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Energiekrise: EU konkretisiert Übergewinn-Pläne
Die EU-Kommission hat ihr Gesetzesvorhaben zur Umverteilung der derzeit außergewöhnlich hohen Gewinne von Energiekonzernen präzisiert.
Demnach will die EU diesjährige Gewinne fossiler Energieunternehmen, die 20 Prozent über den durchschnittlichen Ergebnissen der letzten drei Jahre liegen, mit einer Sondersteuer von mindestens 33 Prozent belegen. Zudem sollen die Erzeuger günstiger Energie, zu der unter anderem Wasser-, Solar- und Windkraft zählen, alle zusätzlichen Umsätze abführen, die sie bei Strompreisen von mehr als 180 Euro je Megawattstunde erzielen. Nach Berechnungen der Beratungsfirma Enervis dürfte der Strompreis in Deutschland in diesem Jahr in etwa 6.000 Handelsstunden über 180 Euro liegen.
140 Milliarden Euro für Entlastungen
Die EU geht davon aus, mit den beiden Maßnahmen insgesamt etwa 140 Milliarden Euro einzunehmen. Das Geld soll für Entlastungspakete, Anreize zum Energiesparen und klimaschonende Investitionen verwendet werden. Der Gesetzesentwurf muss in vielen Mitgliedsländern der EU noch genehmigt werden.
Anlegerinnen und Anleger müssen damit rechnen, dass Erneuerbare-Energien-Aktien in den nächsten Monaten wegen der im Detail noch unklaren Umsetzung des EU-Gesetzesentwurfs in nationales Recht deutlich schwanken werden.
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