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Eckpunkte für nächste EEG-Reform liegen vor
Die Bundesregierung will sich nicht komplett vom Einspeisevergütungssystem für Erneuerbare Energien trennen. Das macht ein neues energiepolitisches Eckpunkte-Papier deutlich.
Heute endet die Angebotsfrist für die zweite deutsche Solarauktion. Die Bundesregierung erprobt mit Ausschreibungen für große Photovoltaik-Projekte auf freier Fläche ein Verfahren, dass ab 2017 auch in anderen Bereichen die Förderung von Grünstromprojekten über feste Einspeisetarife ersetzen soll. So schreiben es Vorgaben der EU-Kommission vor. Bislang werden über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) feste Tarife mit 20 Jahren Laufzeit vorgeschrieben, mit denen Netzbetreiber eingespeisten Grünstrom vergüten müssen. Dieses Prinzip hatte seit Einführung des EEG vor 15 Jahren massive Investitionen in Ökostromanlagen angestoßen.
Aufruf zu Stellungnahmen bis Oktober 2015
Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt Eckpunkte zum Ausschreibungsdesign für die künftige Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme soll zwischen den verschiedenen Technologien differenziert werden. Dabei konzentrieren sich die Eckpunkte auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen: Photovoltaik, Windenergie an Land und Windenenergie auf See. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ruft zu Stellungnahmen dazu ein und will dieses nach einem bis Anfang Oktober 2015 dauernden Anhörungsverfahren bei der Formulierung des Gesetzes berücksichtigen.
Der Staatssekretär in diesem Ministerium, Rainer Baake, erklärte hierzu: "Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im EEG 2014 gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet. In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Akteursvielfalt auch bei Ausschreibungslösungen erhalten bleibt, denn schließlich haben Bürgerenergieprojekte in vergangenen Jahren viel zur Akzeptanz der Energiewende beigetragen. Diese Akteursvielfalt soll im Rahmen der Ausschreibungen gewahrt werden." Laut Baake sollen die Ausschreibungen den Wettbewerb fördern und so die Kosten „auf das erforderliche Maß beschränken“.
Lob und Kritik aus dern Ökostrombranchen
Erleichtert reagierte auf die vorgelegten Pläne der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Denn diese sehen für den Bereich Photovoltaik vor, dass sich ab 2017 nur Solarparks auf freier Fläche und sehr große Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt in Ausschreibungsverfahren um eine Förderberechtigung bewerben müssen. Der Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Projekte soll dagegen weiterhin über feste EEG-Tarife gefördert werden. Weiterhin bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, dass die weitere Absenkungen der EEG-Tarife (Degression) davon abhängt, wie viel Solarstromleistung neu installiert wird. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, stellte fest: "Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so."
Doch der Solarverband übt auch Kritik. So verhindere der EEG-Degressionsmechanismus in seiner jetzigen Fassung lediglich eine Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung. Unter der Letztgenannten leide aber derzeit ein Großteil des deutschen Photovoltaik-Marktes. Das Problem habe sich mit der Einführung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch bei der EEG-Reform vor einem Jahr noch verschärft. Der Verband rechnet damit, dass in der Folge auch in diesem Jahr die Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung deutlich verfehlt werden und appelliert an die Politik, Belastungen solarer Eigenversorger abzubauen statt sie weiter zu erhöhen.
Moderate Kritik übt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BBE). Dieser Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt die Interessen von 30 Verbänden und Organisationen und mehr als 5 000 Unternehmen. „Mit Ausschreibungen lässt sich die Bundesregierung auf ein Experiment ein. Erfahrungen im Ausland sind bislang jedoch überwiegend negativ und auch für Deutschland sind damit einige Risiken verbunden“, sagte BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Nach seiner Einschätzung könnte man den Zubau und die Kosten besser mit dem bisherigen EEG erreichen. Dieses habe „die saubere Energieversorgung aus dem Forschungslabor herausgeholt und zu einer starken Säule für Volkswirtschaft und Klimaschutz gemacht. Mit dem Instrument Ausschreibungen macht die Politik nun den Schritt zurück. Deutschland wird zum Labor. Wenn die Experimentierphase vorbei ist, haben wir vielleicht einige Erfahrungen gemacht. Bis dahin werden aber kleine Bürgerenergieunternehmen, die in ihren Regionen für Akzeptanz sorgen, aus dem Markt verdrängt.“
Bürgerenergie in Gefahr?
Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. setzt sich für die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ein. Mit 125 Mitgliedern vereint es über 500.000 Energiebürger aus ganz Deutschland, die sich einzeln als Privatpersonen oder gemeinschaftlich als Genossen oder Mitglieder in Organisationen für eine Stärkung der Energiewende in Bürgerhand engagieren. Marcel Keiffenheim ist Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy in Hamburg und Aufsichtsrat des Bündnis Bürgerenergie. Er übt scharfe Kritik„Wir sehen erhebliche Markteintrittsbarrieren, die durch Ausschreibungen entstehen. Wie müssen befürchten, dass sie die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind.“ Auf Unverständnis stößt beim Bündnis Bürgerenergie insbesondere, dass die Bundesregierung von einem Vorschlag der EU-Kommission nicht Gebrauch macht. Dieser sieht vor, dass kleine Akteure und kleine Projekte von dem Ausschreibungsprinzip ausgenommen werden. „Aus unserer Sicht hätte dieser Vorschlag einen weitgehenden und effektiven Schutz für Bürgerenergie bedeutet“, sagt René Mono, Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie. „Es ist inakzeptabel, dass das Ministerium ohne überzeugende Erklärung hierauf verzichtet.“
Heute endet die Angebotsfrist für die zweite deutsche Solarauktion. Die Bundesregierung erprobt mit Ausschreibungen für große Photovoltaik-Projekte auf freier Fläche ein Verfahren, dass ab 2017 auch in anderen Bereichen die Förderung von Grünstromprojekten über feste Einspeisetarife ersetzen soll. So schreiben es Vorgaben der EU-Kommission vor. Bislang werden über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) feste Tarife mit 20 Jahren Laufzeit vorgeschrieben, mit denen Netzbetreiber eingespeisten Grünstrom vergüten müssen. Dieses Prinzip hatte seit Einführung des EEG vor 15 Jahren massive Investitionen in Ökostromanlagen angestoßen.
Aufruf zu Stellungnahmen bis Oktober 2015
Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt Eckpunkte zum Ausschreibungsdesign für die künftige Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme soll zwischen den verschiedenen Technologien differenziert werden. Dabei konzentrieren sich die Eckpunkte auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen: Photovoltaik, Windenergie an Land und Windenenergie auf See. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ruft zu Stellungnahmen dazu ein und will dieses nach einem bis Anfang Oktober 2015 dauernden Anhörungsverfahren bei der Formulierung des Gesetzes berücksichtigen.
Der Staatssekretär in diesem Ministerium, Rainer Baake, erklärte hierzu: "Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im EEG 2014 gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet. In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Akteursvielfalt auch bei Ausschreibungslösungen erhalten bleibt, denn schließlich haben Bürgerenergieprojekte in vergangenen Jahren viel zur Akzeptanz der Energiewende beigetragen. Diese Akteursvielfalt soll im Rahmen der Ausschreibungen gewahrt werden." Laut Baake sollen die Ausschreibungen den Wettbewerb fördern und so die Kosten „auf das erforderliche Maß beschränken“.
Lob und Kritik aus dern Ökostrombranchen
Erleichtert reagierte auf die vorgelegten Pläne der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Denn diese sehen für den Bereich Photovoltaik vor, dass sich ab 2017 nur Solarparks auf freier Fläche und sehr große Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt in Ausschreibungsverfahren um eine Förderberechtigung bewerben müssen. Der Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Projekte soll dagegen weiterhin über feste EEG-Tarife gefördert werden. Weiterhin bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, dass die weitere Absenkungen der EEG-Tarife (Degression) davon abhängt, wie viel Solarstromleistung neu installiert wird. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, stellte fest: "Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so."
Doch der Solarverband übt auch Kritik. So verhindere der EEG-Degressionsmechanismus in seiner jetzigen Fassung lediglich eine Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung. Unter der Letztgenannten leide aber derzeit ein Großteil des deutschen Photovoltaik-Marktes. Das Problem habe sich mit der Einführung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch bei der EEG-Reform vor einem Jahr noch verschärft. Der Verband rechnet damit, dass in der Folge auch in diesem Jahr die Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung deutlich verfehlt werden und appelliert an die Politik, Belastungen solarer Eigenversorger abzubauen statt sie weiter zu erhöhen.
Moderate Kritik übt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BBE). Dieser Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt die Interessen von 30 Verbänden und Organisationen und mehr als 5 000 Unternehmen. „Mit Ausschreibungen lässt sich die Bundesregierung auf ein Experiment ein. Erfahrungen im Ausland sind bislang jedoch überwiegend negativ und auch für Deutschland sind damit einige Risiken verbunden“, sagte BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Nach seiner Einschätzung könnte man den Zubau und die Kosten besser mit dem bisherigen EEG erreichen. Dieses habe „die saubere Energieversorgung aus dem Forschungslabor herausgeholt und zu einer starken Säule für Volkswirtschaft und Klimaschutz gemacht. Mit dem Instrument Ausschreibungen macht die Politik nun den Schritt zurück. Deutschland wird zum Labor. Wenn die Experimentierphase vorbei ist, haben wir vielleicht einige Erfahrungen gemacht. Bis dahin werden aber kleine Bürgerenergieunternehmen, die in ihren Regionen für Akzeptanz sorgen, aus dem Markt verdrängt.“
Bürgerenergie in Gefahr?
Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. setzt sich für die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ein. Mit 125 Mitgliedern vereint es über 500.000 Energiebürger aus ganz Deutschland, die sich einzeln als Privatpersonen oder gemeinschaftlich als Genossen oder Mitglieder in Organisationen für eine Stärkung der Energiewende in Bürgerhand engagieren. Marcel Keiffenheim ist Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy in Hamburg und Aufsichtsrat des Bündnis Bürgerenergie. Er übt scharfe Kritik„Wir sehen erhebliche Markteintrittsbarrieren, die durch Ausschreibungen entstehen. Wie müssen befürchten, dass sie die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind.“ Auf Unverständnis stößt beim Bündnis Bürgerenergie insbesondere, dass die Bundesregierung von einem Vorschlag der EU-Kommission nicht Gebrauch macht. Dieser sieht vor, dass kleine Akteure und kleine Projekte von dem Ausschreibungsprinzip ausgenommen werden. „Aus unserer Sicht hätte dieser Vorschlag einen weitgehenden und effektiven Schutz für Bürgerenergie bedeutet“, sagt René Mono, Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie. „Es ist inakzeptabel, dass das Ministerium ohne überzeugende Erklärung hierauf verzichtet.“