ECOanlagecheck

ECOanlagecheck: Bürgersolarpark Rhein-Main – Beteiligungsangebot von K&P Invest

Die viel beschworene Energiewende soll die Bürger an der Energieerzeugung stärker beteiligen. Eigentlich ein guter Plan. Immer mehr „Bürger“-Angebote zur Geldanlage mit Erneuerbaren Energien drängen auf den Markt. Sie sind teilweise empfehlenswert wie die Abo-Invest Bürgerwindaktie. Wie gut aber ist die Beteiligung an dem “Bürgersolarpark“ der K&P Invest aus Frankfurt am Main? Anleger können hier ab 1.000 Euro einsteigen und erhalten dafür ein „Solarelement“. Der ECOanlagecheck analysiert diese Geldanlage.

Planen und Realisieren von Solarparks, das ist das Geschäft der K&P Invest.

Bei dieser Geldanlage sollen Anleger einen Vertrag mit der K&P Invest Bürgersolarpark Rhein-Main UG (haftungsbeschränkt) abschließen. Sie koordiniert und initiiert die Umsetzung der Bürgersolarkraftwerke und kooperiert hierfür mit der K&P Invest UG (haftungsbeschränkt). Diese wiederum soll den Bau und den Betrieb der Anlagen übernehmen. Im Impressum der K&P Invest-Internetseite ist die Martin Schmitt Elektrische Anlagen GmbH angegeben, ein Installateurbetrieb mit einer Bilanzsumme von rund 370.000 Euro (Jahresabschluss 2009). Diese ist unter anderem im Bereich Photovoltaik- und Gebäudetechnik tätig. Geschäftsführer ist der Elektromeister Ralf Köhler. Alle drei Unternehmen haben dieselbe Geschäftsadresse in Frankfurt am Main.


Die Solaranlagen

K&P Invest kann nach eigenen Angaben fünf Teilprojekte beschreiben, aus denen sich der K&P Invest Bürgersolarpark zusammensetzt (Stand: März 2011). Dabei handelt es sich um vier Photovoltaik-Dachanlagen, die zwischen Juni und Oktober 2010 ans Netz angeschlossen wurden. Diese vier Anlagen liegen in Pirmasens, Datteln, Schleiz und Gerstungen und verfügen über eine Leistung von 69 kWp bis 154 kWp. Eine fünfte Anlage in Kleinbockedra soll sich im März 2011 im Bau befunden haben.


Die Beteiligungsmöglichkeit

Anleger beteiligen sich an der K&P Invest Bürgersolarpark Rhein-Main UG (haftungsbeschränkt) in Form eines „partiarischen Nachrangdarlehens“. Erlöse sollen sie aus den Erträgen der Anlagen erhalten.


Beim partiarischen Darlehen vereinen sich für den Anleger die Nachteile von Fremdkapital (keine Mitbestimmungsrechte, kein Inflationsschutz) mit den Nachteilen von Eigenkapital (Nachrangigkeit). Für den Anleger heißt das hier: Seine Ansprüche gegen die K&P Invest Bürgersolarpark Rhein-Main UG (haftungsbeschränkt) auf Zinsen und auf Rückzahlung des eingelegten Geldes treten gegenüber anderen Ansprüchen gegen die Gesellschaft zurück. Man darf die Ansprüche so lange und so weit nicht geltend machen, wie sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der K&P Invest Bürgersolarpark Rhein-Main UG (haftungsbeschränkt) herbeiführen würden. Tilgung und Verzinsung der partiarischen Darlehen erfolgen nur aus künftigen Jahres- und Liquiditätsüberschüssen des Unternehmens. Sie werden erst gezahlt, wenn sämtliche anderen nicht nachrangigen Gläubiger ausbezahlt sind.
Für den Anbieter hat dieses Angebot dagegen einen großen Vorteil: Bei einem partiarischen Darlehen mit „großem Nachrang“ muss kein aufwändiger, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüfter Prospekt erstellt werden. Ein solcher Prospekt ist teuer. Beispielsweise für übliche Solarfonds ist er aber Pflicht.


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Ein Prospekt für eine solare Geldanlage bietet sicherlich keinen hundertprozentigen Anlegerschutz, und das wird oft kritisiert. Aber als Mindestanforderung sollte ein aussagekräftiger Prospekt schon vorhanden sein. Zumindest, wenn ein Angebot sich an Kleinanleger wendet, die schon ab 1.000 Euro einsteigen können. Bei Anlegern, die 50.000 Euro oder mehr investieren, kann ein Verzicht auf einen Prospekt akzeptabel sein – bei Kleinanlegern nicht. Da nutzt auch der Name „Bürgersolar“ nicht. Empfehlung: nicht in diese Bürgersolar-Beteiligung investieren.
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