Nachhaltige Aktien, Meldungen

Ex-Chef Claassen klagt gegen Solar Millenium AG

Heute morgen hat die Erlanger Spezialistin für solarthermische Kraftwerke, Solar Millennium AG, eine Klage gegen ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Utz Claassen angekündigt (wir Opens external link in new windowberichteten). Dieser hat wenige Stunden darauf seinerseits bekannt gegeben, gegen das Unternehmen zu klagen. Wir veröffentlichen die Erklärung seines Anwalts Frank Silinger aus Hannover im Wortlaut:

"Der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Solar Millennium AG, Prof. Dr. Utz Claassen, hat sich inzwischen gezwungen gesehen, Klage gegen die Gesellschaft auf Schadensersatz wegen systematischer Rufschädigung zu erheben.  

Der Anspruch Claassens auf Schadenersatz in noch zu beziffernder Höhe ergibt sich aus Sicht seiner Anwälte daraus, dass das Unternehmen und insbesondere dessen Aufsichtsrat seit Claassens Amtsniederlegung diesbezüglich wiederholt irreführende Meldungen herausgegeben sowie irreführende, falsche und auch herabsetzende Äußerungen über Claassen gegenüber Presse und Öffentlichkeit getätigt haben. Dies ist unerträglich und kann nicht länger hingenommen werden. So wurde noch in der März-Ausgabe des Magazins „Capital“ (03/2011) berichtet, die Firma nenne Claassens Gründe „konstruiert“.

Der Aufsichtsrat der Solar Millennium AG lässt bis heute die Aktionäre und vertrauensvollen Anleger sowie den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit in dem völlig unzutreffenden Eindruck, Claassen habe ohne rechtliche Grundlage und ohne vernünftigen Grund sein Amt abrupt niedergelegt und sei danach für das Unternehmen nicht mehr erreichbar gewesen. Dies ist jedoch falsch und widerspricht der Wahrheit geradezu diametral.

Wohl kaum je zuvor hat ein Vorstandsvorsitzender seine Amtsniederlegung und Kündigung so präzise, fundiert und detailliert begründet, wie Claassen in diesem Fall – allein im vorliegenden Rechtsstreit, mit dem Claassen die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung feststellen lassen will, auf inzwischen mehr als 800 Seiten an das Gericht gerichteter Schriftsätze, in denen über 20 wesentliche Kündigungsgründe im Detail dargelegt worden sind, von denen aus Sicht seiner Anwälte jeder einzelne die sofortige Beendigung der Tätigkeit Claassens für die Solar Millennium AG vollumfänglich gerechtfertigt hätte.

Mit ihren Verlautbarungen zur Ergebnissituation hat die Solar Millennium AG den Eindruck Eindruck erweckt, ihre ursprünglich Anfang 2010 avisierte Ergebnisprognose sei unter anderem aufgrund einer „außerordentlichen Ergebnis-Belastung“ aus einer angeblichen „Antrittsprämie“ an Claassen verfehlt worden. Zu dem Zeitpunkt, als das Unternehmen sein Ergebnisziel in Höhe von 45 Millionen Euro EBIT für das Geschäftsjahr 2009/2010 bestätigte, war die Claassen dienstvertraglich zustehende Einmalzahlung jedoch längst erfolgt und kann aus Sicht von Claassens Anwälten insofern eine erst danach eingetretene Ergebnisabweichung logisch so nicht verursacht haben.

Bereits am 11.02.2010 hatte der Aufsichtsrat der Gesellschaft Claassen das Recht eingeräumt, sein Amt innerhalb eines 6-Monats-Zeitraumes jederzeit niederzulegen und das Dienstverhältnis zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen, und diesbezüglich auf etwaige   Ersatzansprüche ausdrücklich vertraglich verzichtet. Folgerichtig hat, nachdem Claassen am 15.03.2010 sein Amt niedergelegt und das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt hatte, der Aufsichtsrat noch am selben Tage Claassens Entscheidung öffentlich „respektiert“ – ohne dass auf etwaige Ergebnisauswirkungen hingewiesen worden wäre.

Umso weniger erscheint es verständlich, dass der Aufsichtsrat der Solar Millennium AG, der selbst Claassens Entscheidung, das Unternehmen zu verlassen, öffentlich respektiert und bereits zuvor auf etwaige Ersatzansprüche ausdrücklich vertraglich verzichtet hatte, mehr als ein Jahr später nunmehr offenbar Ansprüche gegen Claassen geltend machen will. Für irgendwelche derartigen Ansprüche gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Insofern sieht Herr Claassen dem heutigen Klageantrag der Gesellschaft mehr als gelassen entgegen. Dieser ist auch insofern nichts Neues als er bereits vor 8 Monate öffentlich    angekündigt worden war.

Die Vergleichsgespräche sind im Übrigen deshalb gescheitert, weil die zuletzt unterbreiteten Vorschläge des Aufsichtsrats der Gesellschaft für Herrn Claassen vollkommen indiskutabel und aus Sicht seiner Berater unseriös waren.

Die Claassen gewährte Einmalvergütung in Höhe von netto 4,7 Mio. Euro beinhaltete im Übrigen – anders als mehrfach berichtet – keine vorab gewährte Prämie für das Erreichen bestimmter Ziele, sondern eine Ausgleichszahlung unter anderem für ihm anderweitig entgangene Einnahmen. Sie war weder eine Forderung Claassens noch überhaupt seine Idee, sondern vielmehr Bestandteil des Vertragsangebotes des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Der Klageantrag Claassens gegen die Solar Millennium AG auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht der Solar Millennium AG gegenüber Claassen wegen Rufschädigung ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bereits Ende Januar 2011 eingereicht worden. Bei diesem  Gericht sind auch die von Claassen im Frühjahr 2010 erhobene Feststellungsklage gegen die Solar Millennium AG und seine Klageerweiterung gegen die Gesellschaft auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von rund 7,12 Millionen Euro anhängig. Nach dem derzeitigen Stand soll am 09.09.2011verhandelt werden.

Die vertraglich geregelte Abfindung (bestehend aus einer ihm dienstvertraglich zustehenden Abfindungszahlung sowie dem Wert von ihm ebenfalls dienstvertraglich als Abfindung zustehenden Aktien zum Tageskurs seines Ausscheidens) steht Claassen aus Sicht seiner Rechtsberater deshalb zu, weil es für ihn unzumutbar, unverantwortbar und mit seinem Gewissen unvereinbar gewesen sei, seine Tätigkeit als Vorstandschef der Solar Millennium AG fortzusetzen. Es sei insofern alles andere als Claassens „Wunsch“ gewesen, das Unternehmen zu verlassen, sondern die Amtsniederlegung sei aus seiner Sicht eine zwingende Folge der von ihm vorgefundenen Umstände und Tatsachen gewesen.

Da Ausbau und Förderung erneuerbarer Energien auch weiterhin erklärtes Ziel Claassens sind, wird er, sofern ihm die entsprechende Abfindung vom Gericht zuerkannt wird, die ihm daraus zufließenden Mittel vollständig in eine Stiftung zur Erforschung und Förderung erneuerbarer Energien einbringen. Claassen geht davon aus, damit auch im Sinne der Belegschaft der Solar Millennium AG zu handeln, der er sich nach wie vor eng verbunden fühlt und aus deren Kreis ihm inzwischen sogar versichert wurde, dass man sich dort vorstellen könne, welche Beweggründe den Weggang für ihn 'erforderlich gemacht' haben."

Solar Millennium AG: ISIN DE0007218406 / WKN 721840
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x