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Unabhängige Analyse: Genussrechte von Prokon im ECOanlagecheck - Teil 2
Hier gelangen Sie zum ersten Teil des Beitrages.
Unternehmensbereich Biomasse/Holzindustrie
Der Unternehmensbereich Biomasse ist im Geschäftsjahr 2010 neu hinzugekommen.
Das im Bereich Biomasse investierte Genussrechtskapital beträgt 2010 rund 48 Millionen Euro. Nach Angaben von Prokon hat es sich bis November 2011 um weitere 63 Millionen Euro auf insgesamt rund 116 Millionen Euro erhöht.
Das Genussrechtskapital floss in die HIT Holzindustrie Torgau OHG (kurz: HIT), die als Säge- und Produktionswerk hauptsächlich Holzpaletten herstellt. HIT gehört laut Jahresabschluss 2010 der Prokon-Genussrechtsgesellschaft nicht zur Prokon Unternehmensgruppe.
Als offene Handelsgesellschaft (OHG) mit natürlichen Personen als persönlich haftenden Gesellschaftern ist die HIT Holzindustrie Torgau OHG nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse offen zu legen. Daher sind die Jahresabschlüsse nicht im Bundesanzeiger veröffentlich; die Transparenz ist somit unterdurchschnittlich.
Laut der Publikation „bpd-aktuell“ des Beratungsunternehmens bpd hatte sich 2007/2008 der Betriebsstart einer neuen Fabrik von HIT verzögert, so dass bereits gekauftes Holz nicht im geplanten Umfang verarbeitet werden konnte. Die Finanz- und Wirtschaftskrise habe dann 2009 zu einem Absatzeinbruch in Verbindung mit dem Verfall der Preise geführt, während der Holzeinkauf vertraglich noch zu hohen Preisen abgewickelt werden musste. Laut bpd-aktuell war eine Rettung der Unternehmensgruppe infolgedessen nur noch durch einen finanzstarken Investor erreichbar, der mit der Prokon-Gruppe gefunden wurde.
Bildnachweis: Holzernte der HIT Holzindustrie Turgau. / Quelle: Screenshot von der Internetseite der HIT Holzindustrie Turgau OHG
Die Prokon-Genussrechtsgesellschaft stellte laut Geschäftsbericht 2010 Genussrechtskapital vor allem für die Ablösung aller Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Leasinggesellschaften im Rahmen der Sanierung der HIT zur Verfügung. Die Ablösung der Verbindlichkeiten sei mit Abschlägen in Höhe von ca. 60 Prozent zu Lasten der Banken bzw. Leasinggesellschaften erfolgt. Zudem hat die Prokon Energiesysteme GmbH (Prokon-Kerngesellschaft) laut eigenem Lagebericht eine zügige Wiederaufnahme des Regelbetriebs von HIT gefördert, indem eine Anschubfinanzierung in Form eines Forderungsverzichtes von etwa 8 Millionen Euro gewährt wurde. Die Genussrechtsgesellschaft ist derzeit der einzige Kapitalgeber der HIT Holzindustrie Torgau OHG (Stand: Dezember 2011). Nach Angaben von Prokon hat die Holzindustrie Torgau 2011 ein positives Gesamtergebnis eingefahren.
Risiken der Genussrechtsstruktur
Die Anleger (Genussrechteinhaber) zeichnen Genussrechte der Emittentin Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Genussrechte gewähren dem Anleger nachrangige Gläubigerrechte und keine Gesellschafterrechte. Er hat kein Mitbestimmungsrecht und keine Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensentwicklung. Dementsprechend ist er z. B. davon abhängig, dass die Geschäftsführung Entscheidungen trifft, die die Verzinsung und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ermöglichen.
Die Ansprüche der Anleger sind gefährdet, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät: Das kann passieren, wenn die Schuldner der Prokon-Genussrechtsgesellschaft, also andere Gesellschaften der Prokon-Gruppe oder die HIT Holzindustrie Torgau, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Im Rahmen der Umstrukturierung der Prokon-Gruppe sollen laut Prokon sämtliche Sachwerte unmittelbar in den Besitz der Genussrechtsgesellschaft übergehen. Für die Windparks ist das den Angaben nach bereits erfolgt.
Die Genussrechteinhaber erhalten keine oder eine geringere Verzinsung ihres Kapitals, wenn Jahresergebnis und Liquidität der Genussrechtsgesellschaft nicht ausreichen, um die Zinsen zu zahlen. Bei Verlusten der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG vermindern sich die Rückzahlungsansprüche der Genussrechteinhaber in Höhe der Verluste. Im schlechtesten Fall besteht für den Anleger ein Totalverlustrisiko.
Prokon geht davon aus, dass das Genussrechtskapital der Gesellschaft langfristig zur Verfügung steht. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass über 90 Prozent des aktuellen Genussrechtskapitals von den Anlegern aufgrund der Mindestlaufzeit von fünf Jahren noch nicht gekündigt werden konnten. Die Kündigungsquote und damit der Refinanzierungsbedarf könnten in den nächsten Jahren entgegen der Planung deutlich ansteigen. In diesem Fall geht Prokon davon aus, dass eintretende Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken letztlich durch den Verkauf von entsprechenden Vermögenswerten wie zum Beispiel Windparks abgefedert werden können. Gegebenenfalls werde laut Geschäftsbericht eine Anpassung des Zinssatzes für die Genussrechtsinhaber oder eine Verlustbeteiligung vorzunehmen sein.
Risiken der Geschäftsausweitung
Das Geschäftsfeld der Prokon-Unternehmensgruppe hat sich in den letzten zwei bis drei Jahren deutlich erweitert. Damit haben sich auch die Risiken, die von den Genussrechteninhabern mittelbar getragen werden, gewandelt. Während Ende 2009 noch rund 90 Prozent des Genussrechtskapitals im Bereich Windenergie investiert waren, sind es im November 2011 nur noch rund 67 Prozent. Über 200 Millionen Euro an Genussrechtskapital sind in den knapp zwei Jahren in die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse investiert worden. Der Anleger trägt somit über das investierte Genussrechtskapital die üblichen und teilweise erheblichen Risiken eines Industriebetriebes in den Bereichen Beschaffung, Produktion und Absatz mit. Risiken, die beim Betrieb von Windenergieanlagen in der Regel in deutlich geringerem Umfang bestehen. Auch sind bzw. waren beim Bio-Ölwerk Madgeburg und bei der HIT Holzindustrie Torgau OHG erhebliche Investitions- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, damit die Unternehmen zukünftig am Markt bestehen können. Nach Aussage von Prokon wird grundsätzlich ihr Investitions-Schwerpunkt zukünftig wieder deutlich stärker auf den Windbereich ausgerichtet sein.
Auch im Bereich Windenergie sind die Risiken gestiegen, da nicht nur in bestehende Windparks, sondern 2009 und 2010 rund 90 Millionen Euro Genussrechtskapital in die Projektentwicklung neuer Windparks investiert wurde. Windparkprojekte in der Projektentwicklungsphase können keine Erlöse aus dem Stromverkauf erzielen, so dass sie zunächst auch keine Erlöse für die Genussrechtsgesellschaft erwirtschaften.
Anfang 2012 ist laut Rundbrief der erste Prokon-Windpark in Polen in Probebetrieb gegangen. Nach eigenen Angaben verfügt Prokon über eine umfangreiche Projektpipeline in Polen. Alleine für 2012 plant Prokon die Errichtung von neun weiteren Windparks in Polen, von denen nach Angaben von Prokon bereits sieben Windparks errichtet sind. Im Geschäftsbericht 2010 werden neun geplante Windpark-Projekte in Polen mit einer Gesamtnennleistung von 118 MW aufgeführt. Ende 2010 waren bereits rund 12 Millionen Euro an Genussrechtskapital in den polnischen Projektentwicklungen investiert.
Risiken aus der Abhängigkeit von der Prokon Energiesysteme GmbHDie Prokon Energiesysteme GmbH ist die Kerngesellschaft der Prokon-Unternehmensgruppe und führt das operative Geschäft der Gruppe. Zurzeit baut das Unternehmen die Produktion für eine eigene Windenergieanlage auf. Es besteht das Risiko, dass das Projekt scheitert und sich eine eigene Windkraftanlagenherstellung als unwirtschaftlich herausstellt. Das geplante Investitionsvolumen von zunächst 25 Millionen Euro soll laut Geschäftsbericht „zunächst“ von der Prokon Energiesysteme GmbH getragen werden. Da die Genussrechtsgesellschaft laut Jahresabschluss 2010 aber auch an die Prokon Energiesysteme GmbH rund 43 Millionen Euro verliehen hat, trägt sie die Risiken zumindest indirekt mit.
Bildnachweis: Montage einer Windkraftanlage von REpower. / Quelle: Unternehmen
Die Prokon Energiesysteme GmbH hatte 2010 ein schwieriges Jahr, da sie nur ein Windrad in Betrieb nehmen konnte, auf mehr als 10 Millionen Euro Vermittlungsprovisionen gegenüber der Genussrechtsgesellschaft verzichtet hat und den entstandenen Gesamtverlust von über 20 Millionen Euro im Bereich Biogene Kraftstoffe übernommen hat. Trotzdem hat das Unternehmen ein positives Ergebnis erzielen können, da es für über 70 Millionen Euro Projektentwicklungen an die Prokon-Genussrechtsgesellschaft verkaufen konnte.
Aufgrund dieser Vertragsbeziehungen sind auch Interessenskonflikte möglich, da die drei Geschäftsführer der Prokon Energiesysteme GmbH auch als Geschäftsführer der Komplementärin der Prokon-Genussrechtsgesellschaft fungieren. Zudem ist einer der Geschäftsführer auch der geschäftsführende Kommanditist der Prokon-Genussrechtsgesellschaft.
Die Prokon Energiesysteme GmbH hat eine Rückkaufgarantie nach Ablauf von drei Jahren Haltedauer gegenüber den Genussrechteinhabern abgegeben. Allerdings ist diese bedingt, da durch die Inanspruchnahme der Garantie keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintreten darf.
Fazit:
Finanziell
In den letzten zwei bis drei Jahren haben sich die Geschäftsaktivitäten, die von dem Genussrechtskapital der Anlegern finanziert werden, verstärkt auf Bereiche abseits des Windenergie ausgeweitet. Das von Anfang 2010 bis November 2011 investierte Genussrechtskapital floss ungefähr nur zur Hälfte in den Geschäftsbereich Windenergie, die andere Hälfte entfiel auf Investitionen in die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse (Holzindustrie). Die Investitionen in die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse sind mit höheren Risiken verbunden als der Betrieb von Windenergieanlagen.
Von den Umsatzerlösen entfielen in den ersten elf Monaten 2011 mehr als zwei Drittel auf die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse, nur ein Drittel der Umsätze steuerte der Geschäftsbereich Windenergie bei. Das operative Ergebnis wurde aber auch 2011 größtenteils in dem Bereich Windenergie erwirtschaftet, da die dortigen Betriebskostenquoten niedriger sind als in den materialintensiven Kraftstoff- und Biomasse-Bereichen. Zudem wird das erwartete Ertragsniveau in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und Biomasse – bei einer erfolgreichen Investition- und Sanierungsphase – erst in den kommenden Jahren erreicht werden können.
Das betrifft teilweise auch das ursprünglich einzige Geschäftsfeld, die Windenergie – hier geht es nun vielfach ums Auslandsgeschäft, vor allem um Projektentwicklung in Polen. Der Kauf von Windparks, die sich noch in der Projektentwicklungsphase befinden, bringt zunächst keine Stromerträge. Daher ist es zweifelhaft, ob die Prokon-Genussrechtsgesellschaft in den kommenden Jahren die Grundverzinsung an die Genussrechteinhaber leisten kann, da zudem die Einmaleffekte des Geschäftsjahres 2010 entfallen und die Windjahre 2010 und 2011 schwach waren. Die Auswirkungen des schwachen Windjahres 2010 bei den einzelnen Windpark-Gesellschaften können nicht fundiert beurteilt werden, da im Rahmen der Unternehmensumstrukturierung der Prokon-Gruppe Gesellschaften zusammengefasst wurden und Prokon die Bilanzierungs-Methodik gegenüber dem Vorjahr verändert hat.
Nachhaltigkeit
Der Prokon-Unternehmensbereich Windenergie ist ökologisch nachhaltig. Ob diese Beurteilung auch für die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse gelten kann, ist nicht eindeutig zu beurteilen, da Biodiesel ökologisch nicht unbedenklich ist und es für Stammholz eine sinnvollere Verwendung als für die Palettenherstellung geben könnte. Positiv ist zu vermerken, dass die Energieversorgung der Werke hauptsächlich über Biomasseheiz(kraft)werke mit nachwachsenden Rohstoffen bzw. deren Restprodukten (Holzreste, Holzpellets, Pressrückständen der Rapsölproduktion) erfolgt.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Prokon-Unternehmensgruppe befindet sich in einer Phase der Umstrukturierung. In den nächsten Jahren soll sich nach der angegebenen Planung von Prokon die Ausrichtung wieder deutlicher in den Bereich Windenergie verlagern. Die Projekte in den neuen Geschäftsbereichen Biogene Kraftstoffe und Biomasse sind hauptsächlich dem produzierenden Gewerbe zuzurechen. Sie befinden sich überwiegend noch in der Investitionsphase, so dass erhöhte Risiken bestehen. Ob die Projekte zukünftig (langfristig) erfolgreich sein werden und somit für das investierte Genussrechtskapital (genug) Erträge erwirtschaften werden, ist aus heutiger Sicht offen. Zumindest in der Übergangszeit der nächsten Jahre könnte es schwierig werden, die Zahlungen plangemäß an die Genussrechteinhaber zu leisten. Anleger sollten bedenken, dass das Versprechen fester Zinsen nur so lange gelten kann, wie das Unternehmen genügend Mittel hat. Obwohl Anleger sich schon mit kleinen Summen beteiligen können, sind diese Genussrechte natürlich kein Sparbuch.
Basisdaten
Emittentin: Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Itzehoe
Komplementärin: Prokon Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe
Anlageform: Genussrecht (nicht verbrieft)
Mindestzeichnungssumme: 100 Euro
Laufzeit: früheste Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren (grundsätzliche Rückkaufgarantie nach 3 Jahren)
Zinsen: 6 Prozent pro Jahr (plus Überschussbeteiligung)
BaFin-Gestattung: Ja