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ECOanlagecheck: Das Prokon–Genussrecht, solides Investment oder wackelige Angelegenheit? - Zweiter Teil des ausführlichen ECOanlagechecks

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Die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG verleiht das Genussrechtskapital für 9 bis 10 Prozent Zinsen an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe.

Die Schuldner der Genussrechtsgesellschaft, Unternehmen der Prokon-Gruppe,  haben von dem an sie verliehenen Genussrechtskapital nach Angaben von Prokon rund 124 Millionen Euro im Geschäftsbereich Windenergie investiert. Es wurden 2010 Windkraftanlagen mit einer Leistung von zusammen rund 16 Megawatt (MW) neu installiert. Das sind rechnerisch rund 7,7 Millionen pro MW. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Windkraftanlage liegen bei Prokon aber nach eigenen Angaben nur bei ca. 2,2 Millionen Euro. Wohin floss das restliche Geld? Die Vermutung liegt nahe: in die Finanzierung bereits bestehender Windkraftanlagen.

Die Windparkgesellschaften finanzieren sich teilweise über Kredite von Banken, die sich ihrerseits die Windkraftanlagen als Sicherheit übertragen lassen haben. Der Investitions- und Finanzierungsplan für die Prokon-Windparks wies Ende 2009 Bankdarlehen von rund 405 Millionen Euro aus. Für den Erfolg der Genussrechte ist entscheidend, ob die Schuldner zukünftig die jährlichen Zinsen von 9 bis 10 Prozent zahlen sowie die Darlehen an die Genussrechts-Gesellschaft zurückzahlen können.

Genussrechte sind teuer – für Prokon

Prokon will nach eigenen Angaben die Windparks zu maximal 40 Prozent durch Bankkredite finanzieren und zu 60 Prozent durch Genussrechtskapital. Andere Windparkbetreiber haben einen Kreditanteil von meist 65 bis 80 Prozent. Banken verlangen derzeit einen Zinssatz von 3,5 bis 5 Prozent für Windpark-Kredite. Für die Überlassung des Genussrechtskapitals zahlen die Prokon-Gesellschaften dagegen nach eigenen Angaben einen Zins von 9 bis 10 Prozent. Insofern verfügen die Prokon-Gesellschaften über eine ungünstige Finanzierungsstruktur, die die Rentabilität verringert und Risiken erhöht.

Schuldner der Genussrechts-Gesellschaft

Das Geld der Anleger, die Prokon-Genussrechte zeichnen, landet zunächst bei der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Sie gibt es weiter an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe. Die werden damit zu Schuldnern der Genussrechts-Gesellschaft. Die größten Schuldner waren Ende 2009 (das sind die aktuellsten durch einen Prokon-Geschäftsbericht veröffentlichten Zahlen):
Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (203 Millionen Euro)
Prokon Energiesysteme GmbH (52 Millionen Euro)
Bio-Ölwerk Magdeburg GmbH (10 Millionen Euro)

2008 lag der Umsatz der Bio-Ölwerk Madgeburg GmbH bei 121 Millionen Euro. 2009 waren es nur noch 84 Millionen Euro. Der Jahresfehlbetrag 2009 belief sich auf 6 Millionen Euro (2008: 2 Millionen Euro), so dass das Eigenkapital sich auf 2 Millionen Euro reduzierte. Von den Verbindlichkeiten (46 Millionen Euro) hatten 22 Millionen Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Prokon (Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative) Energiesysteme GmbH hatte 2009 einen Umsatz von 48 Millionen Euro. 2008 waren es 33 Millionen Euro, 2007 noch 73 Millionen Euro. Die Gesellschaft erzielte 2009 einen Jahresüberschuss und konnte ein positives Eigenkapital ausweisen. Von den Verbindlichkeiten (69 Millionen Euro) hatten 41 Millionen Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die im vorliegenden Text genannten Zahlen sind den Jahresabschlüssen für 2009 entnommen. Die Jahresabschlüsse für das Jahr 2010 sind (Stand: 18.5.2011) noch nicht verfügbar, und die Zahlen sind gerundet.

Wie laufen die Prokon-Windparks?
Knapp drei Viertel des Genussrechtskapitals (203 von 278 Millionen Euro) hat die Genussrechtsgesellschaft als Darlehen an die Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden: Prokon 2.) vergeben. Diese hat mit den Darlehen vor allem Anteile von Gesellschaften erworben, die Prokon-Windparks betreiben. Aber: Das diesen Anteilen entsprechende Anlagevermögen der Prokon 2. beträgt nur 126 Millionen Euro, während sich ihre Verbindlichkeiten auf 231 Millionen Euro belaufen. Die Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG führt es im eigenen Jahresabschluss auf: Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet. Das Eigenkapital ist aufgebraucht. Sie musste für 2009 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von Kommanditisten in Höhe von rund 18 Millionen Euro ausweisen (2008: 8 Millionen Euro). Die Geschäftsführung geht aber von einer positiven Fortführungsprognose für ihre Gesellschaft aus, so dass trotz bilanzieller Überschuldung kein Insolvenzantrag für Prokon 2. gestellt werden musste.
Bildnachweis: Onshore-Windrad. / Quelle: Fotolia
Prokon 2. ist an zahlreichen Windpark-Gesellschaften beteiligt. Diese sind in ihrem Jahresabschluss für 2008 aufgeführt. Im Jahresabschluss 2009 wird dagegen auf die Nennung der Gesellschaftsbeteiligungen verzichtet. Dementsprechend war die ECOreporter.de-Recherche erschwert, da über die jeweiligen Jahresabschlüsse 2009 der einzelnen Windpark-Gesellschaften die Verbindung zur Prokon 2. hergestellt werden musste.

Die Mehrheit der Prokon-Windparkgesellschaften, an denen Prokon 2. beteiligt ist, ist zum genannten Zeitpunkt bilanziell überschuldet. Bei fast allen Gesellschaften, die bereits bilanziell überschuldet waren, hat sich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil 2009 weiter erhöht. Bei den fünf Gesellschaften, deren Eigenkapital noch nicht aufgezehrt war und die nicht bilanziell überschuldet waren, hat sich das Eigenkapital 2009 insgesamt mehr als halbiert. 2010 war ein windschwaches Jahr, so dass eine Trendumkehr fraglich ist. Die Umsatzerlöse der Prokon Windparks betrugen 2010 nach Angaben von Prokon rund 47,5 Millionen Euro. Das ist rund ein Fünftel weniger als im aktuellen Genussrechte-Geschäftsbericht prognostiziert. Die Jahresabschlüsse der einzelnen Prokon-Windparkgesellschaften für das Geschäftsjahr 2010 sind von Prokon noch nicht veröffentlicht. Erfahrungsgemäß ist mit einer Veröffentlichung im Dezember 2011 bzw. Januar 2012 zu rechnen.

Haftungsrisiken

Die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Prokon-Windparkgesellschaften kann es der Prokon 2. erschweren, Zinsen und Tilgungen an die Genussrechts-Gesellschaft zu zahlen. Prokon 2. ist mit einem Anteil von ungefähr 75 Prozent der mit weitem Abstand größte Schuldner der Genussrechtsgesellschaft, so dass die wirtschaftliche Situation und Entwicklung von Prokon 2. für die Genussrechteinhaber von entscheidender Bedeutung ist.  Bereits für das Geschäftsjahr 2009 musste Prokon 2. einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von rund 18 Millionen Euro ausweisen.

Zudem bestehen für Prokon 2. als Kommanditistin der Prokon-Windparkgesellschaften erhebliche Haftungsrisiken. Bei vielen der Windparkgesellschaften haben die Kommanditisten Entnahmen getätigt, die die Kommanditeinlagen gemindert haben. In Höhe der getätigten Entnahmen entsteht bis zur Höhe der Haftungssumme eine persönliche Haftung der Kommandististen für die Verbindlichkeiten der Windpark-Gesellschaft. Im Haftungsfall müsste Prokon 2. daher eventuell bislang erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.


Ausbluten der Prokon-Windparks für die Genussrechtszinsen?


Die Prokon 2. ist gezwungen, hohe Entnahmen bei den Windparkgesellschaften zu tätigen, um die Darlehenszinsen an die Genussrechtsgesellschaft zahlen zu können. Das wird umso schwieriger, je mehr Banken-Fremdkapital indirekt durch Genussrechtskapital ersetzt wird. Denn die Zinsen für Bankkredite sind wesentlich niedriger als die Zinsen, die wegen der Genussrechte anfallen. Nach eigenen Angaben hat Prokon schon 2010 einen Windpark ausschließlich mit Geld finanziert, das aus Genussrechten stammt.

Ein marktüblicher geschlossener Windfonds hat anfänglich ungefähr folgende Finanzierungsstruktur: 75 Prozent Fremdkapital, 4 Prozent Zinsen pro Jahr (z.B. KfW-Kredit), 25 Prozent Eigenkapital, 7 Prozent Eigenkapital-Rendite pro Jahr. Das ergibt eine Gesamtkapitalrendite von 4,75 Prozent. Bei einem Prokon-Windpark, der mittelbar nur über Genussrechtskapital finanziert wird, muss die Gesamtkapitalrendite dagegen wesentlich höher liegen, damit die Darlehenszinsen an die Genussrechts-Gesellschaft gezahlt werden können. Aufgrund der geforderten hohen Gesamtkapitalrendite müssen entsprechend hohe Summen aus den Prokon-Windpark-Gesellschaften entnommen werden, so dass die finanzielle Substanz der Windparks beschädigt werden könnte.


Fazit:

Dieses Fazit beruht auf den Recherchen der ECOreporter.de AG. Auch auf vielfache Anrufe, Mails und Faxe hat kein Unternehmen der Prokon Gruppe dazu Stellung bezogen – was schade ist.

Finanziell
Die Genussrechtszinsen sind für Prokon erheblich teurer als günstige, am Markt verfügbare Bankdarlehen. Warum bezahlt ein Unternehmen hohe Summen für Genussrechtsinhaber, wenn es an günstigere Bankdarlehen kommen könnte? Bekommt es die schlicht nicht? Wie auch immer: Die finanzielle Strategie von Prokon ist nicht nachvollziehbar.

ECOreporter.de-Empfehlung

Die Prokon-Gruppe steht nicht ganz sicher auf den Beinen. Mehrere windschwache Jahre könnten sie kräftig ins Straucheln bringen. ECOreporter.de-Empfehlung daher: Prokon-Genussrechte nicht zeichnen.

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