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EU plant neue Vorschriften für ESG-Ratingagenturen
Bislang konnten Agenturen ESG-Ratings weitestgehend vergeben, wie sie wollten. Neue EU-Regularien sollen den Wildwuchs der boomenden Branche eindämmen und sehen auch hohe Geldstrafen vor.
Das Kürzel ESG steht für die Nachhaltigkeitsbereiche Ökologie (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Viele Fonds und ETFs suchen ihre Aktien und Anleihen danach aus, wie gut die ESG-Bewertungen von Unternehmen sind. Diese ESG-Ratings liefern spezialisierte Agenturen und mittlerweile auch immer mehr große Finanzkonzerne wie MSCI oder Moody's.
Eine neue Verordnung der EU-Kommission sieht jetzt vor, dass Anbieter von ESG-Ratings, die auch andere Dienstleistungen verkaufen, diese Geschäfte trennen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Problematisch sind demnach beispielsweise Beratungsdienste oder die Entwicklung von Indizes, wenn ein Anbieter gleichzeitig ESG-Ratings erstellt.
EU sieht Marktversagen
Im Entwurf für die Verordnung erklärt die EU-Kommission, dass „der derzeitige Markt für ESG-Ratings an Mängeln leidet und nicht richtig funktioniert“. Das untergrabe das Vertrauen in Ratings. Die Agenturen müssten künftig deutlich detailliertere Angaben zu ihren Bewertungsmethoden machen und beispielsweise auch offenlegen, ob sie Ratings mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Geldstrafen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Zudem könnte die europäische Finanzaufsicht Esma Anbietern die Vergabe von ESG-Ratings untersagen.
„Mehr Transparenz bei ESG-Ratings wird es den Finanzmarktteilnehmern ermöglichen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, welche Daten und Dienstleistungen ihren Bedürfnissen entsprechen“, erläutert Helena Vines-Fiestas, Vorsitzende der europäischen Plattform für nachhaltige Finanzen, die die EU-Kommission berät. „Dies wird auch einen stärkeren Dialog zwischen Finanzmarktteilnehmern und Datenanbietern fördern.“
Der Entwurf für die neue Verordnung wird derzeit noch mit dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedsländern verhandelt. Die Verordnung soll im zweiten Halbjahr 2024 in Kraft treten.
ECOreporter berücksichtigt bei seinen Analysen von Aktien, Fonds und ETFs bislang keine ESG-Ratings, weil sich die Bewertungen je nach Agentur stark unterscheiden und oft intransparent sind.
Eine Übersicht über alle ECOreporter-Fondstests hat die Redaktion hier für Sie zusammengestellt.