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ECOanlagecheck: Wind-Genussschein der e.n.o. energy GmbH – empfehlenswert oder nicht?
Die inhabergeführte Unternehmensgruppe e.n.o. mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern ist im Bereich der Windenergie aktiv, von der Herstellung über die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb bis zur Verwaltung von Windenergieanlagen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben bewusst nur im Bereich der Windenergie an Land (Onshore) vertreten. Nach der vorliegenden Referenzliste realisierte e.n.o. bisher Windenergieprojekte nur in Deutschland, mit Schwerpunkt in Ostdeutschland.
Neben dem Ausbau der Repowering-Bereiche plant e.n.o., Auslandsmärkte zu erschließen. Aus diesem Grund hat das Unternehmen eine Gesellschaft in Frankreich erworben. Auf Nachfrage von ECOreporter.de führte e.n.o. aus: „In Frankreich sind die ersten drei Projekte bau- und finanzierungsreif. Die Umsetzung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 erfolgen. Neben Frankreich sind Schweden, Italien und die Türkei im Moment unsere Märkte, in denen wir in die Projektentwicklung, in den Verkauf von Windenergieanlagen und in die Entwicklung weiterer Tochtergesellschaften investieren wollen.“
Die Laufzeit der Genussscheine endet am 31. Dezember 2016, die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate. Emittentin der Genussscheine ist die e.n.o. energy GmbH, die innerhalb der e.n.o.-Gruppe als Holding- und Führungsgesellschaft Management und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften, die die Bereiche Herstellung, Planung, Errichtung und Betriebsführung von Anlagen innerhalb der e.n.o.-Gruppe abdecken, wurden Gewinnabführungsverträge geschlossen. Sie müssen ihre jährlichen Gewinne an die Emittentin abführen, gleichzeitig muss die Emittentin aber auch Jahresfehlbeträge dieser Tochtergesellschaften ausgleichen.
Der Jahresabschluss der Emittentin wies für 2008 einen Überschuss von 2,9 Millionen Euro aus, darin enthalten ist ein Gewinn aus den Gewinnabführungsverträgen von rund 3,6 Millionen Euro. Auf Nachfrage konnte ECOreporter schon Informationen über den Jahresabschluss 2009 erhalten: Der Überschuss für 2009 liegt bei rund 3,5 Millionen Euro, inklusive eines Gewinnes von rund 4,3 Millionen Euro aus den Gewinnabführungsverträgen. Laut Prospekt kann einer der Gewinnabführungsverträge zum 31. Dezember 2013, die übrigen Gewinnabführungsverträge bereits zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.
Gegenüber ECOreporter.de weist e.n.o. darauf hin, dass die Prospektangaben zu den Tochtergesellschaften und Gewinnabführungsverträgen nicht den neuesten Stand wiedergeben: „Rückwirkend zum 1. Januar 2010 haben wir Tochtergesellschaften mit der Emittentin e.n.o. energy GmbH verschmolzen. Darunter sind auch die e.n.o. energy windpower GmbH und die e.n.o. energy 1. Vorrats GmbH. Diese beiden Gesellschaften haben 2008 und 2009 den Großteil der Gewinne für die Emittentin erwirtschaftet. Daher gehen wir davon aus, dass die Gewinne über die gesamte Laufzeit der Genussscheine ausreichend hoch sein werden, um die Zinsausschüttungen an die Anleger wie prognostiziert realisieren zu können.“
Die jährliche Basisverzinsung der Genusscheine soll sieben Prozent betragen. Bei einem Vorsteuergewinn der Emittentin von über einer Million Euro soll eine zusätzliche Erfolgsverzinsung von bis zu drei Prozent erfolgen.
Die Zinsausschüttungen auf die Genussscheine sind dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust bei der Emittentin entstehen oder sich erhöhen darf. Verminderte oder ausgefallene Ausschüttungen sollen dann in folgenden Jahren nachgezahlt werden. Eine Nachzahlungspflicht besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine. Die Zinszahlungsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren.
Genussscheine kommen zuletzt
Die Emittentin verpflichtet sich, die Genussscheine nach dem Ende der Laufzeit oder nach dem Wirksamwerden ihrer Kündigung zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Wenn aber die Emittentin Insolvenz anmelden sollte oder liquidiert wird, sind die Forderungen der Genussscheininhaber nachrangig. Laut Aussage im Wertpapierprospekt stehen die Genusscheingläubiger im Insolvenzfall mit ihren Forderungen im Rang hinter allen anderen Gläubigern der Emittentin. Die Genusscheine gewähren keinen Anteil an einem Liquidationserlös der Emittentin.
Durch die Nachrangigkeit der Forderungen ist ein Totalverlust für die Genusscheininhaber möglich. Die Genussscheininhaber werden gegen dieses Risiko nicht durch die Emittentin abgesichert. Es werden keine Sicherheiten wie beispielsweise Windkraftanlagen oder Kommanditanteile gestellt. Im Insolvenzfall sind daher keine Eigentümer vorhanden, die vorrangig zur Bedienung der Forderungen der Genusscheininhaber verwertet werden könnten. Vielmehr bestehen an den Windkraftanlagen oftmals Sicherungsrechte dritter Gläubiger, heißt es im Prospekt.
Die Emittentin möchte Genusscheine im Gesamtnennbetrag von sechs Millionen Euro bei einer Stückelung von 1000 Euro je Genusschein platzieren. Der Emissionserlös soll in die Windpark-Projekte der Emittentin fließen. Sie kann den Erlös auch als Darlehen oder Kommanditeinlage an verbundene Tochter- oder Fondsgesellschaften weitergeben. Es liegt eine Blind-Pool-Konzeption vor, eine konkrete Projektbindung bei der Mittelverwendung besteht nicht. Auf Rückfrage von ECOreporter.de bezifferte e.n.o. die Zahl der gegenwärtigen Projekte auf ungefähr 35. Davon sind den Angaben nach fünf bau- und finanzierungsreif, die anderen 30 Projekte befinden sich in verschiedenen Entwicklungsstadien (Grundstückssicherung, Baugenehmigungsverfahren, Projektfinanzierung).
Bisher kaufen die Anleger die e.n.o.-Genussscheine nur schleppend
Die Zeichnungsphase der Genusscheine hat im Dezember 2009 begonnen. Der Platzierungsstand beträgt nach Angaben der Emittentin zurzeit 259.000 Euro (Stand: 22.4.2010), eine Platzierungsgarantie gibt es nicht. Die Nebenkosten der Emission werden mit 325.000 Euro angegeben. Davon sollen 265.000 Euro auf Fa. Jucho & Collegen für Vertrieb, Marketing, PR, Call-Center, Druckkosten Prospekt und Werbematerial entfallen. Seit März 2010 hat e.n.o. auch den Vertriebsweg über unabhängige Finanz- und Vermögensberater geöffnet. Für deren Vermittlung werden Verkaufsprovisionen gezahlt, so dass sich die Nebenkosten der Emission erhöhen können.
Die Emittentin und ihre Vertragspartner haben die Fragen von ECOreporter.de ausführlich beantwortet. Bislang hat e.n.o. zwei Genusscheine auf den Markt gebracht, für die nach Angaben von e.n.o. bisher alle Renditeprognosen eingehalten wurden. Diese beiden Genussscheine waren allerdings bestimmten Projekten zugeordnet. Die Blind-Pool-Konzeption des aktuellen Genussscheines erschwert die Einschätzung von Geschäftsaussichten und Risiken, da kein konkretes Projekt beurteilt werden kann.
Der Anleger trägt beim aktuellen Genussschein das Risiko der Geschäftsentwicklung des Gesamtunternehmens mit. Beispielsweise ist er durch den Gewinnabführungsvertrag der Emittentin mit der e.n.o. systems GmbH, die eigene Windenergieanlagen herstellt, indirekt von der Qualität der entwickelten Windturbinen abhängig.
Auch der Einstieg in ausländische Märkte birgt grundsätzlich Risiken und ist üblicherweise von Lernprozessen begleitet. e.n.o. bietet den Anlegern nicht wie andere Anbieter Sicherheiten bei nachrangigen Forderungen. ECOreporter.de-Empfehlung: Der Genussschein von e.n.o. ist sicherheitsorientierten und unerfahrenen Anlegern daher nicht zu empfehlen.
Das Unternehmen e.n.o. plant, auch zukünftig Genussscheine anzubieten. Bei anderer Ausgestaltung der Genussscheine und erfolgreicher Etablierung in den Auslandsmärkten, sind positive Beurteilungen von zukünftigen Genussscheinen des Unternehmens möglich.