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Förderung für Windenergie an Land sinkt ab Oktober 2018 erneut
Die Fördersätze für Windkraftanlagen an Land sollen ab Oktober 2018 weiter fallen. Das teilte die zuständige Bundesnetzagentur mit.
Es geht dabei um die Vergütung des Windstroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffen von der Absenkung seien Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen (das sind Kleinanlagen bis 750 Kilowatt und Pilotanlagen) und zwischen Oktober und Dezember 2018 in Betrieb gehen. Wie die Bundesnetzagentur verkündete, sinken die Zahlungsansprüche für diese Projekte um maximal 2,4 Prozent.
Insgesamt sei die Förderhöhe seit Anfang 2017 somit um rund 17 Prozent gefallen, so die Behörde. Besonders davon betroffen seien Anlagen, die noch unter den Bestandsschutz fielen.
Mehr Windkraftanlagen in Deutschland gebaut
Der Grund für die Absenkung: Zwischen Mai 2017 und Ende April 2018 seien in Deutschland rund 5.308 Megawatt Windkraftleistung zugebaut worden. Damit lagen die Zahlen oberhalb des festgelegten Ausbaupfads. Der Zeitraum sei maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze, berichtet die Bonner Behörde. Je höher der Zubau von dem vorgesehenen Ziel abweiche, desto stärker senke sich die Vergütung ab.
Die Bundesnetzagentur merkte zudem an, dass sich die Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen, ab 2019 aus den Zuschlagswerten bei vorangegangen Ausschreibungen berechnet. Hierunter fallen den Angaben nach dann nur noch Pilotanlagen oder Kleinanlagen. In diesen Fällen werde ein Durchschnittswert aus den jeweils höchsten bezuschlagten Geboten gebildet, die 2017 ausgeschrieben wurden. Der Fördersatz nach dieser Regel liege bei 4,63 Cent je Kilowattstunde.