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Denkzettel? – Gläubigerversammlung von Singulus gescheitert

Entscheidung vertagt: Ob die Anleihegläubiger der finanziell schwer angeschlagenen Singulus Technologies AG tatsächlich entgegenkommen und vorübergehend auf Geld und Kündigungsrechte verzichten, bleibt offen. Weil zu wenig Anleger an der gestrigen Abstimmung teilgenommen haben, muss Singulus einen zweiten Anlauf nehmen. Der Termin dazu steht bereits fest.

Die Anleihegläubiger lassen den Solarausrüster Singulus Technologies zappeln: Erst in knapp drei Wochen wird klar sein, ob sie damit einverstanden sind, den vom Unternehmen vorgeschlagenen Sanierungsweg mitzugehen. Am 29. Oktober 2015 ist eine neuerliche Gläubigerversammlung angesetzt. Diesmal um 11:00 Uhr im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, Platinum Ballsaal 1. Grund: Die gestrige Versammlung war nicht beschlussfähig. Investoren von 50 Prozent des investierten Anlegerkapitals hätten dazu an der Abstimmung teilnehmen müssen. Es waren weniger. Wie viele tatsächlich teilgenommen haben, entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten, ließ das Unternehmen offen.

Die Luft ist dünn für den Solarausrüster Singulus Technologies. Unmittelbar vor der gestrigen Versammlung der Anleihegläubiger schockte das Unternehmen aus Kahl am Main seine Anleger mit einer Gewinnwarnung für das Gesamtjahr 2015 (mehr lesen Sie  hier). Singulus hatte 2012 eine Anleihe im Gegenwert von 60 Millionen Euro auf den Markt gebracht, die 2017 zur Rückzahlung fällig ist. Aktuell stehen davon noch rund 54,8 Millionen Euro aus, nachdem Singulus einen Teil der Anleihen zurückkaufen konnte. Der ohnehin schwierigen finanziellen Lage will die Unternehmensführung mit einem Kapitalschnitt begegnen. Dabei sollen die Anleihegläubiger  dazu bewegt werden, ihre Wertpapiere in Aktien zu tauschen. Die Rückendeckung der Aktionäre hat das Unternehmen bereits. Damit Singulus die angestrebte Sanierung beginnen kann sollen die Anleihegläubiger die Stundung ausstehender Zinsen akzeptieren und vorrübergehend auf Kündigungsrechte verzichten. Das sind auch die zentralen Punkte der Gläubigerversammlung, die mangels Beteiligung am 29. Oktober widerholt wird. Die Zinsen sind im März 2016 fällig. Die Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4) ist mit 7,75 Prozent verzinst. Das heißt, Singulus will die Auszahlung von rund 4,2 Millionen Euro verschieben. 

Anleihegläubiger bekommen Ende Oktober gemeinsamen Verteter

Klar ist schon jetzt, dass diese Versammlung nicht ergebnislos enden wird. Für die Wahl des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger braucht es dann keine Mindestbeteiligung mehr. Das heißt: dieses Amt wird definitiv vergeben werden. Zur Wahl stehen bislang zwei Kandidaten: Die Beratungsfirma One Square Advisors aus München und der Rechtsanwalt Christian Gloeckner aus Nürnberg. Der Singulus-Vorstand  hatte schon in der Einladung zur ersten Versammlung One Square Advisors vorgeschlagen.

Für die zentrale Frage, ob die Anleger bereit sind auf Geld und Kündigungsrechte zu verzichten, müssen am 29. Oktober 2015 in Frankfurt mindestens 25 Prozent des investierten Kapitals abstimmen.  Sonst wäre die Versammlung in diesen Punkten erneut nicht beschlussfähig. Um an der Versammlung teilnehmen zu können, müssen sich die Anleihegläubiger bis zum 26. Oktober 2015 dazu anmelden. Informationen dazu stellt die Singulus Technologies AG auf ihrer  Homepage zur Verfügung.

Singulus Technologies AG: ISIN DE0007238909 / WKN 723890
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