Anleihen / AIF

ECOreporter-Service: Was sind eigentlich Genussrechte und -scheine?

Genuss-Scheine - auch kurz "Genüsse" genannt - haben in der Nachhaltigen Geldanlage in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Anbieter stieg beständig. So hat seit kurzem etwa die Nürnberger Umweltbank AG die Zeichnung von Genussrechten an dem Biomassekraftwerk Emlichheim im Angebot.

Ein Genussrecht ist ein Vertrag, mit dem sich der Anleger verpflichtet, dem Emittenten des Genussrechts für eine bestimmte Laufzeit Kapital zur Verfügung zu stellen. Dafür verpflichtet sich der Emittent, dem Anleger Vermögensrechte zu gewähren, wie etwa eine gewinnabhängige Vergütung. Werden Genussrechte als Wertpapier verbrieft, spricht man von Genussscheinen.Wer eine Geldanlage sucht, die mehr Schwung als eine reine Sparanlage hat, aber nicht so riskant ist wie Aktien, dem bieten Genussrechte viele Vorteile: ein erfolgsabhängiger aber fester Zins, geringere Kursschwankungen, überschaubares Risiko und Flexibilität.

Genussrechte verbinden die Vorteile einer Anleihe mit den höheren Renditechancen einer Aktie. Bei einer begrenzten Laufzeit erhalten die Anleger einen fest kalkulierten Zins, der deutlich über dem Zinsniveau von Sparanlagen liegt. Die Auszahlung hängt aber - ähnlich wie die Dividende bei Aktien - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens oder Projekts ab. Jedem Genussrecht wird für die Zinsberechnung eine öffentliche Anleihe mit gleicher Laufzeit zugrunde gelegt. Beim Genussrecht Emlichheim ist das zum Beispiel eine Anleihe der Bundesrepublik Deutschland, die im Januar 2014 fällig wird. Zu diesem Anleihezins wird ein projektabhängiger Risikoaufschlag addiert. Die jeweilige Kursentwicklung des Genussrechts ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde gelegten Anleihe und somit von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus - und das kann schwanken.

Da die Ertragserwartungen bei Genussrechten in der Regel deutlich höher sind als bei Sparanlagen, ist auch das Risiko entsprechend höher. Ein Totalverlust ist eher unwahrscheinlich, bei einem deutlich unter Plan liegenden Geschäftsverlauf jedoch nicht völlig auszuschließen. Ausführlichere Angaben zu den Risiken von Genussrechten finden sich im jeweiligen Emissionsprospekt.

Bildhinweis: Biomassekraftwerk der Prokon Nord, für dessen Finanzierung ein Genussschein emittiert wurde / Quelle: Unternehmen
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x