Windkraftanlage von ABO Wind: Im hessischen Geisenheim hat das Unternehmen ein geplantes Windprojekt abgesagt. / Foto: ABO Wind

  Nachhaltige Aktien

Geisenheimer Magistrat empfiehlt Verzicht auf Klage gegen ABO Wind

Nach dem geplatzten Windkraftprojekt bei Stephanshausen hatte die Stadt Geisenheim erwogen, den Windkraft-Projektierer ABO Wind zu verklagen. Der Geisenheimer Magistrat spricht sich dagegen aus.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

ABO Wind hatte im Herbst 2017 einen Pachtvertrag für eine Fläche gekündigt, auf der acht Windräder errichtet werden sollten. Gleichzeitig zog das Wiesbadener Unternehmen seinen Genehmigungsantrag für die Anlage zurück. ABO Wind begründete die Kündigung mit der Halbierung der Einspeisevergütung für die erzeugte Energie. Dadurch sei das Projekt nicht mehr wirtschaftlich.

Ein Vergleich wurde angestrebt

Die Stadt Geisenheim ließ daraufhin die Rechtmäßigkeit der Vertragskündigung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund prüfen. Nach Auskunft der Stadt konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Daher wurde der Geisenheimer Magistrat damit beauftragt, mit ABO Wind über einen Vergleich zu sprechen. Angedacht war eine Zahlung von 40.000 Euro.

ABO Wind geht allerdings davon aus, dass die Kündigung des Pachtvertrages juristisch unangreifbar ist. "Vor diesem Hintergrund sehen wir auch keine Grundlage für Schadensersatzforderungen gegen die Firma ABO Wind und demgemäß keine Veranlassung für einen Vergleich", heißt es in einem Schreiben von ABO-Wind-Geschäftsführerin Urta Steinhäuser an den Geisenheimer Bürgermeister Christian Aßmann.

Pachtzahlungen schon vor Genehmigung des Projekts

ABO Wind hatte an die Stadt Geisenheim vor der Kündigung des Vertrages bereits mehr als 760.000 Euro Pacht gezahlt. Auch eine strittige Pachtzahlung über 10.250 Euro zuzüglich Mahnkosten ist mittlerweile überwiesen worden.

ABO-Wind-Geschäftsführerin Urta Steinhäuser weist daraufhin hin, dass die Vertragsregelung, wonach bereits vor Genehmigung der Windkraftanlagen Pacht gezahlt werden muss, in der gesamten Windkraftbranche wahrscheinlich einmalig sei.

Der Magistrat der Stadt Geisenheim empfiehlt dem Stadtparlament, auf eine eventuelle Schadenersatzklage zu verzichten. In der Beschlussempfehlung heißt es: "Im Hinblick auf das bestehende Prozessrisiko und die damit verbundenen Prozesskosten wird von einer gerichtlichen Klärung abgesehen."

ABO Wind AG: 

Verwandte Artikel

09.08.18
 >
08.08.18
 >
18.07.18
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x