue Photovoltaikanlagen noch in das italienische Melderegister aufgenommen werden, hängt auch davon ab, wie viel Einspeisevergütung schon an die Betreiber von Solaranlagen ausgezahlt wurde. Im Conto Energia V sollen im ersten Halbjahr seiner Gültigkeit 140 Millionen Euro bereitgestellt werden, im zweiten weitere 120 Millionen vorgesehen sind. Danach sinkt die Grenze auf 80 Millionen Euro pro Halbjahr.
Ursprünglich sollte das Conto Energia V in Kraft treten, sobald nach dem aktuellen System 6 Milliarden Euro Solarstromvergütung ausgezahlt sind. Diese Grenze wurde auf 6,7 Milliarden Euro erhöht. Anfang Juli 2012 waren nach offiziellen Angaben 5,8 Milliarden Euro davon ausgezahlt. 30 Tage nach Erreichen der 6,7 Milliarden-Euro-Marke soll die Neuregelung in Kraft treten. Marktbeobachter schätzen deshalb, dass das Conto Energia V ab September 2012 gilt. Eine Übergangsfrist gebe es für Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken. Gelinge der Netzanschluss noch bis zum Jahresende 2012, geschehe dies zu den derzeit geltenden Förderbedingungen.
Aus der Herstellersicht bieten die Neuregelungen zwei Ansatzpunkte am italienischen Photovoltaik-Markt: Zum einen die Spezialisierung auf kleine Dachsolarsysteme, wie sie Privathaushalte installieren, zum Anderen die Tatsache, dass „innovative Technologie“ im Conto Energia V Solaranlagen künftig von der Meldepflicht befreit. Der Strom aus neuen großen Freiflächenanlagen, so wie sie häufig von geschlossenen Solarfonds betrieben werden, wird mit dem Conto Energia wesentlich schlechter vergütet als bisher.