Erneuerbare Energie

Flüssige Biomasse muss nachhaltige Standards erfüllen

Die Produktion flüssiger Biomasse, die zur Stromerzeugung genutzt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, muss in Zukunft nachhaltige Standards erfüllen. Das sieht eine von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung für eine nahhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vor. Biomasse, die diesen Kriterien nicht entspricht soll nicht mehr vergütet werden. Ab 2010 müssen nach der Verordnung bestimmte Anforderungen an die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Erhaltung schützenswerter Landschaften eingehalten werden. Damit folgt Berlin Richtlinien der Europäischen Union. Die Verordnung schafft auch Grundlagen für privatwirtschaftliche Zertifizierungs- und Kontrollsysteme, die eine Überprüfung der Qualitätsstandards ermöglichen sollen.
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