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EEG-Debatte: Bundesrat gegen weitere Einschnitte bei PV-Vergütung
Keine weiteren Einschnitte in die Einspeisevergütung für Solarstrom über die gültigen Absenkungen hinaus. So lautet die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates zur Erneuerung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes EEG.
In den vergangenen Tagen haben die Länderausschüsse für Umwelt, Verbraucherschutz und Wirtschaft über die anstehende EEG-Novelle für 2012 beraten und daraufhin eine gemeinsame Empfehlung verfasst. Demnach gefährde eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus nicht nur den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletzte auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten Branche.
Die geltende Regelung sieht vor, dass die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen je nach der Zubaurate um bis zu 24 Prozent sinkt. Grundlage dessen sind Zahlen der Bundesnetzagentur, die anhand des konkreten Photovoltaikzubaus der Monate März bis Mai 2011 die Neuinstallationen für das Gesamtjahr hochrechnet. Dieser Mechanismus dürfe nicht weiter verschärft werden, so die Ausschüsse.
Auch gegen weitere Einschnitte bei der Förderung von Solarkraftwerken auf Freiflächen sprechen sich die Ausschüsse aus. Zudem sei es sinnvoll, den EEG-Erfahrungsbericht hinsichtlich der neu geschaffenen Rahmenbedingungen noch im laufenden Jahr 2012 zu aktualisieren und die Situation erneut zu überprüfen. Das Ausbauziel für Erneuerbare Energien solle von derzeit 35 Prozent des Strombedarfs bis 2020 auf 40 Prozent gesteigert werden.
Der Bundesrat ist bei der EEG-Novelle eigentlich nicht zustimmungspflichtig. Dennoch soll er am für den 8. Juli abschließend über das EEG befinden. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat bereits angekündigt, sein Bundesland werde verschiedene Änderungsanträge zur EEG-Novelle einbringen. (ECOreporter.de
berichtete).
In den vergangenen Tagen haben die Länderausschüsse für Umwelt, Verbraucherschutz und Wirtschaft über die anstehende EEG-Novelle für 2012 beraten und daraufhin eine gemeinsame Empfehlung verfasst. Demnach gefährde eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus nicht nur den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletzte auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten Branche.
Die geltende Regelung sieht vor, dass die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen je nach der Zubaurate um bis zu 24 Prozent sinkt. Grundlage dessen sind Zahlen der Bundesnetzagentur, die anhand des konkreten Photovoltaikzubaus der Monate März bis Mai 2011 die Neuinstallationen für das Gesamtjahr hochrechnet. Dieser Mechanismus dürfe nicht weiter verschärft werden, so die Ausschüsse.
Auch gegen weitere Einschnitte bei der Förderung von Solarkraftwerken auf Freiflächen sprechen sich die Ausschüsse aus. Zudem sei es sinnvoll, den EEG-Erfahrungsbericht hinsichtlich der neu geschaffenen Rahmenbedingungen noch im laufenden Jahr 2012 zu aktualisieren und die Situation erneut zu überprüfen. Das Ausbauziel für Erneuerbare Energien solle von derzeit 35 Prozent des Strombedarfs bis 2020 auf 40 Prozent gesteigert werden.
Der Bundesrat ist bei der EEG-Novelle eigentlich nicht zustimmungspflichtig. Dennoch soll er am für den 8. Juli abschließend über das EEG befinden. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat bereits angekündigt, sein Bundesland werde verschiedene Änderungsanträge zur EEG-Novelle einbringen. (ECOreporter.de
