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Anleihen / AIF, Finanzdienstleister, Fonds / ETF
Geldanlage-Beratungsprotokoll soll abgeschafft werden
Vermittler von Kapitalanlagen sollen künftig auf das Beratungsprotokoll verzichten. So will es die Bundesregierung. Allerdings soll das Protokoll nicht ersatzlos gestrichen werden. Läuft alles nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums, kommt die Neuregelung im Januar 2017.
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, die Beratungsprotokolle bei Geldanlagegeschäften abzuschaffen. Der Grund: In der EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive II - kurz MiFID II - kommt ein solches Protokoll nicht vor. An die Stelle des Protokolls soll eine Geeignetheitsprüfung treten, zu der Vermittler eine schriftliche Erklärung verfassen müssen. So steht es nach übereinstimmenden Medienberichten im Gesetzentwurf. Anlegern sollen die Vermittler und Berater noch vor Abschluss des Geschäfts die Geeignetheitserklärung „auf einem dauerhaften Datenträger“ zur Verfügung stellen. Die Erklärung soll deutlich machen, wie die Präferenzen und Anlageziele auf das jeweilige Portfolio abgestimmt wurden.
Das Bundesfinanzministerium hat die Aufgabe, MiFID II bis Mitte kommenden Jahres in deutsches Recht umzusetzen, damit die Neuregelung ab 2017 voll rechtskräftig sein kann. Die ersten Reaktionen aus der Finanzwelt in Deutschland auf die geplante Reform sind positiv. Diese hatte die Protokolle zuvor wegen des hohen bürokratischen Aufwands kritisiert.
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, die Beratungsprotokolle bei Geldanlagegeschäften abzuschaffen. Der Grund: In der EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive II - kurz MiFID II - kommt ein solches Protokoll nicht vor. An die Stelle des Protokolls soll eine Geeignetheitsprüfung treten, zu der Vermittler eine schriftliche Erklärung verfassen müssen. So steht es nach übereinstimmenden Medienberichten im Gesetzentwurf. Anlegern sollen die Vermittler und Berater noch vor Abschluss des Geschäfts die Geeignetheitserklärung „auf einem dauerhaften Datenträger“ zur Verfügung stellen. Die Erklärung soll deutlich machen, wie die Präferenzen und Anlageziele auf das jeweilige Portfolio abgestimmt wurden.
Das Bundesfinanzministerium hat die Aufgabe, MiFID II bis Mitte kommenden Jahres in deutsches Recht umzusetzen, damit die Neuregelung ab 2017 voll rechtskräftig sein kann. Die ersten Reaktionen aus der Finanzwelt in Deutschland auf die geplante Reform sind positiv. Diese hatte die Protokolle zuvor wegen des hohen bürokratischen Aufwands kritisiert.