Erneuerbare Energie

Fällt die Kürzung der Solarstromvergütung doch schwächer aus als angestrebt?

Beim geplanten Gesetz zur Kürzung der Solartarife für Neuanlagen wird es noch Nachbesserungen geben. Das wurde bei der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses bekannt. Laut Michael Kauch, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Verordnungsermächtigung zum sogenannten Marktintegrationsmodell. Dieses rechtliche Mittel gäbe der Regierung die Möglichkeit, bestimmte Förderungssätze für Neuanlagen zu ändern, ohne zuvor das Parlament beteiligen zu müssen. Diese ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium sehr weitgehende Änderungen an der Vergütung von Grünstrom vorzunehmen, ohne dass der Bundestag zustimmen müsste. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Höhe der Vergütung für Strom aus Erneuerbarer Energie festgeschrieben. Diese können Grünstromanlagen ab dem Netzanschluss für 20 Jahre beanspruchen. Im Rahmen Einschnitte bei den Solarstromtarifen will die Bundesregierung mit dieser Verordnungsermächtigung die Tarife für neue Anlagen kurzfristig kürzen können. Bislang muss der Bundestag solche Änderungen absegnen.

Ferner zeichnet sich ab, dass die Koalitionsfraktionen die Pläne der Bundesregierung nicht mittragen wollen, den jährlichen Ausbau der deutschen Photovoltaikkapazität bis 2017 auf 0,9 bis 1,9 Gigawatt (GW) herunter zu fahren. Das derzeit gültige EEG funktioniert nach dem Prinzip des so genannten „atmenden Deckels“. Demnach hängen weitere Kürzungen der Solarstromtarife für Neuanlagen davon ab, ob in einem Jahr die festgelegte Grenze für den Zubau neuer Solarstromleistung überschritten wird. Derzeit liegt diese Grenze bei 3,5 GW. Wie Kauch erklärte, soll am Prinzip des „atmenden Deckels“ festgehalten werden. „Wir brauchen auf jeden Fall eine langfristig tragfähige Lösung, um nicht alle paar Monate neue Debatten vom Zaun zu brechen. Der ‚atmende Deckel‘ wäre hierfür ein gutes Instrument“, sagte auch der CDU-Umweltpolitiker Christian Hirte.

Bei der Anhörung des Umweltausschusses wurden  Sachverständige zu den Kürzungsplänen befragt. Überwiegen kritisierten sie den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vor zwei Wochen ins Parlament eingebracht hatte (lesen Sie dazu auch unseren Opens external link in new windowBeitrag von gestern über die Kritik durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, DIW) . Die Kritik richtete sich insbesondere an das so genannte „Marktintegrationsmodell“. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in Zukunft nicht mehr 100 Prozent, sondern nur noch zwischen 85 und 90 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen dürfen. Diese Regelung würde einen großen Abwicklungsaufwand erfordern, stellte etwa Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fest.

Hubert Aulich vom börsennotierten Solarhersteller PV Crystalox Solar betonte, dass das Gesetz dem Vertrauensschutz entgegen stehe. „Wir haben uns auf den atmenden Deckel verlassen“, sagte er. Martin Zembsch, Geschäftsführer der Belectrich Solarkraftwerke, forderte ebenfalls bessere Planungs- und Investitionssicherheit. Die vorgesehene Übergangsfrist für Freiflächen bis 30. Juni sei „nicht akzeptabel“, sagte Zembsch. Aufgrund bestehender Fristen und Verordnungen des Baurechts seien die Übergangsfristen nicht realistisch: „Selbst wenn Sie die Heinzelmännchen dazu nehmen, schaffen Sie das nicht“, sagte er.

Auch Karl-Heinz Remmers vom Unternehmen Solarpraxis regte ebenfalls eine Reihe von Nachbesserungen an dem Gesetz an. Er befürchtet, dass die Einschnitte bei den Solartarifen zu einer Kreditklemme bei Investoren führen. Denn die Banken würden nur noch das finanzieren, was auch sicher vergütet würde.
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