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Dieselverbrauch statt Windstrom: die Riffgat-Warteschleife
Der trotz weiterhin fehlendem Stromnetzanschluss nunmehr offiziell eingeweihte Nordsee-Windpark Riffgat soll ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende Deutschlands werden. Allerdings bleibt das 450-Millionen-Euro-Projekt bis auf Weiteres ein ökologischer Wermutstropfen. Denn die 30 Windräder mit zusammen 108 Megawatt (MW) Leistungskapazität werden wohl noch jede Menge Diesel verbrauchen, bevor sie den jährlichen Strombedarf für 120.000 Haushalte liefern werden.
Wegen Problemen beim Netzanschluss soll dies frühestens im Februar 2014 der Fall sein – anderthalb Jahre später als ursprünglich vorgesehen (ECOreporter.de berichtete (Link entfernt)). Allein das dürfte Riffgat für die EWE nach Einschätzung ihres Vorstandsvorsitzenden um einige Millionen teurer machen. Das berichtet der Norddeutsche Rundfunk. Doch damit nicht genug: Um die Windräder bis zur Inbetriebnahme in der aggressiven Umgebung auf hoher See vor dem Einrosten zu schützen und zur Kühlung der Umspannstation wird Riffgat Strom brauchen, den Dieselgeneratoren liefern sollen. Der EWE zufolge wird der Windpark bis auf Weiteres 22.000 Liter Diesel monatlich verbrauchen. Wenn der Anschluss bis Februar 2014 gelingt, würde dies 132.000 Liter Dieselverbrauch bis zur Inbetriebnahme bedeuten.
Wegen der anhaltenden Verzögerungen läuft bereits eine Klage gegen den Stromnetzbetreiber TenneT. Kläger ist die Betreibergesellschaft des Windparks, an der das Stadtwerkekonsortium Trianel beteiligt ist. Der niederländische Staatskonzern TenneT Holding B.V. aus Arnheim ist seit 2010 einer der vier Betreiber des deutschen Stromnetzes und als solcher für den Stromnetzanschluss der Offshore-Windparks in der Nordsee zuständig. Weil zahlreiche Nordsee-Windkraftprojekte aus verschiedenen Gründen entweder weit hinter ihren Bauzeitplänen liegen, oder – wie Riffgat – erst deutlich später als geplant ans Stromnetz angeschlossen werden können, hatte die Bundesregierung die Haftungsregelungen für Offshore-Windkraft zum Jahreswechsel 2012/2013 umgestellt und einen großen Teil der durch Verzögerungen entstehenden Kosten auf die Allgemeinheit der Stromverbraucher umgelegt. Solche Kosten sind seither in das Umlagesystem des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) eingepreist, über die die Allgemeinheit den Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Während jeder Privatverbraucher die EEG-Umlage als Posten auf der Stromrechnung bezahlt, sind zahlreiche Unternehmen von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. Strittig wurde diese Ausnahmeregelung vor allem, weil die Bundesregierung sie 2012 erheblich ausgeweitet hat. Ursprünglich waren nur sehr stromintensive Konzerne befreit, die international tätig sind. Mittlerweile sind auch zahlreiche kleinere Unternehmen befreit, die sich nicht dem internationalen Wettbewerb stellen.
Wegen Problemen beim Netzanschluss soll dies frühestens im Februar 2014 der Fall sein – anderthalb Jahre später als ursprünglich vorgesehen (ECOreporter.de berichtete (Link entfernt)). Allein das dürfte Riffgat für die EWE nach Einschätzung ihres Vorstandsvorsitzenden um einige Millionen teurer machen. Das berichtet der Norddeutsche Rundfunk. Doch damit nicht genug: Um die Windräder bis zur Inbetriebnahme in der aggressiven Umgebung auf hoher See vor dem Einrosten zu schützen und zur Kühlung der Umspannstation wird Riffgat Strom brauchen, den Dieselgeneratoren liefern sollen. Der EWE zufolge wird der Windpark bis auf Weiteres 22.000 Liter Diesel monatlich verbrauchen. Wenn der Anschluss bis Februar 2014 gelingt, würde dies 132.000 Liter Dieselverbrauch bis zur Inbetriebnahme bedeuten.
Wegen der anhaltenden Verzögerungen läuft bereits eine Klage gegen den Stromnetzbetreiber TenneT. Kläger ist die Betreibergesellschaft des Windparks, an der das Stadtwerkekonsortium Trianel beteiligt ist. Der niederländische Staatskonzern TenneT Holding B.V. aus Arnheim ist seit 2010 einer der vier Betreiber des deutschen Stromnetzes und als solcher für den Stromnetzanschluss der Offshore-Windparks in der Nordsee zuständig. Weil zahlreiche Nordsee-Windkraftprojekte aus verschiedenen Gründen entweder weit hinter ihren Bauzeitplänen liegen, oder – wie Riffgat – erst deutlich später als geplant ans Stromnetz angeschlossen werden können, hatte die Bundesregierung die Haftungsregelungen für Offshore-Windkraft zum Jahreswechsel 2012/2013 umgestellt und einen großen Teil der durch Verzögerungen entstehenden Kosten auf die Allgemeinheit der Stromverbraucher umgelegt. Solche Kosten sind seither in das Umlagesystem des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) eingepreist, über die die Allgemeinheit den Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Während jeder Privatverbraucher die EEG-Umlage als Posten auf der Stromrechnung bezahlt, sind zahlreiche Unternehmen von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. Strittig wurde diese Ausnahmeregelung vor allem, weil die Bundesregierung sie 2012 erheblich ausgeweitet hat. Ursprünglich waren nur sehr stromintensive Konzerne befreit, die international tätig sind. Mittlerweile sind auch zahlreiche kleinere Unternehmen befreit, die sich nicht dem internationalen Wettbewerb stellen.