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Fondsverband BVI befürwortet neue Regeln für Erfolgsgebühren von Fonds
Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Vorgaben der europäischen Wertpapierbehörde ESMA für erfolgsabhängige Vergütungen (Performance Fees) von Investmentfonds. Die neuen Regeln übernehmen im Wesentlichen die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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So soll der Zeitraum, für den eine Erfolgsgebühr erhoben werden darf, grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen. Eine index- oder benchmarkbezogene Erfolgsgebühr dürfen Fondsanbieter nur dann erheben, wenn der Fondsmanager den Vergleichsindex in einem Zeitraum von fünf Jahren schlägt. Eine Unterschreitung dieses Vergleichsindex innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre muss mindestens wieder aufgeholt sein. Bei Fonds, die eine Erfolgsgebühr auf Basis einer High Watermark (Höchststand) erheben, darf diese nur dann berechnet werden, wenn der Fonds einen einmal erreichten Höchststand ebenfalls innerhalb eines Betrachtungszeitraums von fünf Jahren übertrifft.
"Das sind ausgewogene Regeln zu Performance Fees im Interesse der Anleger und der Branche“, kommentierte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter die Regeln der ESMA. "Sie stellen sicher, dass Anleger keine erfolgsabhängigen Gebühren für eine schlechte Performance bezahlen müssen.“ Der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren sei gut gewählt, höher dürfe er jedoch nicht liegen. Sonst könne etwa eine drastische Marktkorrektur beim High Watermark-Modell dazu führen, dass Fondsmanager trotz guter Leistungen langfristig keine Aussicht auf eine solche Vergütung hätten.
In der EU gibt es keine einheitlichen Regeln für Erfolgsgebühren bei Fonds. Während in Deutschland erfolgsabhängige Gebühren seit 2012 in den Musterkostenklauseln der BaFin geregelt sind, gibt es in anderen EU-Staaten entweder davon abweichende oder überhaupt keine Vorgaben. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben nach Übersetzung der neuen Regeln jeweils zwei Monate Zeit anzugeben, ob sie die neuen Regeln befolgen werden.