Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Eine wichtige Größe bei Solarfonds: der „Einkaufsfaktor“
Der Einkaufsfaktor ist manchem aus dem Immobilienbereich bekannt. Er ist einfach zu berechnen: Teilen Sie den Kaufpreis eines Hauses durch die Jahresnettomiete. Das ergibt dann beispielsweise den Einkaufsfaktor "10" bei 100 Millionen Kaufpreis, 10 Millionen Nettomiete. Der Einkaufsfaktor ist vor allem aussagekräftig, wenn die Fondserträge stabil und gleichmäßig sind. Das kann bei Solarfonds sehr gut möglich sein, sogar noch eher als bei Immobilienfonds: Zum einen ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Höhe der Einspeisevergütung pro Kilowattstunde für 20 Jahre festgelegt. Zum anderen sind die jährlichen Ertragsschwankungen bei Solarparks geringer als beispielsweise bei Windparks. Der Einkaufsfaktor bei Solarparks errechnet sich so: Kaufpreis des Solarparks durch den anfänglichen Jahresstromertrag teilen.
Was gehört zum Kaufpreis?
Das klingt einfach, ist aber im Detail doch knifflig: So muss es sich beim Kaufpreis um einen Nettokaufpreis handeln, da die Mehrwertsteuer "durchläuft". Planungs- und Projektentwicklungskosten müssen enthalten sein. Darüber hinaus können auch die Kosten für die rechtliche und steuerliche Prüfung (Due Diligence) sowie für die Projektvermittlung als Anschaffungsnebenkosten deklariert werden. Einige Anbieter von Solarfonds beziehen auch die Bankgebühren in ihre Kaufpreis-Rechnung mit ein. Das erhöht optisch die Investitionsquote und verringert die Nebenkostenquote. ECOreporter.de berücksichtigt bei der Berechnung des Einkaufsfaktors nur die unmittelbaren Anschaffungsnebenkosten (Planung und Projektentwicklung), soweit die Angaben des Anbieters diese Aufschlüsselung der Kosten ermöglicht.
Zweites Element des Einkaufsfaktors bei Solarfonds ist der erwartete Nettostromertrag des ersten vollständigen Betriebsjahres des Solarparks. Meist lassen die Anbieter zwei Ertragsgutachten erstellen, bilden das Mittel davon berechnen damit die Stromerträge. Eventuelle Sicherheitsabschläge bleiben in der Regel unberücksichtigt.
Für Anbieter, die die Solarparks für ihre Fonds selbst projektieren, ist das Kriterium Einkaufsfaktor nicht ausschlaggebend. Dementsprechend wird er bei solchen Projekten nicht erwähnt. Gebräuchlich ist er dagegen insbesondere bei Blind-Pool-Konzeptionen und bei Solarparks, die noch nicht fertig gestellt sind. Hier gibt es ein besonderes Risiko: Wenn der Gesetzgeber die Einspeisevergütungen für Solarstrom ändert, wirkt sich das bei unfertigen Solarparks unter Umständen auf den Ertrag aus.
Einige Anbieter sichern sich und die Anleger ab, indem sie den Einkaufsfaktor in den Kaufverträgen mit den Generalunternehmern festschreiben, um dieses Risiko zu begrenzen. So hat beispielsweise der Solarfonds-Anbieter Chorus Preisgleitklauseln vereinbart, mit denen die Rentabilität der Solarparks bei niedrigeren Einspeisevergütungen erhalten bleiben soll. Sinkt also die Einspeisevergütung, dann sinkt auch der Kaufpreis für Solarparks, die Chorus kauft. Ob sich die Generalunternehmer wiederum bei den Modul-Lieferanten ähnliche Preisgleitklauseln einräumen lassen, ist nicht bekannt.
Was der Einkaufsfaktor aussagt - und was nicht
Der Einkaufsfaktor ist ein sinnvolles und aussagekräftiges Bewertungskriterium beim Vergleich von Solarfonds. Aber: Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen sind die Angaben der Anbieter nicht immer vergleichbar. Der Einkaufsfaktor ist zudem nicht das einzige Kriterium, um einen Solarfonds zu bewerten. Andere quantitative und qualitative Kriterien sind ebenfalls wichtig, von der Leistungskraft der Module über die Qualität der Bauteile bis zum Standort und den Versicherungsbedingungen.
So hoch ist der Einkaufsfaktor für Solarfonds
2010 lag der Einkaufsfaktor bei den von ECOreporter.de analysierten Solarfonds zwischen 8 und 9,3. Die aktuellen Beteiligungsangebote zeigen, dass Einkaufsfaktoren nun eher Richtung 10 tendieren. Modulpreise und Projektentwicklungskosten sinken wohl nicht so schnell wie die Einspeisevergütungen. Um die Rentabilität der Solarfonds zu bewahren, werden daher niedrige Kosten und Vergütungen für technische Betriebsführung und Wartung angesetzt. Das kann riskant sein, denn auch bei Solaranlagen gibt es Kontrollbedarf, Reparaturen und Verschleiss.
Was gehört zum Kaufpreis?
Das klingt einfach, ist aber im Detail doch knifflig: So muss es sich beim Kaufpreis um einen Nettokaufpreis handeln, da die Mehrwertsteuer "durchläuft". Planungs- und Projektentwicklungskosten müssen enthalten sein. Darüber hinaus können auch die Kosten für die rechtliche und steuerliche Prüfung (Due Diligence) sowie für die Projektvermittlung als Anschaffungsnebenkosten deklariert werden. Einige Anbieter von Solarfonds beziehen auch die Bankgebühren in ihre Kaufpreis-Rechnung mit ein. Das erhöht optisch die Investitionsquote und verringert die Nebenkostenquote. ECOreporter.de berücksichtigt bei der Berechnung des Einkaufsfaktors nur die unmittelbaren Anschaffungsnebenkosten (Planung und Projektentwicklung), soweit die Angaben des Anbieters diese Aufschlüsselung der Kosten ermöglicht.
Zweites Element des Einkaufsfaktors bei Solarfonds ist der erwartete Nettostromertrag des ersten vollständigen Betriebsjahres des Solarparks. Meist lassen die Anbieter zwei Ertragsgutachten erstellen, bilden das Mittel davon berechnen damit die Stromerträge. Eventuelle Sicherheitsabschläge bleiben in der Regel unberücksichtigt.
Für Anbieter, die die Solarparks für ihre Fonds selbst projektieren, ist das Kriterium Einkaufsfaktor nicht ausschlaggebend. Dementsprechend wird er bei solchen Projekten nicht erwähnt. Gebräuchlich ist er dagegen insbesondere bei Blind-Pool-Konzeptionen und bei Solarparks, die noch nicht fertig gestellt sind. Hier gibt es ein besonderes Risiko: Wenn der Gesetzgeber die Einspeisevergütungen für Solarstrom ändert, wirkt sich das bei unfertigen Solarparks unter Umständen auf den Ertrag aus.
Einige Anbieter sichern sich und die Anleger ab, indem sie den Einkaufsfaktor in den Kaufverträgen mit den Generalunternehmern festschreiben, um dieses Risiko zu begrenzen. So hat beispielsweise der Solarfonds-Anbieter Chorus Preisgleitklauseln vereinbart, mit denen die Rentabilität der Solarparks bei niedrigeren Einspeisevergütungen erhalten bleiben soll. Sinkt also die Einspeisevergütung, dann sinkt auch der Kaufpreis für Solarparks, die Chorus kauft. Ob sich die Generalunternehmer wiederum bei den Modul-Lieferanten ähnliche Preisgleitklauseln einräumen lassen, ist nicht bekannt.
Was der Einkaufsfaktor aussagt - und was nicht
Der Einkaufsfaktor ist ein sinnvolles und aussagekräftiges Bewertungskriterium beim Vergleich von Solarfonds. Aber: Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen sind die Angaben der Anbieter nicht immer vergleichbar. Der Einkaufsfaktor ist zudem nicht das einzige Kriterium, um einen Solarfonds zu bewerten. Andere quantitative und qualitative Kriterien sind ebenfalls wichtig, von der Leistungskraft der Module über die Qualität der Bauteile bis zum Standort und den Versicherungsbedingungen.
So hoch ist der Einkaufsfaktor für Solarfonds
2010 lag der Einkaufsfaktor bei den von ECOreporter.de analysierten Solarfonds zwischen 8 und 9,3. Die aktuellen Beteiligungsangebote zeigen, dass Einkaufsfaktoren nun eher Richtung 10 tendieren. Modulpreise und Projektentwicklungskosten sinken wohl nicht so schnell wie die Einspeisevergütungen. Um die Rentabilität der Solarfonds zu bewahren, werden daher niedrige Kosten und Vergütungen für technische Betriebsführung und Wartung angesetzt. Das kann riskant sein, denn auch bei Solaranlagen gibt es Kontrollbedarf, Reparaturen und Verschleiss.