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EU veröffentlicht Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Eine Expertengruppe der EU hat ihren Bericht über ein Klassifikationssystem für nachhaltige Geldanlagen veröffentlicht, eine sogenannte Taxonomie. Die Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Bereiche als nachhaltig gelten. Der EU-Kriterienkatalog soll Verbrauchern und Darlehensgebern einen Leitfaden an die Hand geben, um die Nachhaltigkeit von Investments besser einschätzen zu können. Die von der Expertengruppe vorgelegte Taxonomie ist Teil eines größeren EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, das helfen soll, die Pariser Klimaziele zu erreichen.
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Umfassende Analyse aller nachhaltigen Wirtschaftsbereiche
Eine EU-Expertengruppe hat in dieser Woche einen Bericht über das von der EU initiierte Klassifikationssystem für nachhaltige Geldanlagen (Taxonomie) veröffentlicht. Mitgewirkt haben an dem Bericht sowohl Vertreter großer Finanzmarktakteuere als auch Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen wie dem WWF, Carbon Disclosure Project und der Global Reporting Initiative (GRI).
Der Bericht enthält eine umfassende Analyse aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, die dazu beitragen, die Umweltziele der EU zu erreichen. Ein wichtiges EU-Umweltziel ist die Eindämmung des Klimawandels. Aber auch eine nachhaltige Nutzung von Wasser und Ozeanen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schutz der Ökosysteme gehören zu den Umweltzielen der EU.
67 wirtschaftliche Tätigkeiten sind nachhaltig
Die Expertengruppe hat unter anderem die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie, Immobilien und Transport analysiert. Insgesamt 67 wirtschaftliche Aktivitäten sind dem Bericht zufolge für die Umweltziele der EU förderlich. Einen wesentlichen Beitrag leisten nach dem Experten-Bericht Aufforstungen, eine Stromerzeugung ohne CO2-Emissionen und Transportweisen mit niedriger CO2-Bilanz.
Pkw mit Treibhaus-Emissionen von unter 50 Gramm pro Kilometer oder eine Stromproduktion mit weniger als 100 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde Strom können dem Bericht zufolge als nachhaltig gelten. Kohleenergie oder Atomkraft tragen laut dem Expertengremium per se nicht zu dem Erreichen der EU-Umweltziele bei.
Immobilien wichtiger Faktor für Erreichen der Klimaziele
Wichtig für das Erreichen der Umweltziele sind dem Bericht zufolge auch Maßnahmen im Immobiliensektor. Immobilien sind in der EU für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Die Expertengruppe kam zu dem Ergebnis, den Energieverbrauch als primären Maßstab zu verwenden, um Immobilen als nachhaltig einzustufen. Zukünftig sollen allerdings auch die CO2-Emissionen von Immobilien als Kriterien verwendet werden, wenn es um ihre Einstufung als umweltfreundlich geht.
Taxonomie wichtiger Teil für nachhaltiges Finanzwesen
Das EU-Klassifikationssystem gilt als zentraler Bestandteil des EU-Plans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die EU möchte mehr Geld in grüne Investments umleiten. Nach Schätzungen von Brüssel sind jährliche Investitionen von 175 Milliarden bis 290 Milliarden Euro nötig, um die CO2-Emissionen in der EU in Einklang mit den Pariser Klimaschutzzielen zu bringen.
Laut Plan der EU sollen vor allem mehr Mittel aus dem privaten Sektor in Klimaschutzmaßnahmen fließen - unter anderem in den Ausbau der Erneuerbaren Energien, klimafreundliche Transporttechnologien und die Steigerung der Energieeffizienz. Dazu benötigt es einheitliche Kriterien, damit Anleger erkennen können, ob ihr Geld klima- oder umweltfreundliche Vorhaben unterstützt.
Standards für Green Bonds und neue Berichtspflichten
Das Klassifizierungssystem soll auch Grundlage für weitere Gesetzesinitiativen sein. Die EU-Experten legten noch einen Bericht zu künftigen Standards für Green Bonds vor. Auch diese beziehen sich auf die Taxonomie. Einheitliche Kriterien sollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für die durch die grünen Anleihen geförderten Vorhaben bringen und letztlich dem Markt für Green Bonds weiter Auftrieb geben.
Für börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen veröffentlichte die EU-Kommission neue Leitlinien für die Berichterstattung. Diese sollen die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima präziser fassen.
Bis September 2019 können Stellungnahmen zum Taxonomie-Report bei der EU eingereicht werden. Ab Dezember 2019 will die EU-Kommission die Umsetzung in künftige Rechtsvorschriften vorbereiten.