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Deutsche Lichtmiete: Gericht verbietet Novalumen Lampenverkauf
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dem Münchener Unternehmen Novalumen (ehemals Deutsche Leuchtmittel) unter Androhung empfindlicher Strafen untersagt, einen Teil der vermieteten Lampen aus Geschäften der insolventen Oldenburger Deutsche Lichtmiete-Gruppe zu veräußern.
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Die Deutsche Leuchtmittel hatte im letzten Jahr den Lichtmiete-Konzern übernommen und versucht, sich mit Direktinvestoren über den Verkauf ihrer Lampen zu einigen. Dabei behauptete die Deutsche Leuchtmittel/Novalumen nach Einschätzung des Gerichts fälschlicherweise, über das komplette Eigentum der Lichtmiete-Gesellschaften verfügen zu können, und versuchte den Mietern (meist Industrieunternehmen) Lampen zu verkaufen, die sich im Eigentum von Direktinvestoren befanden.
Mehrere Direktinvestoren gingen dagegen gerichtlich vor. In zweiter Instanz hat das OLG Oldenburg jetzt Novalumen untersagt, fremdes Eigentum zu veräußern. Konkret geht es um Lampen des Typs „LED Lichtband concept light (II)“. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. In dem Gerichtsurteil, das ECOreporter vorliegt, heißt es, die Kläger hätten „sowohl einen Verfügungsanspruch als auch einen Verfügungsgrund (…) glaubhaft gemacht“.
Das OLG sieht zudem eine „Wiederholungsgefahr“ und eine „objektiv ernstliche Besorgnis weiterer Störungen“. Die Deutsche Leuchtmittel/Novalumen habe sich in der mündlichen Gerichtsverhandlung sogar geweigert, eine „für die Widerlegung der Wiederholungsgefahr nicht einmal ausreichende Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung abzugeben“ – laut Gericht „aus Sorge vor negativer Presseberichterstattung“.
Der Geschäftsführer von Novalumen erklärte nach dem Gerichtsentscheid gegenüber dem Portal investmentcheck.de, man habe nie die Absicht gehabt, fremdes Eigentum zu verkaufen, und werde künftig mit den Direktinvestoren Rahmenvereinbarungen abschließen.