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Forstinvestment-Unternehmen Agrofinanz im Insolvenzverfahren
Die Forstinvestmentbranche erlebt ihre nächste Insolvenz. Getroffen hat es die auf Palmöl- und Kautschukinvestments spezialisierte Agrofinanz GmbH aus Kleve. Die vorläufige Insolvenz ist keine echte Überraschung. ECOreporter.de hatte schon vor Jahren vor dem Investment gewarnt.
Seit kurzem läuft am Amtsgericht Kleve das vorläufige Insolvenzverfahren der Agrofinanz GmbH. Das Gericht bestellte den Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf zum Insolvenzverwalter des Unternehmens. Das teilt das zuständige Gericht mit.
Die Agrofinanz GmbH stellte Anlegern ihrer Direktbeteiligungen an Palmöl- und Kautschukplantagen bis zu 9 Prozent pro Jahr als Rendite in Aussicht. Investieren konnten die Anleger ab 7.500 Euro. ECOreporter.de hat das Angebot bereits 2013 in einem ECOanlagecheck untersucht und wegen „kaum kalkulierbarer Risiken“ und eines „fehlenden Nachweises ökologischer oder sozialer Nachhaltigkeit“ vom Investment abgeraten.
Dem Insolvenzverfahren ging ein Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Agrofinanz GmbH voraus. Die Behörde hatte das Geschäft der Agrofinanz GmbH als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft und es deshalb untersagt. Die Agrofinanz GmbH war vor knapp vier Wochen mit einem gerichtlichen Widerspruch gegen die Anordnung gescheitert (mehr lesen Sie hier). Die BaFin forderte mit dem Verbot zugleich die Rückabwicklung aller Kapitalanlagen. Auf der Internetseite der Agrofinanz GmbH fand sich nach dieser Anordnung zunächst kein Hinweis auf das Verbot der BaFin. Inzwischen ist die Seite nicht mehr erreichbar.
Übertagung der Anleger-Verträge auf eine neue Gesellschaft?
Allerdings soll die Geschäftsführung die Anleger mit Einreichung des Insolvenzantrages über den Schritt schriftlich informiert haben. So melden es mehrere Anlegerschutzanwälte, die sich mit dem Fall befassen. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte weist unter anderem darauf hin, dass die Agrofinanz noch versucht haben soll, einzelne Veträge mit Anlegern auf eine andere Gesellschaft zu übertragen: die Farm Capital Management GmbH. Das Unternehmen hat laut Handelsregister die gleiche Geschäftadresse wie Agrofinanz. Die Juristen gehen davon aus, dass diese Übertragung der Verträge auf die erst im Dezember 2015 neu gegründete Gesellschaft von der BaFin als „Umgehungsgeschäft“ eingestuft werden dürfte. Das sei ebenfalls untersagt, so die Kanzlei Resch weiter.
Was Juristen den geschädigten Anlegern raten
Ob und wie viel Geld die betroffenen Anleger von der Agrofinanz GmbH zurückerhalten können, ist offen. Schließlich dient das vorläufige Insolvenzverfahren zunächst dazu, die finanzielle Situation der Agrofinanz GmbH festzustellen. Den Meldungen der Rechtsanwaltskanzkei zufolge bereitet der Insolvenzverwalter eine Gäubigerversammlung vor. Die Anwälte raten den betroffenen Anlegern dazu, ihre Forderungen in jedem Fall in der Insolvenztabelle einzutragen, um eine Chance zu haben, über das Verfahren Geld zurück zu erhalten. Das ist allerdings erst möglich, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zusätzlich rechnen die verschiedenen Kanzleien damit, dass Chancen bestehen könnten, Schadenersatz gegen Agrofinanz-Verantwortliche geltend zu machen. Grundlage eines solchen Vorgehens sei eine Klage wegen des Verstoßes gegen die Paragraphen 32 und 54 Kreditwesengesetz. Ein weiterer Weg, juristisch gegen die Agrofinanz-Verantwortlichen vorzugehen, sei die Prüfung auf Fehler in den Geldanlageprospekten. Klassischerweise sehen die Juristen auch die Möglichkeit, den jeweiligen Berater oder Vermittler der Kapitalanlage wegen falscher oder unzureichender Beratung auf Schadenersatz zu verklagen. Jeder dieser Wege macht allerdings eine individuelle Rechtsberatung notwendig.
Seit kurzem läuft am Amtsgericht Kleve das vorläufige Insolvenzverfahren der Agrofinanz GmbH. Das Gericht bestellte den Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf zum Insolvenzverwalter des Unternehmens. Das teilt das zuständige Gericht mit.
Die Agrofinanz GmbH stellte Anlegern ihrer Direktbeteiligungen an Palmöl- und Kautschukplantagen bis zu 9 Prozent pro Jahr als Rendite in Aussicht. Investieren konnten die Anleger ab 7.500 Euro. ECOreporter.de hat das Angebot bereits 2013 in einem ECOanlagecheck untersucht und wegen „kaum kalkulierbarer Risiken“ und eines „fehlenden Nachweises ökologischer oder sozialer Nachhaltigkeit“ vom Investment abgeraten.
Dem Insolvenzverfahren ging ein Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Agrofinanz GmbH voraus. Die Behörde hatte das Geschäft der Agrofinanz GmbH als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft und es deshalb untersagt. Die Agrofinanz GmbH war vor knapp vier Wochen mit einem gerichtlichen Widerspruch gegen die Anordnung gescheitert (mehr lesen Sie hier). Die BaFin forderte mit dem Verbot zugleich die Rückabwicklung aller Kapitalanlagen. Auf der Internetseite der Agrofinanz GmbH fand sich nach dieser Anordnung zunächst kein Hinweis auf das Verbot der BaFin. Inzwischen ist die Seite nicht mehr erreichbar.
Übertagung der Anleger-Verträge auf eine neue Gesellschaft?
Allerdings soll die Geschäftsführung die Anleger mit Einreichung des Insolvenzantrages über den Schritt schriftlich informiert haben. So melden es mehrere Anlegerschutzanwälte, die sich mit dem Fall befassen. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte weist unter anderem darauf hin, dass die Agrofinanz noch versucht haben soll, einzelne Veträge mit Anlegern auf eine andere Gesellschaft zu übertragen: die Farm Capital Management GmbH. Das Unternehmen hat laut Handelsregister die gleiche Geschäftadresse wie Agrofinanz. Die Juristen gehen davon aus, dass diese Übertragung der Verträge auf die erst im Dezember 2015 neu gegründete Gesellschaft von der BaFin als „Umgehungsgeschäft“ eingestuft werden dürfte. Das sei ebenfalls untersagt, so die Kanzlei Resch weiter.
Was Juristen den geschädigten Anlegern raten
Ob und wie viel Geld die betroffenen Anleger von der Agrofinanz GmbH zurückerhalten können, ist offen. Schließlich dient das vorläufige Insolvenzverfahren zunächst dazu, die finanzielle Situation der Agrofinanz GmbH festzustellen. Den Meldungen der Rechtsanwaltskanzkei zufolge bereitet der Insolvenzverwalter eine Gäubigerversammlung vor. Die Anwälte raten den betroffenen Anlegern dazu, ihre Forderungen in jedem Fall in der Insolvenztabelle einzutragen, um eine Chance zu haben, über das Verfahren Geld zurück zu erhalten. Das ist allerdings erst möglich, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zusätzlich rechnen die verschiedenen Kanzleien damit, dass Chancen bestehen könnten, Schadenersatz gegen Agrofinanz-Verantwortliche geltend zu machen. Grundlage eines solchen Vorgehens sei eine Klage wegen des Verstoßes gegen die Paragraphen 32 und 54 Kreditwesengesetz. Ein weiterer Weg, juristisch gegen die Agrofinanz-Verantwortlichen vorzugehen, sei die Prüfung auf Fehler in den Geldanlageprospekten. Klassischerweise sehen die Juristen auch die Möglichkeit, den jeweiligen Berater oder Vermittler der Kapitalanlage wegen falscher oder unzureichender Beratung auf Schadenersatz zu verklagen. Jeder dieser Wege macht allerdings eine individuelle Rechtsberatung notwendig.