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EU-weite Biokraftstoffgesetzgebung nimmt wichtige Hürde
Die Überarbeitung der europäischen Biokraftstoffgesetzgebung schreitet voran. Nun hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments einem Kompromisstext des Europäischen Rates zugestimmt. Demnach sollen im Jahr 2020 von den zehn Prozent Erneuerbaren Energien im Verkehr Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse höchstens sieben Prozent ausmachen dürfen. Kritiker der Produktion von Biotreibstoff aus Anbauprodukten wie Mais oder Raps hatten gefordert, indirekte Emissionen durch so genannte iLUC-Faktoren verpflichtend in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen. Das Kürzel ILUC steht für indirekte Landnutzungsänderungen, also etwa die Rodung von Waldgebieten für den Anbau von Getreide als Rohstoff für Biokraftstoff. Das EU-Parlament hatte bislang ein solches Verfahren unterstützt. Nun aber will sich der Umweltausschuss damit begnügen, dass die Mineralölwirtschaft und die EU-Kommission über die Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen berichten.
„Angesichts der riesigen Schwankungsbreite der iLUC-Modellrechnungen und der wissenschaftlichen Unsicherheiten ist auch die nun geltende Berichtspflicht ein Stochern im Nebel. Weiterhin gilt: Die Treibhausgasbilanz von Biodiesel und Bioethanol ist hervorragend“, erklärte dazu Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Auch wenn wir einige Punkte des Kompromissvorschlags kritisch sehen, sind wir erleichtert, dass Augenmaß eingekehrt ist und sich unsere schlimmsten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Wenn in den kommenden Monaten in Brüssel die neuen Ziele für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2030 diskutiert werden, müssen nunmehr die großen Potentiale von Biokraftstoffen berücksichtigt werden“, so Baumann weiter.
Harsche Kritik äußerte dagegen Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion ‚Die Linke‘: „2012 hat die EU-Kommission richtig erkannt, dass Biosprit nicht der grüne Treibstoff der Zukunft ist und eine Deckelung der Beimischung auf fünf Prozent vorgeschlagen. Das EU-Parlament wollte sechs Prozent. Der EU-Rat sieben Prozent. Das federführende Wirtschafts- und Energieministerium von Minister Sigmar Gabriel hat sich hier in fahrlässiger Weise nicht für ambitionierte Obergrenzen stark gemacht. Statt für Klimaschutz und globaler Nachhaltigkeit hat sich die Bundesregierung bis zuletzt strikt gegen die überfällige Einberechnung von indirekten Landnutzungsänderungen in der Kohlenstoff-Bilanz eingesetzt und damit den Vorschlag des EU-Parlaments auf eine Einführung torpediert.“
Bulling-Schröter räumte zwar ein, dass Biosprit eine Alternative zu fossilen Brennstoffen darstelle, da er für weniger Umweltverschmutzung in der Produktion sorge und bei der Verbrennung klimaschonender sei als Benzin und Diesel aus Erdöl. „Allerdings bringt die Ausweitung von Biokraftstoffen neue Nachteile, welche die Vorteile bei Weitem wettmachen: Abholzung von Regenwald, steigende Nahrungsmittelpreise durch Konkurrenz im Anbau sowie erhöhte CO2-Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen“, so die Politikerin. „Statt mehr Verkehr und Spritverbrauch fordert ‚Die Linke‘ mehr Erneuerbare, mehr Energieeinsparung, mehr Effizienz und eine klimafreundliche Wirtschaft der kurzen Wege", so Bulling-Schröter.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich voraussichtlich Ende April mit dem Kompromissvorschlag befassen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren könnte dann im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden.
„Angesichts der riesigen Schwankungsbreite der iLUC-Modellrechnungen und der wissenschaftlichen Unsicherheiten ist auch die nun geltende Berichtspflicht ein Stochern im Nebel. Weiterhin gilt: Die Treibhausgasbilanz von Biodiesel und Bioethanol ist hervorragend“, erklärte dazu Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Auch wenn wir einige Punkte des Kompromissvorschlags kritisch sehen, sind wir erleichtert, dass Augenmaß eingekehrt ist und sich unsere schlimmsten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Wenn in den kommenden Monaten in Brüssel die neuen Ziele für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2030 diskutiert werden, müssen nunmehr die großen Potentiale von Biokraftstoffen berücksichtigt werden“, so Baumann weiter.
Harsche Kritik äußerte dagegen Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion ‚Die Linke‘: „2012 hat die EU-Kommission richtig erkannt, dass Biosprit nicht der grüne Treibstoff der Zukunft ist und eine Deckelung der Beimischung auf fünf Prozent vorgeschlagen. Das EU-Parlament wollte sechs Prozent. Der EU-Rat sieben Prozent. Das federführende Wirtschafts- und Energieministerium von Minister Sigmar Gabriel hat sich hier in fahrlässiger Weise nicht für ambitionierte Obergrenzen stark gemacht. Statt für Klimaschutz und globaler Nachhaltigkeit hat sich die Bundesregierung bis zuletzt strikt gegen die überfällige Einberechnung von indirekten Landnutzungsänderungen in der Kohlenstoff-Bilanz eingesetzt und damit den Vorschlag des EU-Parlaments auf eine Einführung torpediert.“
Bulling-Schröter räumte zwar ein, dass Biosprit eine Alternative zu fossilen Brennstoffen darstelle, da er für weniger Umweltverschmutzung in der Produktion sorge und bei der Verbrennung klimaschonender sei als Benzin und Diesel aus Erdöl. „Allerdings bringt die Ausweitung von Biokraftstoffen neue Nachteile, welche die Vorteile bei Weitem wettmachen: Abholzung von Regenwald, steigende Nahrungsmittelpreise durch Konkurrenz im Anbau sowie erhöhte CO2-Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen“, so die Politikerin. „Statt mehr Verkehr und Spritverbrauch fordert ‚Die Linke‘ mehr Erneuerbare, mehr Energieeinsparung, mehr Effizienz und eine klimafreundliche Wirtschaft der kurzen Wege", so Bulling-Schröter.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich voraussichtlich Ende April mit dem Kompromissvorschlag befassen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren könnte dann im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden.