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Entwarnung? - Neuregelung für geschlossene Fonds wohl weniger streng als befürchtet
Die Pläne des Bundesfinanzministeriums für eine Neuregelung des Marktes für Geschlossene Fonds sind abgemildert worden. Zwar müssen sich Anbieter, Vermittler und Anleger weiterhin auf Änderungen einstellen. Aber im nun vorgelegten neuen Referentenentwurf für das AIFM-Umsetzungsgesetz werden weitaus geringere Einschnitt angestrebt als zuvor.
Hintergrund ist eine Richtlinie der EU-Kommission zu so genannten alternativen Investments (AIFM-Richtlinie). Sie gilt insbesondere für alternative Investmentfonds (englisch: alternative Investment Fund), also für jeden „Organismus“, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es nach einer festen Anlagestrategie für Anleger zu investieren.
Im Juli 2013 soll diese Richtlinie mit dem „Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie“ in Deutschland umgesetzt werde. Ein erster Entwurf des Bundefinanzministeriums hatte zum Beispiel vorgesehen, die Mindestzeichnungssumme für Fonds, die ihr Kapital in ein einziges Projekt investieren, also zum Beispiel in eine Immobilie oder in einen Windpark, auf 50.000 Euro erhöhen. Geschlossene Fonds hätten dann mindestens in drei verschiedene Projekte investieren müssen, damit Anleger mit kleineren Beträgen einsteigen können. Weiter schrieb der Entwurf vor, dass die Fonds ihre Projekte nur noch zu maximal 30 Prozent über Kredite finanzieren dürfen. Zudem sollten einige Investitionsklassen für Privatanleger nicht mehr in Frage kommen, etwa geschlossene Waldfonds.
Dieser Entwurf hat in der Branche einen Proteststurm ausgelöst und der wiederum das Ministerium stark einlenken lassen. Denn der neue Entwurf für die Regulierung Geschlossener Fonds liest sich deutlich milder. So wurde darin die Mindestanlagesumme für Geschlossene Einobjektfonds von 50.000 auf 20.000 Euro gesenkt. Die Eintrittsschwelle für Privatanleger ist damit aber immer noch recht hoch, höher als bei den meisten nachhaltigen geschlossenen Fonds, die bislang auf den Markt kamen. Diese Mindestanlagesumme gilt für alle Fonds, die nur in ein oder zwei Objekte investieren und damit den Grundsatz der Risikomischung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz wird in dem aktuellen Entwurf erstmals näher definiert. Demnach erfüllt ein geschlossener Fonds den Grundsatz der Risikomischung, wenn er mindestens drei Sachwerte hält – zum Beispiel in drei Solarprojekte investiert. Oder wenn die Nutzungsstruktur eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet, zum Beispiel bei einem nachhaltigen Immobilienfonds das Objekt nicht nur an einen Mieter vermietet wird, sondern an mehrere.
Auch bei der Aufnahme von Fremdkapital will der Gesetzgeber nun die Zügel nicht gar so straff anziehen. Der bisherige Entwurf des Bundesfinanzministeriums wollte nur noch eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 30 Prozent des Fondsvermögens gestatten. Etliche Anbieter haben jedoch nicht die finanzielle Kraft, so hohe Vorfinanzierungen zu tragen. Viele arbeiten bislang mit Fremdkapitalquoten von 70 bis fast 80 Prozent. Der neue Entwurf kommt ihnen nun entgegen und erlaubt eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 60 Prozent des Fondsvermögens. Dieser größere Eigenkapitalanteil wird - zumindest wenn das Zinsniveau so bleibt wie es ist – zwar die Rendite schmälern. Doch diese Quote von 60 Prozent dürften viele Akteure stemmen können.
Auch bei den erlaubten Vermögensgegenständen ruderte das Ministerium zurück. Der erste Entwurf sah noch eine Beschränkung auf Immobilien, Schiffe, Flugzeuge Grünstromprojekte vor. Jetzt will das Bundesfinanzministerium auch wieder Fonds erlauben, die etwa in Wald, in Schienenfahrzeuge oder Infrastruktur investieren.
Es ist nun noch offen, ob die Bundesministerien für Wirtschaft, Justiz und Verbraucherschutz Änderungen am Entwurf des Bundesfinanzministeriums anmelden. Im Dezember 2012 soll das Bundeskabinett über den dann fertig vorliegenden Gesetzentwurf entscheiden. Laut dem Verband Geschlossene Fonds (VGF) hat die Unsicherheit über die neuen Regeln im dritten Quartal zu einem Einbruch im Geschäft mit geschlossenen Fonds geführt (wir
berichteten).
Hintergrund ist eine Richtlinie der EU-Kommission zu so genannten alternativen Investments (AIFM-Richtlinie). Sie gilt insbesondere für alternative Investmentfonds (englisch: alternative Investment Fund), also für jeden „Organismus“, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es nach einer festen Anlagestrategie für Anleger zu investieren.
Im Juli 2013 soll diese Richtlinie mit dem „Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie“ in Deutschland umgesetzt werde. Ein erster Entwurf des Bundefinanzministeriums hatte zum Beispiel vorgesehen, die Mindestzeichnungssumme für Fonds, die ihr Kapital in ein einziges Projekt investieren, also zum Beispiel in eine Immobilie oder in einen Windpark, auf 50.000 Euro erhöhen. Geschlossene Fonds hätten dann mindestens in drei verschiedene Projekte investieren müssen, damit Anleger mit kleineren Beträgen einsteigen können. Weiter schrieb der Entwurf vor, dass die Fonds ihre Projekte nur noch zu maximal 30 Prozent über Kredite finanzieren dürfen. Zudem sollten einige Investitionsklassen für Privatanleger nicht mehr in Frage kommen, etwa geschlossene Waldfonds.
Dieser Entwurf hat in der Branche einen Proteststurm ausgelöst und der wiederum das Ministerium stark einlenken lassen. Denn der neue Entwurf für die Regulierung Geschlossener Fonds liest sich deutlich milder. So wurde darin die Mindestanlagesumme für Geschlossene Einobjektfonds von 50.000 auf 20.000 Euro gesenkt. Die Eintrittsschwelle für Privatanleger ist damit aber immer noch recht hoch, höher als bei den meisten nachhaltigen geschlossenen Fonds, die bislang auf den Markt kamen. Diese Mindestanlagesumme gilt für alle Fonds, die nur in ein oder zwei Objekte investieren und damit den Grundsatz der Risikomischung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz wird in dem aktuellen Entwurf erstmals näher definiert. Demnach erfüllt ein geschlossener Fonds den Grundsatz der Risikomischung, wenn er mindestens drei Sachwerte hält – zum Beispiel in drei Solarprojekte investiert. Oder wenn die Nutzungsstruktur eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet, zum Beispiel bei einem nachhaltigen Immobilienfonds das Objekt nicht nur an einen Mieter vermietet wird, sondern an mehrere.
Auch bei der Aufnahme von Fremdkapital will der Gesetzgeber nun die Zügel nicht gar so straff anziehen. Der bisherige Entwurf des Bundesfinanzministeriums wollte nur noch eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 30 Prozent des Fondsvermögens gestatten. Etliche Anbieter haben jedoch nicht die finanzielle Kraft, so hohe Vorfinanzierungen zu tragen. Viele arbeiten bislang mit Fremdkapitalquoten von 70 bis fast 80 Prozent. Der neue Entwurf kommt ihnen nun entgegen und erlaubt eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 60 Prozent des Fondsvermögens. Dieser größere Eigenkapitalanteil wird - zumindest wenn das Zinsniveau so bleibt wie es ist – zwar die Rendite schmälern. Doch diese Quote von 60 Prozent dürften viele Akteure stemmen können.
Auch bei den erlaubten Vermögensgegenständen ruderte das Ministerium zurück. Der erste Entwurf sah noch eine Beschränkung auf Immobilien, Schiffe, Flugzeuge Grünstromprojekte vor. Jetzt will das Bundesfinanzministerium auch wieder Fonds erlauben, die etwa in Wald, in Schienenfahrzeuge oder Infrastruktur investieren.
Es ist nun noch offen, ob die Bundesministerien für Wirtschaft, Justiz und Verbraucherschutz Änderungen am Entwurf des Bundesfinanzministeriums anmelden. Im Dezember 2012 soll das Bundeskabinett über den dann fertig vorliegenden Gesetzentwurf entscheiden. Laut dem Verband Geschlossene Fonds (VGF) hat die Unsicherheit über die neuen Regeln im dritten Quartal zu einem Einbruch im Geschäft mit geschlossenen Fonds geführt (wir
