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ECOanlagecheck: Prokon–Genussrecht - Solides Investment oder wackelige Angelegenheit? (Teil 1)



Der ECOanlagecheck liefert das Ergebnis. Prokon sagt über sich: „Unser Ziel ist es, Alternativen für eine sichere und nachhaltige Energiegewinnung und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen zu verwirklichen. Heute betreiben wir in 6 Bundesländern insgesamt 258 Windenergieanlagen in 35 Windparks und sind außerdem in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und Biomasse erfolgreich tätig.“

Die ökologische Messlatte hängt hoch. Aber der Anleger kann helfen, sie zu überspringen: „Mit den Prokon Genussrechten als Kapitalanlage können Sie persönlich dazu beitragen, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird und Ressourcen sinnvoll genutzt werden“, wirbt das Unternehmen. Ein Hinweis auf die japanische Atomkatastrophe darf da nicht fehlen: „Gerade nach dem Atomunfall in Fukushima bietet der Onshore-Bereich so das größte Potential zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für die kommenden drei Jahre erwartet Prokon ein Investitionsvolumen von über 1 Mrd. Euro im Bereich Windenergie.“

Dabei kann der Anleger wiederum helfen. Doch hilft er wirklich oder versandet das Geld? Sind Prokon-Genussrechte sicher? Seit langem tobt ein Streit um Prokon: Etliche Medien haben das Unternehmen angegriffen. Prokon wehrt sich, beispielsweise in einer Pressemeldung auf einen kritischen Beitrag im Magazin "Kontrovers", ausgestrahlt im Bayerischen Fernsehen am 13.04.2011: „Kein Anleger hat jemals bei uns Geld verloren. Dass derzeit Verbraucherzentralen, selbst ernannte Anlegerschutz-Anwälte und diverse Verbrauchermagazine immer wieder ein und dieselbe Meldung von einander abschreiben ohne selbst seriöse Recherche zu betreiben, ist einfach nur ein Armutszeugnis für die heutige Medienlandschaft. Dass aber das Bayrische Fernsehen sich nicht nur einreiht, sondern über unser Unternehmen einen Bericht unter der Überschrift „Anlegerabzocke“ zulässt, ist nicht nur unseriös…“ – scharfe Worte eines norddeutschen Erneuerbare-Energie-Konzerns.

Auch in Internetforen melden sich Prokon-Kritiker. Dabei sind beispielsweise Anleger, die Prokon fiese Methoden vorwerfen, etwa im Umgang mit denjenigen, die sich an früheren Windfonds-Projekten beteiligt hatten. Das Unternehmen hat seine Fangemeinde, die Prokon tapfer gegen Kritiker in den Foren verteidigt. Auch wenn manche wiederum argwöhnen, die Verteidiger seien bezahlt: Nachgewiesen ist das nicht.

In diesem Frühjahr ist die Kritik an Prokon schärfer geworden, unter anderem wegen eines noch nicht (Stand: 18.5.2011) rechtskräftigen Urteils, das Werbemethoden von Prokon untersagt. Müssen die Genussrechtsinhaber Sorge haben, dass Prokon der Wind unter den Flügeln langsam ausgeht?

ECOreporter.de hat das Prokon-Genussrecht in einem ECOanlagecheck gründlich analysiert. Aber trotz vielfacher Aufforderungen per Telefon, per Mail und per Fax: Eine Stellungnahme zum ECOanlagecheck hat kein Prokon-Unternehmen abgegeben.

ECOanlagecheck: Genussrechte von Prokon
Die Genussrechte werden ausgegeben von der, so die genaue Bezeichnung, Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG aus Husum. Diese verleiht das eingeworbene Genussrechtekapital an andere Gesellschaften der Prokon-Gruppe.

Prokon stellt Interessenten für die Genussrechte umfangreiche Informationen zur Verfügung: Beispielsweise Broschüren, Rundbriefe, Film-Porträt, den Genussrechte-Geschäftsbericht 2009, eine Anlegererklärung, Zeichnungsschein und Überweisungsformular. Anleger können zudem weitere Informationen bestellen, vor allem den Verkaufsprospekt (Emissionsprospekt).

Nicht nur Windkraft

Die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG hat bisher drei Genussrechte herausgegeben. Seit 2003 hat sie nach eigenen Angaben über 562 Millionen Euro (Stand: 18. Mai 2011) eingeworben. Ende 2008 waren es erst rund 163 Millionen Euro und Ende 2009 rund 278 Millionen Euro. Die Geschäftstätigkeit der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG besteht darin, das Geld der Anleger an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe zu verleihen. Diese investieren das Anlegerkapital überwiegend im Bereich Windenergie und erwirtschaften hier nach eigenen Angaben auch den größten Teil der Genussrechtszinsen.

Aber es wird auch anders angelegt. Denn: „Grund und Boden bieten traditionell ein hohes Maß an Sicherheit. Da Wald eine krisensichere Investition in Sachwerte darstellt, hat Prokon den Erwerb von 10.000 Hektar Wald in Rumänien mittelbar durch den Einsatz von Genussrechtskapital finanziert.“ Was macht Prokon mit Wald? Es „wird die Rohstoffversorgung der Holzindustrie Torgau OHG (HIT) langfristig gesichert.“ Ob die Prokon-Wälder nachhaltig bewirtschaftet sind, etwa das FSC-Siegel haben, lässt Prokon zumindest hier nicht erkennen.

Und HIT ist nicht ein Produzent hochwertiger Öko-Möbel oder in erster Linie daran interessiert, Holz als Energie zu nutzen: Das Unternehmen ist, wie Prokon an anderer Stelle schreibt, „einer der erfolgreichsten deutschen Hersteller von Holzpaletten“.

Umsatzentwicklung von Prokon-Windparks

Der Umsatz der Prokon-Gruppe im Bereich Windenergie lag 2009 bei 48,7 Millionen Euro - rund 8,3 Prozent weniger als 2008. 2010 betrug der Umsatz knapp 47,5 Millionen Euro, also  weniger. Das sind auch rund 20 Prozent weniger als der Prognosewert von 60 Millionen Euro, den Prokon im Genussrechte-Geschäftsbericht 2009 erwartet und genannt hatte. Bis 2015 soll der Umsatz der Prokon-Windparks demnach auf rund 117 Millionen Euro im Jahr steigen – das wäre ein Zuwachs von rund 244 Prozent gegenüber dem Umsatz von 2010. Mit ungefähr 55 Millionen Euro soll fast die Hälfte des für 2015 geplanten Umsatzes für die Verzinsung der Prokon-Genussrechte verwendet werden.
Bildnachweis: Firmensitz von Prokon in Itzehoe. / Quelle: Unternehmen
Prokon geht bei der Prognose davon aus, dass jährlich weniger als zwei Prozent des Genussrechtskapitals gekündigt werden. Nach Angaben von Prokon beruht diese Annahme auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass über 90 Prozent des aktuellen Genussrechtskapitals von den Anlegern aufgrund der Mindestlaufzeit von fünf Jahren noch nicht gekündigt werden konnten. Die Kündigungsquote und damit der Refinanzierungsbedarf könnten in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, was die bisherige Kalkulation in Frage stellen würde.

Risiken der Genussrechtskonstruktion

Die Anleger zeichnen bei der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG ein Genussrecht. Ihre Ansprüche sind gefährdet, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät: Das kann passieren, wenn die Schuldner der Genussrechtsgesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Erst werden alle anderen Gläubiger bezahlt, dann die Genussrechtsinhaber. Sie erhalten zudem keine oder eine geringere Verzinsung ihres Kapitals, wenn Jahresergebnis und Liquidität nicht ausreichen, um die Zinsen zu zahlen. Bei Verlusten der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG vermindern sich die Rückzahlungsansprüche der Genussrechteinhaber in Höhe der Verluste. Die Anleger erhalten somit weniger Geld zurück als sie eingezahlt haben. Im schlechtesten Fall besteht für den Anleger ein Totalverlustrisiko.

Die Risiken hat auch das Landgericht Itzehoe in seinem Urteil vom 15. März 2011 (Aktenzeichen 5 O 66/10) benannt. Die Richter entscheiden, „dass ein Unternehmen, das als „Genussrechte“ bezeichnete Kapitalanlageprodukte an private Anleger vertreibt, Werbeaussagen in seinem Flyer und Kurzprospekt zu unterlassen hat, die die Sicherheit und Wertbeständigkeit der Genussrechte einseitig hervorheben, wenn nicht zugleich auf etwaige mit der Anlage einhergehende Risiken hingewiesen wird.“

Lesen Sie in Teil 2 (Link entfernt): Wie sicher sind die Prokon-Genussrechte? Der zweite Teil zeigt: Die Genussrechte sind teuer – für Prokon. Sind die Windparks bilanziell überschuldet?

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