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Fragwürdiger Rat für Prokon-Anleger?
Der Verein Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. (DGD) soll Anlegern der insolventen Prokon GmbH per Telefon geraten haben, Ansprüche gegen Prokon von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Das berichtet das Magazin „Finanztest“ in seiner aktuellen Ausgabe und kritisiert den Rat als „fragwürdig“.
„Finanztest“ zufolge riet der Duisburger Verein den Anlegerinnen und Anlegern, Ansprüche juristisch überprüfen und sich ein Angebot für einen Verkauf ihrer Anteile schicken zu lassen. Auf Nachfrage von „Finanztest“ habe der DGD nicht mitgeteilt, welche Ansprüche gegen die 2014 insolvent gegangene Prokon GmbH sich noch durchsetzen lassen sollten. Auch zu dem angeblichen Kaufangebot habe sich der Verein mit dem Verweis auf Datenschutz nicht geäußert. An die Telefonnummern der Anlegerinnen und Anleger will der DGD nach Angaben von „Finanztest“ über Selbstauskünfte gekommen sein. Dem Magazin zufolge hätten die Anlegerinnen und Anleger aber versichert, dem Verein keine entsprechenden Daten mitgeteilt zu haben.
„Finanztest“ zweifelt an der Seriosität des Kaufangebots. Auf die Bitte von ECOreporter um eine Stellungnahme erklärte der DGD, man würde die Anfrage „gerne beantworten“, dies sei aber leider „derzeit nicht möglich“, da der „Finanztest“-Bericht „zurzeit juristisch geprüft“ werde.
Aus der insolventen Prokon GmbH ist die in Itzehoe ansässige Prokon eG hervorgegangen, die seit 2015 wie zuvor die GmbH Windenergie- und Solaranlagen baut und betreibt. ECOreporter hatte zuletzt hier über die Entwicklung der Genossenschaft berichtet.