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Erneuerbare Energie, Meldungen
Erste Innovationsausschreibung verschoben
Zum 1. September sollte in Deutschland die erste technologieneutrale Innovationsausschreibung für Erneuerbare-Energien-Anlagen stattfinden. Laut Bundesregierung muss der Termin verschoben werden.
"Der 1. September 2019 wird als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht gehalten werden können“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Es sei für diese erste Innovationsausschreibung noch keine Verordnung verabschiedet worden. Der Entwurf für diese Verordnung müsse noch mit mehreren Ministerien abgestimmt werden. Danach sei eine Länder- und Verbändeanhörung durchzuführen und die Zustimmung des Bundestages einzuholen. Auch die EU-Kommission müsse die Verordnung beihilferechtlich noch genehmigen.
Diese Verfahrensschritte werden laut Bundesregierung nicht rechtzeitig abgeschlossen sein, um die Ausschreibung zum 1. September durchführen zu können. Für die erste technologieneutrale Innovationsausschreibung für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist ein Volumen von 250 Megawatt (MW) vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausschreibung noch in diesem Jahr stattfinden kann.
Die Innovationsausschreibungen basieren auf dem 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetz, mit dem ein zusätzliches Auktionsvolumen für Solar- und Windenergie festgelegt wurde. Für 2020 und 2021 sind weitere technologieneutrale Innovationsausschreibungen mit einem Volumen von 400 bzw. 500 MW vorgesehen.