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EU bremst Frankreichs Windkraftvergütung aus
Die französische Regierung steht unmittelbar davor, die staatlich garantierte Einspeisevergütung für Windstrom auszusetzen. Das französische Tarifsystem ist nach Einschätzung der Behörden europarechtswidrig zustande gekommen. Nun soll ein neues Gesetz verabschiedet werden. Ob damit auch die Vergütungstarife sinken, blieb zunächst offen. Was bedeutet das für Frankreich-Windfonds-Anleger?
Stein des Anstoßes war eine Klage französischer Windkraftgegner bei der Europäischen Union (EU) von 2012 (ECOreporter.de </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" artikel="" gegen-den-wind-bremst-eine-eu-klage-den-franzoesischen-windmarkt-aus-26-11-2012.html="" -="" external-link-new-window="" "Opens="" external="" link="" in="" new="" window"="">berichtete). Der Rechtsstreit endete nun mit einem Erfolg der Windkraftgegner. Eine Klägergemeinschaft hatte beantragt, das bereits seit 2008 geltende Gesetz rückwirkend aufheben zu lassen. Die Argumentation der Kläger: Gemäß den EU-Richtlinien für staatliche Beihilfen hätte die französische Regierung die EU-Kommission vor dessen Erlass informieren müssen und dies sei 2008 nicht geschehen. Nach ausgiebiger Prüfung folgen die französischen Behörden dieser Ansicht und kündigten an, das Gesetz in den nächsten Tagen außer Kraft zu setzen. Bislang erhielten die Betreiber französischer Windparks 8,47 Cent pro Kilowattstunde als staatlich garantierte Einspeisevergütung für das erste Betriebsjahr. Für die restlichen 19 Jahre in denen dieser Anspruch galt, wurde der Tarif kontinuierlich an die Inflation angepasst. Marktbeobachter halten es für möglich, dass die Vergütungstarife im neu aufgerollten Gesetzgebungsprozess gesenkt werden könnten, weil Windkraft in Frankreich mit den Jahren günstiger geworden ist.
Bestandsschutz schütz Anleger älterer Windkraftprojekte
Anleger, die in französische Windkraftprojekte investiert haben, sind nur bedingt betroffen. Denn der Strom aus Windkraftprojekten, denen ein ihr jeweiliger Einspeisetarif bereits zugeteilt wurde, - sei es vorläufig oder endgültig – soll weiter wie bisher vergütet werden. Dieser Bestandsschutz gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Windpark schon Strom produziert oder nicht. Denn nach französischem Recht ist diese Zusage für die Vergütung entscheidend, nicht der Anschluss ans Stromnetz, so wie es etwa in Deutschland der Fall ist.
Der Fondsinitiator Leonidas Associates GmbH aus Klachreuth hat bislang fünf geschlossene Frankreich-Windfonds auf den Markt gebracht, die insgesamt 120 Millionen Euro investiert haben. Eben wegen dieser Bestandsschutzregelung sei keiner dieser fünf Windfonds von der Aussetzung des Tarifsystems betroffen, erklärte Max-Robert Hug gegenüber ECOreporter.de. Für den Fall, dass die französische Regierung die Einspeisevergütung für neue Windfarmen mit dem neuen Gesetz senken würde, sei damit zu rechnen, dass Bestandschutz-Anlagen wie die der Leonidas-Windfonds noch an Wert gewinnen, so Hug weiter.
Der jüngste Fonds dieser Leonidas-Reihe Windfonds Leonidas XIV ist noch nicht ausverkauft. Die Zeichnungsfrist läuft nach Unternehmensangaben noch bis Ende Juni 2014. Bislang hätten Anleger 5,2 Millionen Euro investiert. Der Fonds soll insgesamt neun Millionen Euro bei Investoren einwerben. Mit dem Geld will das Emissionshaus den Windpark „Picard“ im Norden des Landes finanzieren. Der Fonds ist auf 13 Jahre bis Ende 2017 angelegt. Den Investoren stellt Leonidas 123 Prozent Gesamtausschüttung nach Steuern in Aussicht. Das heißt: zuzüglich zum investierten Betrag sollen die Anleger 23 Prozent Ertrag erhalten. Der Einstieg ist ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Ausgabeaufschlag (Agio) möglich. ECOreporter.de ECOanlagechecks zu vier Windfonds von Leonidas durchgeführt, die Sie hier (Leonidas XIV), hier(Leonidas XIII), hier (Leonidas XI) und hier (Leonidas VIII) finden.
Stein des Anstoßes war eine Klage französischer Windkraftgegner bei der Europäischen Union (EU) von 2012 (ECOreporter.de </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" artikel="" gegen-den-wind-bremst-eine-eu-klage-den-franzoesischen-windmarkt-aus-26-11-2012.html="" -="" external-link-new-window="" "Opens="" external="" link="" in="" new="" window"="">berichtete). Der Rechtsstreit endete nun mit einem Erfolg der Windkraftgegner. Eine Klägergemeinschaft hatte beantragt, das bereits seit 2008 geltende Gesetz rückwirkend aufheben zu lassen. Die Argumentation der Kläger: Gemäß den EU-Richtlinien für staatliche Beihilfen hätte die französische Regierung die EU-Kommission vor dessen Erlass informieren müssen und dies sei 2008 nicht geschehen. Nach ausgiebiger Prüfung folgen die französischen Behörden dieser Ansicht und kündigten an, das Gesetz in den nächsten Tagen außer Kraft zu setzen. Bislang erhielten die Betreiber französischer Windparks 8,47 Cent pro Kilowattstunde als staatlich garantierte Einspeisevergütung für das erste Betriebsjahr. Für die restlichen 19 Jahre in denen dieser Anspruch galt, wurde der Tarif kontinuierlich an die Inflation angepasst. Marktbeobachter halten es für möglich, dass die Vergütungstarife im neu aufgerollten Gesetzgebungsprozess gesenkt werden könnten, weil Windkraft in Frankreich mit den Jahren günstiger geworden ist.
Bestandsschutz schütz Anleger älterer Windkraftprojekte
Anleger, die in französische Windkraftprojekte investiert haben, sind nur bedingt betroffen. Denn der Strom aus Windkraftprojekten, denen ein ihr jeweiliger Einspeisetarif bereits zugeteilt wurde, - sei es vorläufig oder endgültig – soll weiter wie bisher vergütet werden. Dieser Bestandsschutz gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Windpark schon Strom produziert oder nicht. Denn nach französischem Recht ist diese Zusage für die Vergütung entscheidend, nicht der Anschluss ans Stromnetz, so wie es etwa in Deutschland der Fall ist.
Der Fondsinitiator Leonidas Associates GmbH aus Klachreuth hat bislang fünf geschlossene Frankreich-Windfonds auf den Markt gebracht, die insgesamt 120 Millionen Euro investiert haben. Eben wegen dieser Bestandsschutzregelung sei keiner dieser fünf Windfonds von der Aussetzung des Tarifsystems betroffen, erklärte Max-Robert Hug gegenüber ECOreporter.de. Für den Fall, dass die französische Regierung die Einspeisevergütung für neue Windfarmen mit dem neuen Gesetz senken würde, sei damit zu rechnen, dass Bestandschutz-Anlagen wie die der Leonidas-Windfonds noch an Wert gewinnen, so Hug weiter.
Der jüngste Fonds dieser Leonidas-Reihe Windfonds Leonidas XIV ist noch nicht ausverkauft. Die Zeichnungsfrist läuft nach Unternehmensangaben noch bis Ende Juni 2014. Bislang hätten Anleger 5,2 Millionen Euro investiert. Der Fonds soll insgesamt neun Millionen Euro bei Investoren einwerben. Mit dem Geld will das Emissionshaus den Windpark „Picard“ im Norden des Landes finanzieren. Der Fonds ist auf 13 Jahre bis Ende 2017 angelegt. Den Investoren stellt Leonidas 123 Prozent Gesamtausschüttung nach Steuern in Aussicht. Das heißt: zuzüglich zum investierten Betrag sollen die Anleger 23 Prozent Ertrag erhalten. Der Einstieg ist ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Ausgabeaufschlag (Agio) möglich. ECOreporter.de ECOanlagechecks zu vier Windfonds von Leonidas durchgeführt, die Sie hier (Leonidas XIV), hier(Leonidas XIII), hier (Leonidas XI) und hier (Leonidas VIII) finden.