Erneuerbare Energie

Fachverband Biogas e.V. begrüßt novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz – „für Anlagen bis 500 kW durchweg positiv“

Der Fachverband Biogas e.V. mit Sitz in Berlin hat das am Freitag im Bundestag verabschiedete novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begrüßt. Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes, fasste das Resultat mit den Worten zusammen: „Bei Biogas fällt das Resümee für Anlagen bis 500 kW durchweg positiv aus.“ Nachdem sich die Preise für Mais und Getreide, die derzeit wichtigsten Einsatzstoffe in Biogasanlagen, in den vergangen 15 Monaten mehr als verdoppelt hätten, sei es nicht mehr möglich gewesen, die bestehenden Anlagen wirtschaftlich zu betreiben, so Pellmeyer. Aufgrund der nicht mehr auskömmlichen EEG-Vergütung für Strom aus Biogas seien im landwirtschaftlichen Bereich seit dem Frühjahr 2007 keine Biogasanlagen mehr gebaut worden. Herstellerfirmen hätten Mitarbeiter entlassen müssen, erste Firmen hätten bereits Insolvenz angemeldet. Mit der Anhebung der Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 kW um einen Cent/kWh und der Erhöhung des Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) ebenfalls um einen Cent/kWh für Alt- und Neuanlagen könne die Kostenexplosion bei den Rohstoffen zumindest teilweise abgefangen werden.

Wie es weiter heißt, wird durch die Einführung des so genannten Güllebonus bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weg von Nachwachsenden Rohstoffen stärker hin zur Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gelenkt. Für Anlagen bis 150 kW betrage der Güllebonus vier Cent/kWh und ein Cent/kWh über 150 bis 500 kW bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle. Diese Verbesserung stelle einen weiteren wichtigen Baustein dar, um Altanlagen aus der Krise zu führen und eine Erholung des Marktes für Neuanlagen zu ermöglichen.

Für Altanlagen bis 500 kW, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind, könnten ab dem 1.1.2009 den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in Anspruch nehmen, wenn das vorhandene Wärmekonzept die geforderten Effizienzkriterien erfülle. Damit würden die Pionierleistungen dieser Anlagenbetreiber honoriert und die schon lange bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben.

Für Anlagen mit einer Leistung von über 500 kW falle die Einschätzung schlechter aus, so der Fachverband Biogas. Alle Verbesserungen würden nur bis zu einer Leistung von 500 kW greifen. Es seien aber Regelungen für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz vorgesehen, die in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung für größere Biogasanlagen eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Alternative zur Vor-Ort-Verstromung des Biogases bieten könnten.

Der Fachverband Biogas kritisierte, dass das Gesetz erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Eine schnelle Hilfe für die in Not geratenen Biogasanlagen sei dringend notwendig. Zusammenfassend hieß es, mit dem neuen EEG werde die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum durch Biogas über den Klein- und Mittelstand fortgesetzt. Das Gesetz biete gute Chancen für viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe mit einer an den Viehbestand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus werde eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht.

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