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Empörung über neue Pläne zur Finanzierung der Energiewende
Gewerbliche Betreiber von Solarstromanlagen sollen bei der EEG-Umlage deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als stromintensive Industrieunternehmen, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen beziehen. Das wurde laut Informationen des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid gestern zwischen Bundesenergie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Vertretern aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vereinbart. Das hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) scharf kritisiert. Er fordert, Bürger und Unternehmen auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensiven Unternehmen, die auf klimaschädlichen Kohlestrom setzen.
Wie bekannt wurde, sollen stromintensive Unternehmen mit der geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab dem 1.8.2014 maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssen. Das wäre ein Rabatt in Höhe von 80 Prozent der EEG-Umlage. Künftige gewerbliche Selbstversorger – etwa aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab August 2014 rund 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde. Das wäre dagegen nur ein Rabatt von 30 Prozent der EEG-Umlage. Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom versorgt.
„Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden sollen. Sie werden dann von ihren Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen“, empört sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Zweck des EEG war es immer, die Markteinführung Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren“, so Körnig weiter. Genau dies sei aber der Fall, wenn große CO2-Emittenten besser gestellt würden als Betreiber von Grünstromanlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen, als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für fossil erzeugten Betriebsstrom.“
Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken und der Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.
Wie bekannt wurde, sollen stromintensive Unternehmen mit der geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab dem 1.8.2014 maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssen. Das wäre ein Rabatt in Höhe von 80 Prozent der EEG-Umlage. Künftige gewerbliche Selbstversorger – etwa aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab August 2014 rund 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde. Das wäre dagegen nur ein Rabatt von 30 Prozent der EEG-Umlage. Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom versorgt.
„Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden sollen. Sie werden dann von ihren Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen“, empört sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Zweck des EEG war es immer, die Markteinführung Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren“, so Körnig weiter. Genau dies sei aber der Fall, wenn große CO2-Emittenten besser gestellt würden als Betreiber von Grünstromanlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen, als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für fossil erzeugten Betriebsstrom.“
Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken und der Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.