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DIW-Studie: Anstieg der EEG-Umlage lässt sich sozial abfedern
Die Übertragungsnetzbetreiber werden die EEG-Umlage zum Jahreswechsel von aktuell 3,592 Cent auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde anheben. Das ist bereits durchgesickert, obwohl die Zahlen offiziell erst am 15. Oktober bekannt gegeben werden. Die Netzentgelte könnten laut einer Prognose der Bundesnetzagentur um rund 5 Prozent ansteigen. Die neue Umlage nach § 19 NEV, mit der die Netzentgeltbefreiungen für stromintensive Betriebe auf die restlichen Verbraucher umgelegt wird, könnte laut Bundesnetzagentur von 0,151 Cent/kWh auf 0,45 Cent/kWh ansteigen. Treffen diese Prognosen zu, würden die Strompreise voraussichtlich um rund 11 Prozent ansteigen.
Aber die steigenden Strompreise für private Haushalte müssen nicht zu sozialen Härten führen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer von Agora Energiewende geförderten Kurzstudie. „Man kann einkommensschwache Haushalte wirksam vor steigenden Strompreisen schützen: Indem man mit Beratung und punktueller Förderung die Energieeffizienz voranbringt und parallel soziale Transfers wie Grundsicherung anhebt“, sagt Studienleiter Karsten Neuhoff. Auch ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer sei denkbar.
Mit dem Anstieg der EEG-Umlage auf über 5 Cent würde diese knapp ein Fünftel des Strompreises betragen. Laut dem DIW bleibt der Anteil von Strom am gesamten Konsumbudget 2013 im Durchschnitt mit rund 2,5 Prozent relativ stabil. Dieser Wert sei bereits Mitte der 1980er Jahre mit 2,3 Prozent beinahe erreicht worden.
Deutlich anders stelle sich die Belastung allerdings für die einkommensschwächsten Haushalte dar. So werde der Anteil der Stromausgaben bei den zehn Prozent der Haushalte mit dem geringsten Einkommen rund 4,5 Prozent betragen. „Eine Steigerung der Strompreise fällt hier deutlich mehr ins Gewicht“, sagt DIW-Forscher Stefan Bach. Die Bundesregierung sollte deshalb die Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen abmildern. In Frage kämen hierfür beispielsweise ein höherer Hartz-IV-Satz, ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer und ein Beratungs- und Förderprogramm für die Verbesserung der Energieeffizienz in privaten Haushalten.
Der erwartete reale Anstieg des Strompreises würde nach den Berechnungen des DIW Berlin eine Erhöhung beispielsweise der Grundsicherung (Harz IV) um 1,70 Euro erfordern. Die Belastung für die öffentlichen Haushalte zur Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög beziffert das DIW mit rund 150 Millionen Euro. Allerdings würde nur ein Teil der einkommensschwächsten Haushalte davon profitieren, denn: „Nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte erhält überhaupt solche Transferleistungen“, so DIW-Experte Bach.
In der Diskussion ist auch eine Verminderung der Stromsteuer, die zurzeit mit einem Regelsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde erhoben wird. Hierzu schlägt das DIW Berlin einen Freibetrag für die ersten 1000 verbrauchten Kilowattstunden Strom pro Jahr vor. Mit einem derartigen Freibetrag bei der Stromsteuer würden im untersten Einkommenssegment 39 Prozent der zusätzlichen Stromausgaben kompensiert. Das Aufkommen aus der Stromsteuer würde um knapp 800 Millionen Euro sinken. Einkommensschwächeren Haushalten kämen hiervon etwa 20 Prozent zu Gute.
Vertreter der schwarz-gelben Regierungskoalition führen den Anstieg der Strompreise wesentlich auf die EEG-Umlage zurück (wir
berichteten). Dabei unterschlagen sie nicht nur den geringen Anteil der EEG-Umlage an den Stromkosten und den Umstand, dass die Belastung der Privathaushalte vor allem deshalb steigt, weil die Bundesregierung viele Unternehmen von der EEG-Umlage befreit hat (auch darüber haben wir
berichtet). Sondern auch, dass die Gewinnmarge der deutschen Stromversorger stark gestiegen ist, von 2006 bis 2011 Gewinnmarge von 1,1 auf 8,2 Prozent. Das geht aus Erhebungen der Bundesnetzagentur hervor. Sie haben also von den Strompreiserhöhungen der letzten Jahre über Gebühr profitiert.
Bundesumweltminister Peter Altmaier nimmt dennoch den Anstieg der EEG-Umlage zum Anlass, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend zu reformieren. Dazu will er heute seine Reformideen vorstellen. Diese sollen die angeblich „ausufernden Belastungen“ durch die EEG-Umlage eindämmen.
Aber die steigenden Strompreise für private Haushalte müssen nicht zu sozialen Härten führen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer von Agora Energiewende geförderten Kurzstudie. „Man kann einkommensschwache Haushalte wirksam vor steigenden Strompreisen schützen: Indem man mit Beratung und punktueller Förderung die Energieeffizienz voranbringt und parallel soziale Transfers wie Grundsicherung anhebt“, sagt Studienleiter Karsten Neuhoff. Auch ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer sei denkbar.
Mit dem Anstieg der EEG-Umlage auf über 5 Cent würde diese knapp ein Fünftel des Strompreises betragen. Laut dem DIW bleibt der Anteil von Strom am gesamten Konsumbudget 2013 im Durchschnitt mit rund 2,5 Prozent relativ stabil. Dieser Wert sei bereits Mitte der 1980er Jahre mit 2,3 Prozent beinahe erreicht worden.
Deutlich anders stelle sich die Belastung allerdings für die einkommensschwächsten Haushalte dar. So werde der Anteil der Stromausgaben bei den zehn Prozent der Haushalte mit dem geringsten Einkommen rund 4,5 Prozent betragen. „Eine Steigerung der Strompreise fällt hier deutlich mehr ins Gewicht“, sagt DIW-Forscher Stefan Bach. Die Bundesregierung sollte deshalb die Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen abmildern. In Frage kämen hierfür beispielsweise ein höherer Hartz-IV-Satz, ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer und ein Beratungs- und Förderprogramm für die Verbesserung der Energieeffizienz in privaten Haushalten.
Der erwartete reale Anstieg des Strompreises würde nach den Berechnungen des DIW Berlin eine Erhöhung beispielsweise der Grundsicherung (Harz IV) um 1,70 Euro erfordern. Die Belastung für die öffentlichen Haushalte zur Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög beziffert das DIW mit rund 150 Millionen Euro. Allerdings würde nur ein Teil der einkommensschwächsten Haushalte davon profitieren, denn: „Nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte erhält überhaupt solche Transferleistungen“, so DIW-Experte Bach.
In der Diskussion ist auch eine Verminderung der Stromsteuer, die zurzeit mit einem Regelsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde erhoben wird. Hierzu schlägt das DIW Berlin einen Freibetrag für die ersten 1000 verbrauchten Kilowattstunden Strom pro Jahr vor. Mit einem derartigen Freibetrag bei der Stromsteuer würden im untersten Einkommenssegment 39 Prozent der zusätzlichen Stromausgaben kompensiert. Das Aufkommen aus der Stromsteuer würde um knapp 800 Millionen Euro sinken. Einkommensschwächeren Haushalten kämen hiervon etwa 20 Prozent zu Gute.
Vertreter der schwarz-gelben Regierungskoalition führen den Anstieg der Strompreise wesentlich auf die EEG-Umlage zurück (wir


Bundesumweltminister Peter Altmaier nimmt dennoch den Anstieg der EEG-Umlage zum Anlass, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend zu reformieren. Dazu will er heute seine Reformideen vorstellen. Diese sollen die angeblich „ausufernden Belastungen“ durch die EEG-Umlage eindämmen.